„Denn wir wissen nicht die Stunde und kennen nicht den Tag“, heißt es in der Bibel. Wie lange unser Leben währt, ist nicht vorhersehbar. Die Bundesregierung legt sich in der Novelle der privaten Altersvorsorge schon einmal fest: auf die Vollendung des 85. Lebensjahrs. So lange soll das angesparte und staatlich geförderte Guthaben ausgezahlt werden, danach ist Schluss. Ab dem 85. Geburtstag heißt es, den Gürtel enger zu schnallen. Unabhängig davon, ob man noch fit und lebensfroh ist oder nicht. So ist es zumindest beim Standardprodukt vorgesehen, das auch der Staat selbst anbieten will und bei dem die jährlichen Kosten für das Altersvorsorgedepot auf ein Prozent gedeckelt sind. Aber ebenso denkbar ist, dass der private Altersvorsorger früher stirbt. Dann zumindest lässt sich der angesparte Betrag inklusive der staatlichen Förderung auf den Ehepartner übertragen. Wird es anderweitig vererbt, muss der Begünstigte die staatliche Förderung wieder zurückzahlen. Hinzu kommt, wer das Standardprodukt will, geht, wie man beim Pokern sagt, „all in“. Setzt alles darauf, dass die Märkte mitspielen. Denn eine Garantie dafür, dass das angesparte Geld bei Renteneintritt auch in voller Höhe vorhanden ist, gibt es nicht. So einfach sich das Standardprodukt der Riester-Reform anhört, ist es eben doch nicht. Der Sparer muss sich Jahrzehnte im Voraus entscheiden. Und das mit ein paar Mausklicks beim Online-Abschluss.
