FAZ 05.01.2026
10:04 Uhr

Reisewarnung Venezuela: Auswärtiges Amt verhängt Reisewarnung für ganz Venezuela


Wer eine Reise nach Venezuela plant, sollte diese besser absagen oder sich genau über die Sicherheitslage vor Ort informieren. Was die politischen Hintergründe sind. Und was Urlauber jetzt beachten müssen.

Reisewarnung Venezuela: Auswärtiges Amt verhängt Reisewarnung für ganz Venezuela

Für Venezuela gilt aktuell eine Reisewarnung. Dazu hat sich das Auswärtige Amt (AA) wegen der angespannten Sicherheitslage durch Luftschläge der US-amerikanischen Streitkräfte am 03.01.2026 entschieden. Die Lage könne sich auch kurzzeitig weiter verschlechtern und ist derzeitig unübersichtlich. Was passiert, wenn Sie dennoch nach Venezuela reisen? Wer trotz Warnung nach Venezuela reist, muss mit verschärften und langwierigen Personenkontrollen und Befragungen rechnen. Wem die Einreise verweigert oder wer verhaftet wird, kann nicht mit konsularischer Betreuung rechnen. Im Detail rät das Auswärtige Amt Begeben Sie sich an einen sicheren Ort und vermeiden Sie jegliche nicht dringend notwendige Bewegung.Fahren Sie erst zu Flughäfen, wenn Ihr Flug von der Fluggesellschaft bestätigt worden ist.Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.Fotografieren Sie keine Menschenansammlungen, Sicherheitskräfte oder öffentliche Gebäude bzw. militärische Einrichtungen.Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ des Auswertigen Amts und schalten die Funktion der Notfallbenachrichtigung per SMS frei. Das ist die aktuelle Lage in Venezuela Am 03.01.2026 ist es in der Hauptstadt Caracas und in weiteren Landesteilen Venezuelas zu Luftschlägen der US-amerikanischen Streitkräfte gekommen. Der Präsident Maduro ist dabei festgenommen und außer Landes gebracht worden. Die USA hatten bereits zuvor zahlreiche angebliche Drogenboote aus der Luft zerstört und dabei nach eigenen Angaben mehr als 80 Menschen getötet. Ende Dezember haben die USA einen angeblichen „Drogenumschlagplatz“ in einem venezolanischen Hafengebiet angegriffen. Außerdem warnt die US-Luftfahrtbehörde vor möglichen Risiken im Luftraum über Venezuela. Weil daraufhin mehrere Fluggesellschaften Flüge von und nach Venezuela aussetzten, hat das lateinamerikanische Land einigen internationalen Airlines die Flugerlaubnis entzogen.Die USA haben ein angebliches Kartell als Terrororganisation eingestuft. Das „Cartel de los Soles“ („Kartell der Sonnen“) soll aus Sicht der USA in Drogengeschäfte verwickelt sein. Das Kartell soll demnach ein kriminelles Netzwerk sein, das aus Offizieren der venezolanischen Streitkräfte bestehe und von Maduro angeführt werde. Unter Sicherheitsexperten besteht keine Einigkeit darüber, ob das Kartell überhaupt existiert. Caracas bezeichnete die Einstufung der Gruppe als Terrororganisation als „lächerliche Farce“ und „infame und abscheuliche Lüge“, mit der Washington einen Einsatz gegen Venezuela zu rechtfertigen versuche und letztlich einen Regimewechsel in dem ölreichen Land anstrebe. Die US-Regierung nennt als Grund für ihr Eingreifen den Kampf gegen Drogenkartelle. In Venezuela herrscht bereits seit 2016 der landesweite Ausnahmezustand; der wirtschaftliche und medizinische Versorgungsnotstand bestehe fort, wie das AA in seiner offiziellen Mitteilung schreibt. Gewaltkriminalität und weitere Risiken werden in weiten Teilen des Landes durch die aktuelle Krise und eine zunehmende Verarmung verstärkt. Vorsicht in den Grenzgebieten zu Kolumbien und Brasilien In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze insbesondere in den venezolanischen Bundesstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia, aber auch im Grenzgebiet zu Brasilien besteht eine hohe Gefahr durch organisierte Kriminalität mit Entführungen und anderen Gewaltverbrechen, warnt das AA. In Apure komme es regelmäßig zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Truppen der Regierung und Drogenbanden beziehungsweise Mitgliedern ehemaliger Guerillagruppen (FARC).Auch mit vorübergehenden Schließungen der Grenzen zu Kolumbien und Brasilien muss jederzeit – auch kurzfristig – gerechnet werden.