Im Prozess wegen Cybermobbings von Frankreichs First Lady Brigitte Macron haben die Richter am Montag in Paris acht der zehn Angeklagten zu Bewährungsstrafen zwischen vier und acht Monaten verurteilt. Ein Mann wurde zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, weil er nicht vor Gericht erschien. Die 72 Jahre alte Macron war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Es ist der erste Justizerfolg in der Affäre um böswillige, im Internet gestreute Gerüchte über ihr Geschlecht. Eine zweite Klage ist in den Vereinigten Staaten anhängig. Das Pariser Strafgericht sah es als erwiesen an, dass die zehn Angeklagten – acht Männer und zwei Frauen – wiederholt böswillige Behauptungen über die Präsidentengattin verbreitet hatten. Der Wille, der Klägerin zu schaden, sei „erwiesen“, sagte der Vorsitzende Richter während der Urteilsverkündung. Die Angeklagten hatten in den sozialen Netzwerken behauptet, Brigitte Macron sei eigentlich ein Mann und habe eine Geschlechtsangleichung vornehmen lassen, die sie geheim halte. Zudem wurde der First Lady Pädophilie vorgeworfen, da sie die Beziehung zu Emmanuel Macron eingegangen sei, als dieser noch minderjährig war. Nur einer der zehn Angeklagten hatte sich entschuldigt Der Werbetexter Aurélien Poison-Atlan, der unter dem Pseudonym Zoé Sagan die Gerüchte befeuert hatte, wurde zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Eine unter dem Namen Amandine Roy bekannte Frau, die sich als Medium ausgibt, erhielt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Ihre Social-Media-Konten werden zudem für sechs Monate gesperrt. Ihr X-Konto war schon zuvor gesperrt worden. Auch der Galerie-Inhaber Bertrand Scholler, der eine Fotomontage mit einem behaarten Oberkörper Brigitte Macrons verbreitet hatte, wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die weiteren Bewährungsstrafen wurden mit vier Monaten angesetzt, da die Angeklagten als Mitläufer gelten. Von den zehn Personen hatte sich nur einer, Jean-Christophe D., bei der Präsidentengattin entschuldigt. Er muss sich nur einem Seminar über Onlinemissbrauch unterziehen. Brigitte Macron: Gerüchte haben starke Auswirkungen auf mich Brigitte Macron hatte den Ermittlern bei der Einreichung ihrer Klage gesagt, dass das Gerücht, sie sei eine Transfrau, „sehr starke Auswirkungen“ auf ihr Umfeld und auf sie selbst gehabt habe. Sie berichtete, dass ihre Enkelkinder gehört hätten, dass „ihre Großmutter ein Mann“ sei. Ihre Tochter Tiphaine Auzière sagte vor Gericht, die weltweit verbreiteten Falschbehauptungen hätten Auswirkungen auf die Gesundheit ihrer Mutter, die angesichts der ständigen Infragestellung ihrer „Identität“ „ständig auf der Hut“ sei. Außer in Frankreich klagen Präsident Macron und Ehefrau Brigitte auch in Amerika wegen Verleumdung gegen die Influencerin Candace Owens. Die Klage im Bundesstaat Delaware richtet sich unter anderem gegen Owens’ Behauptung, Brigitte Macron sei als Mann geboren worden. Die Franzosen werfen ihr vor, wissentlich Falschbehauptungen verbreitet zu haben. Die Macrons seien durch diese Behauptungen zum Opfer einer „globalen Erniedrigungs-Kampagne“ geworden, die „invasiv, entmenschlichend und zutiefst unfair“ sei, heißt es in der Klage. Owens hielt nach Bekanntwerden der Klage an ihren Aussagen fest.
