FAZ 30.01.2026
16:57 Uhr

Prozess um Kindesentführung: Mutmaßlicher Entführer gibt Treffen mit Block zu


Tal S. hatte sich im Prozess um die Entführung der Block-Kinder umfänglich eingelassen. Nun gibt er zu, ein Detail bewusst verschwiegen zu haben: „Ich möchte mich tief entschuldigen.“

Prozess um Kindesentführung: Mutmaßlicher Entführer gibt Treffen mit Block zu

Ein Angeklagter, der die Block-Kinder entführt haben soll, hat seine bisherige Aussage vor dem Landgericht Hamburg korrigiert. Wenige Tage vor der Rückholaktion aus Dänemark habe es ein Treffen mit der ebenfalls angeklagten Unternehmerin Christina Block im Hotel „Grand Elysée“ gegeben, sagte der 36-jährige Tal S. Ihre Botschaft sei gewesen, dass sie dem Team für seine Hilfe danke. Der Großteil des Teams sei bei dieser Zusammenkunft maskiert gewesen. In früheren Aussagen hatte der Israeli das Treffen nicht erwähnt, sondern angegeben, er habe Block vor der Entführung nur aus der Ferne gesehen. Er habe nicht gewollt, dass die Mutter der Kinder ins Gefängnis müsse und es deshalb verschwiegen. „Ich möchte mich tief entschuldigen.“ Von diesem Treffen erstmals im Prozess berichtet hatte vor einigen Wochen der mutmaßliche Chef der Entführer. Er hatte ausgesagt, dass die angeklagte Mutter von der geplanten Rückholung gewusst habe. Sein gesamtes Team sei aus Israel nach Hamburg gereist und habe sich am 28. Dezember 2023 im „Grand Elysée“ mit Christina Block getroffen. Christina Block weist Vorwürfe zurück Die Tochter von Eugen Block, dem Gründer der Steakhaus-Kette „Block House“, steht seit Juli vergangenen Jahres in Hamburg vor Gericht. Es gibt sechs Mitangeklagte. Die 52-Jährige ist angeklagt, den Auftrag erteilt zu haben, zwei ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres früheren Manns Stephan Hensel in Dänemark zu entführen. Block bestreitet das. Die israelische Firma habe auf eigene Faust gehandelt. Hensel hatte die Kinder im Sommer 2021 nach einem Wochenendbesuch nicht zurück zu ihrer Mutter gebracht. Er betonte, dass die Kinder bei ihm leben wollten. Am Freitag wurde ebenfalls bekannt, dass Hensel das alleinige Sorgerecht für die beiden jüngsten Kinder des ehemaligen Paares behält. Das zuständige dänische Gremium, der sogenannte Prozesszulassungsrat, bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass Blocks Antrag auf Berufung des Urteils im parallel zum Verfahren laufenden Sorgerechtsstreit abgelehnt wurde. Block scheitert in Dänemark auf höchster Ebene Im November hatte ein dänisches Berufungsgericht das Urteil einer Vorinstanz bestätigt, das der Hamburger Unternehmerin den Kontakt zu ihren beiden minderjährigen, bei deren Vater in Dänemark lebenden Kindern untersagte. Block kündigte damals an, vor das Oberste Gericht in Kopenhagen – und notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – ziehen zu wollen. Das Oberste Gericht, die höchste Appellinstanz in Dänemark, lässt in der Regel nur sehr außergewöhnliche Fälle zur erneuten rechtlichen Prüfung zu. Der Prozesszulassungsrat, der in Dänemark für die Entscheidung über Berufungserlaubnisse zuständig ist, wollte seine Entscheidung auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht weiter erläutern. Eine Sprecherin verwies lediglich auf „die Bestimmungen, die die Erteilung der Zulassung zur Berufung regeln“. Somit sind die juristischen Möglichkeiten der Hamburgerin im Sorgerechtsstreit in Dänemark nun ausgeschöpft. Der Rechtsanwalt von Stephan Hensel, Philip von der Meden, bezeichnete die Entscheidung als nicht überraschend. Auf dpa-Anfrage äußerten sich die Anwälte der Block-Seite zunächst nicht.