FAZ 03.03.2026
11:13 Uhr

Prozess in München: JVA-Mitarbeiter sollen auf nackte Frau eingetreten haben


Die unbekleidete Frau soll ruhig in einem besonders gesicherten Haftraum gesessen haben, als die beiden Männer auf sie losgingen. Einer von ihnen soll ihr in den Intimbereich und den Bauch getreten haben.

Prozess in München: JVA-Mitarbeiter sollen auf nackte Frau eingetreten haben

Am Amtsgericht München hat ein Prozess gegen zwei Gefängnismitarbeiter wegen mutmaßlicher Misshandlung einer Gefangenen begonnen. Die beiden Männer sollen in der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt (JVA) München auf eine nackte Frau eingeschlagen und eingetreten haben. Zu Verhandlungsbeginn äußerten sich die jungen Männer zunächst nicht zu den Vorwürfen. „Es werden heute keine Einlassungen erfolgen“, sagte einer der beiden Verteidiger. Laut Staatsanwaltschaft befand sich die Frau unbekleidet in einem besonders gesicherten Haftraum, genannt bgH. Obwohl sie ganz ruhig in dem Raum gesessen habe, sollen die beiden Männer auf sie losgegangen sein. Einer der beiden soll ihr mit seinem Stiefel in den Intimbereich und in den Bauch getreten haben. Außerdem soll ihr das Knie in die Rippen gerammt worden sein. Nach dem mutmaßlichen Übergriff wurde die Frau nach Angaben der Ermittler angezogen und in ein anderes Gefängnis verlegt. Es soll Zeugen für den Vorfall geben.  Die beiden Männer sind wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt. Das Amtsgericht hat drei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte demnach am 17. März fallen. Ähnliche Vorwürfe bei Fall in Augsburg-Gablingen Der ehemaligen JVA-Leiterin, ihrer früheren Stellvertreterin sowie einem ehemaligen Mitglied der Sicherungsgruppe des Gefängnisses werden unter anderem Freiheitsberaubung, Nötigung und vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Die drei Verteidiger der stellvertretenden Gefängnisdirektorin wiesen die Vorwürfe wiederholt zurück. Keine Daten zur Zahl der Verfahren Die Ermittler gehen davon aus, dass die drei Beschuldigten von Januar 2023 bis Oktober 2024 in insgesamt 131 Fällen solche Straftaten begangen haben. 102 Häftlinge seien Opfer der Taten gewesen. Auch im Gablinger Fall stehen die besonders gesicherten Hafträume im Fokus. Wie viele Verfahren dieser Art gegen Justizvollzugsbeamte in Bayern insgesamt laufen oder in den vergangenen Jahren eröffnet wurden, weiß das zuständige Ministerium nach eigenen Angaben nicht. „Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz liegen keine statistischen Daten zu Ihrer Fragestellung vor“, heißt es dazu. „Justizvollzugsanstalten sind keine rechtsfreien Räume. Straftaten im Justizdienst sind inakzeptabel“, fügt ein Ministeriumssprecher noch hinzu. Und: „Wenn Straftaten im Amt begangen wurden, werden diese mit aller Konsequenz strafrechtlich verfolgt und mit aller Konsequenz dienstrechtlich belangt.“