FAZ 09.12.2025
20:18 Uhr

Rentenreform wird ausgesetzt: Lecornu übersteht Schicksalsabstimmung


Mit Unterstützung der Sozialisten und dank der Enthaltung der Grünen verabschiedet die französische Nationalversammlung den Sozialversicherungshaushalt. Dem Votum war eine Zitterpartie vorausgegangen.

Rentenreform wird ausgesetzt: Lecornu übersteht Schicksalsabstimmung
Thyssenkrupp-Chef Miguel López stellt am Dienstag die Jahreszahlen vor und erklärt, wie es beim Stahl weitergeht. (Foto: INA FASSBENDER/AFP)

Eine Mehrheit in der französischen Nationalversammlung hat am Dienstagabend dem Sozialversicherungshaushalt zugestimmt, der das Aussetzen der Rentenreform umfasst. 247 Abgeordnete stimmten für den Haushalt, 234 dagegen. Der Abstimmung war eine Zitterpartie für die Regierung unter Premierminister Sébastien Lecornu vorangegangen. Wichtige Stützen des Regierungslagers wie die Partei Horizons des ehemaligen Regierungschefs Édouard Philippe lehnten sich dagegen auf, die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 64 Jahre bis zu den Präsidentschaftswahlen 2027 auszusetzen. Auch bei den konservativen Republikanern regte sich Widerstand gegen den Sozialversicherungshaushalt, der die Abgabenlasten erhöht. Der Vorsitzende der Sozialisten, Olivier Faure, rief hingegen seine Fraktion dazu auf, den Haushaltsplan zu unterstützen. Den Ausschlag gaben letztendlich die Grünen, die sich ihrer Stimme enthielten. Die grüne Fraktionsvorsitzende Cyrielle Chatelain sagte, es handelte sich um eine Entscheidung der Vernunft, nicht „des Herzens“. Das Aussetzen der Rentenreform bis Januar 2028 war ein Zugeständnis der Regierung an Faures Partei gewesen. Es bedeutet, dass der Anstieg des Rentenalters von 62 auf 64 Jahre bei 62 Jahren und neun Monaten eingefroren wird. Es handelte sich dabei noch nicht um die abschließende Abstimmung, aber rettet das Überleben der Regierung Lecornu. Das Gesetz geht anschließend von Neuem an den Senat, der zweiten Kammer des Parlaments. Die Regierung kann anschließend der Nationalversammlung das letzte Wort geben. Sozialhaushalt mit Defizit von 19,3 Milliarden Euro im nächsten Jahr Lecornu hatte sich verpflichtet, auf den Einsatz des Artikels 49.3 zu verzichten, der eine Verabschiedung ohne anschließende Abstimmung ermöglichen würde. In dem Fall hätte die Regierung ein anschließendes Misstrauensvotum überstehen müssen. Der Text, über den abgestimmt wurde, hatte sich weit von dem ursprünglichen Entwurf entfernt. Die geplante Erhöhung des Eigenanteils bei Ausgaben für Medikamente sowie der Verzicht auf eine Anpassung der Renten und Sozialleistungen wurden gestrichen. Die Bedingungen für die Mütterrente wurden verbessert. Ärzte dürfen Patienten bei einer ersten Verschreibung höchstens einen Monat lang krankschreiben. Nach Angaben der Gesundheitsministerin Stéphanie Rist sieht der Sozialhaushalt ein Defizit von 19,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr vor. Der Regierungsentwurf war von einem Defizit von 17,6 Milliarden Euro ausgegangen. Im laufenden Jahr wird mit einem Defizit der Sozialversicherung von 23 Milliarden Euro gerechnet.