FAZ 23.01.2026
18:26 Uhr

Radio wie bei der FPÖ?: Stell dir vor, die AfD macht ihren eigenen Rundfunk


In Österreich hat die FPÖ den Radiosender „Austria First“ gestartet, so etwas hätte die AfD gerne auch. Könnte die Partei in Deutschland ihren eigenen Rundfunk machen?

Radio wie bei der FPÖ?: Stell dir vor, die AfD macht ihren eigenen Rundfunk

Von der FPÖ lernen heißt Radiomachen lernen. Das denkt sich die AfD mit Blick auf den Sender „Austria First“, mit dem die geistesverwandte Rechtspartei seit ein paar Tagen in Österreich auf Sendung ist. „Die AfD verfolgt das Projekt der FPÖ mit großem Interesse und tauscht sich mit den Initiatoren aus. Konzepte zu ähnlichen Projekten werden aktuell erarbeitet. Aktuell noch mit offenem Ausgang“, teilte ein Parteisprecher der „Bild“-Zeitung mit. Bei Austria First heißt es: „Another One Bites the Dust“ Wer das Webradio „Austria First“ im Netz einschaltet, könnte überrascht sein, denn es dröhnen einem den lieben langen Tag vornehmlich englischsprachige Popgassenhauer um die Ohren. „Das Beste der Achtziger, Neunziger und von ganz rechts“, beschreibt die „Zeit“ den Sendeinhalt treffend. Mit „Losing My Religion“ von R.E.M., „Don’t Bring Me Down“ vom Electric Light Orchestra oder „Another One Bites the Dust“ von Queen geht es rauf und runter. Die dafür nötigen Verträge mit Musikverwertungsgesellschaften hat der Sender freilich noch nicht, wie der Geschäftsführer der österreichischen Verwertungsgesellschaft LSG, die Produzenten und Interpreten vertritt, Thomas Auböck, der Zeitung „Standard“ sagte. Mit der Verwertungsgesellschaft AKM, die Rechte für Komponisten und Autoren wahrnimmt, stehe „Austria First“ noch in Verhandlungen. Zwischen dem offenbar noch nicht lizenzierten Pop gibt es bei „Austria First“ FPÖ-Botschaften im O-Ton. „Wer sich auf echte Nachrichten statt auf Fake News verlassen will“, heißt es im Zwischenaufsager, „der hört ‚Austria First‘“. In Infobeiträgen ist davon die Rede, dass „rechte Straftaten sinken“ und die ÖVP für ein „Geschlechter-Chaos“ verantwortlich sei (es geht um die Festlegung auf die Geschlechtseinträge „männlich, weiblich, offen“ im Eltern-Kind-Pass). Der vom Innen- und Justizministerium erstellte Rechtsextremismus-Bericht wird in Anführungszeichen gesetzt und als „Waffe gegen die Opposition auf Kosten der Steuerzahler“ ausgewiesen. „Patriotisch statt politisch korrekt“ FPÖ-Politiker kommen in „Österreichs Patriotenradio“ reichlich zu Wort, vor allem der Bundesparteiobmann Herbert Kickl. „Starke Musik mit klaren Worten, Information mit Unterhaltung – patriotisch statt politisch korrekt“, das sei das Programm, heißt es bei „Austria First“, mit „echten Hits für echte Österreicher“, ein „Webradio für alle, die ihr Land lieben und das Radio als Tagesbegleiter schätzen“. Mit dem Begriff „Tagesbegleiter“ ist die Machart des Angebots in der Tat zutreffend beschrieben. Die Propaganda kommt hier im Popmix daher, nicht als Wortnachrichten-Heavy-Metal. Das würde ins Portfolio der AfD, die sich gerade über den Abriss der „Brandmauer“ durch die Grünen bei der Abstimmung über das Mercosur-Abkommen im EU-Parlament freuen kann, gut passen. Aber könnte die Partei mit einem solchen Sender – auf UKW, im Digitalradio oder im Netz – bei uns loslegen? Als Partei oder mit einer der Partei verbundenen Firma? „Die Prüfung eines solchen Projekts dürfte kurz ausfallen“ Das könnte sie nicht, sagt Tobias Schmid, der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, auf Anfrage: „Die Prüfung eines solchen Projekts dürfte schon aus rechtlichen Gründen ziemlich kurz ausfallen. Wer in Deutschland Rundfunk, egal ob Fernsehen oder Radio, veranstalten will, braucht dafür eine Zulassung. Eine solche Rundfunkzulassung kann nicht politischen Parteien und Wählervereinigungen erteilt werden. Das gilt auch für mit ihnen verbundene Unternehmen.“ Und wie wäre es mit einem Webradio nach dem Vorbild von Austria Radio? Das ginge nach deutschem Rundfunk- und Medienrecht nicht, sagt Schmid. Die Regelung, dass eine Partei nicht Rundfunk veranstalten darf, gelte auch hier: „Die Inkompatibilitätsregelung gilt für jede Art der Verbreitung.“ Rundfunk im Rechtssinne liege „immer dann vor, wenn die Verbreitung der Sendung linear erfolgt, sprich ohne dass Nutzende die Zeit des Empfangs individuell bestimmen können.“ Dabei sei es „irrelevant, ob die Sendung Liveinhalte enthält. Egal ist dabei auch das Verhältnis von Musik oder Unterhaltung zu Informationsanteilen. Sobald Nutzende über den Abruf allerdings individuell entscheiden können, also einzelne Inhalte im Netz abrufen, ist keine Zulassung eines Rundfunkprogramms erforderlich. Sollte man das als Regelungslücke empfinden, könnte sie der Gesetzgeber schließen.“ Das würde bedeuten (nachzulesen in Paragraph 53 Absatz 3 Medienstaatsvertrag), dass die AfD bei ihrem angeblich geplanten Radio auf den musikalischen Klangteppich verzichten und auf ein Abrufangebot setzen müsste. Also der Sound von Alice Weidel und Tino Chrupalla ohne Miley Cyrus, Phil Collins und ZZ Top. Von der AfD-Melodie gibt es als Kontrapunkt zur Informationsarbeit der unabhängigen Medien auf den Sozialplattformen indes schon mehr als genug.