In einem viel beachteten Prozess um Suchtgefahr sozialer Medien für junge Menschen hat am Mittwoch in Los Angeles Mark Zuckerberg ausgesagt. Der Vorstandschef des Internetkonzerns Meta verteidigte dabei seine Plattformen wie Instagram und Facebook. Er wies den Vorwurf zurück, dass es sich bei ihnen um schädliche Produkte handele und Meta das Ziel verfolge, seine Nutzer süchtig zu machen. Er gab allerdings auch zu, dass Instagram Nutzer habe, die unter dem Mindestalter von 13 Jahren liegen und bei der Anmeldung falsche Angaben machen. Der Auftritt von Zuckerberg ist mit Spannung erwartet worden. Der Meta-Chef ist der mit Abstand prominenteste Zeuge in dem Prozess, der sich sowohl gegen sein Unternehmen als auch gegen Google richtet, den Eigentümer der Videoplattform Youtube. Das Gerichtsverfahren ist das erste seiner Art in den USA und wohl auch das erste von vielen. Es gibt mehrere Tausend vergleichbare Klagen, die sich um die Gefahren von Onlineplattformen für Heranwachsende drehen. Sie wurden von einzelnen Personen, Schulbezirken und auch Generalstaatsanwälten von Bundesstaaten eingereicht. Viele Beobachter vergleichen sie mit den Rechtsstreitigkeiten, die in den Neunzigerjahren gegen Tabakkonzerne wegen schädlicher Wirkungen von Zigaretten geführt wurden. Den Internetkonzernen wird in den Klagen vorgeworfen, das Design ihrer Dienste sei darauf ausgerichtet, süchtig zu machen. Zum Beispiel mit Algorithmen, die Inhalte empfehlen oder mit Funktionen wie dem automatischen Abspielen von Videos. Diese Sucht gehe auf Kosten der psychischen Gesundheit junger Nutzer und führe zum Beispiel zu Depressionen und Essstörungen. Geschäftsmodell in Gefahr? Die Kläger fordern Schadenersatz von den Unternehmen und Designänderungen ihrer Plattformen. Die Analystin Minda Smiley von der Marktforschungsgruppe Emarketer sagt, sollten die Internetkonzerne die Verfahren verlieren, könnte das für sie „massive Implikationen“ haben, nicht nur wegen möglicher Schadenersatzzahlungen, sondern auch weil sie gezwungen werden könnten, ihre Geschäftsmodelle „völlig zu verändern“. Zuckerberg wurde am Mittwoch im Zeugenstand mit einer E-Mail aus dem Jahr 2015 konfrontiert, in der er die Ziele ausgab, den „Teen-Trend“ zu revidieren und die auf seinen Plattformen verbrachte Zeit um zwölf Prozent zu erhöhen. Er gab jetzt zu, dass solche Zeitziele früher existiert hätten, allerdings habe er sie abgeschafft. Ein anderes internes Dokument von 2015, das am Mittwoch zur Sprache kam, enthielt eine Schätzung, wonach vier Millionen Kinder unter 13 Jahren in den USA Instagram nutzten. Die Plattform hat ein Mindestalter von 13 Jahren. Zuckerberg sagte, Meta habe eine Reihe von Instrumenten eingeführt, um die Einhaltung dieser Regelung zu gewährleisten, aber er gab zu, dies sei „sehr schwierig“. Es gebe viele Kinder, „die über ihr Alter lügen, um unsere Dienste zu nutzen“. Ein weiteres Thema bei Zuckerbergs Befragung waren „Beauty Filter“ auf Instagram, die es Nutzern erlauben, ihre Gesichter zu verändern. Solche Filter wurden zwischenzeitlich von der Plattform entfernt, dann aber wieder zugelassen, obwohl Fachleute das Unternehmen vor schädlichen Folgen gewarnt hatten, vor allem für weibliche Teenager. Zuckerberg rechtfertigte die Entscheidung und sagte, ein Verbot dieser Filter komme nach seiner Auffassung „Bevormundung“ gleich. Der konkrete Fall in Los Angeles dreht sich um eine heute zwanzig Jahre alte Frau, die in Gerichtsdokumenten nur als „K.G.M.“ oder „Kaley“ identifiziert wird. Sie hat nach eigener Darstellung Instagram schon mit neun Jahren genutzt und Youtube mit sechs Jahren. Sie behauptet, sie sei süchtig nach den Diensten geworden, und dies habe zu Depressionen und anderen Störungen geführt. Sie war am Mittwoch während Zuckerbergs Aussage im Gerichtssaal. „Digitale Kasinos“ Ihr Anwalt Mark Lanier hat Plattformen wie Instagram und Youtube in seinem Eröffnungsplädoyer „Suchtmaschinen“ und „digitale Kasinos“ genannt. Metas Anwalt Paul Schmidt führte die psychischen Störungen der Klägerin dagegen auf ihre schwierigen Familienverhältnisse zurück. Das Unternehmen weist zu seiner Verteidigung auch auf Initiativen hin, seine Plattformen sicherer für junge Nutzer zu machen. Zum Beispiel in Form von speziellen „Teen-Konten“ für unter Sechzehnjährige. Diese Konten haben Restriktionen, welche Inhalte ihre Inhaber sehen können und wer sie kontaktieren darf. Die Klage, die nun in Los Angeles verhandelt wird, gilt als „Bellwether“, ihr wird also mögliche Signalwirkung zugeschrieben. Der Ausgang des Prozesses könnte etwaige Verhandlungen über Vergleiche in ähnlichen Fällen beeinflussen. Das Verfahren könnte auch zu einem Präzedenzfall dafür werden, inwiefern Internetkonzerne wegen etwaiger negativer Effekte ihrer Plattformen überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden können. Bislang wurden sie davon weitgehend durch „Section 230“ bewahrt, einen umstrittenen Passus in einem Gesetz aus dem Jahr 1996, der sie aus der Verantwortung für Inhalte ihrer Nutzer nimmt. Die Kläger in den aktuellen Fällen versuchen, Section 230 zu umgehen, indem sie nicht auf die Inhalte abzielen, sondern auf das Design der Plattformen selbst. Die Klage von „K.G.M.“ richtete sich ursprünglich auch gegen Tiktok und Snap, den Betreiber von Snapchat. Diese beiden Unternehmen schlossen aber im Vorhinein des Prozesses Vergleiche mit der Klägerin, wobei nicht bekannt ist, zu welchen Konditionen. In anderen Klagen sind Tiktok und Snap weiterhin eingeschlossen. Während Zuckerbergs Aussage kam es zu einem dramatischen Moment, als die zuständige Richterin Carolyn Kuhl die Anwesenden im Gerichtssaal davor warnte, das Geschehen mit Digitalbrillen aufzunehmen. Vor dem Gericht waren einige Begleiter Zuckerbergs mit Metas Ray-Ban-Brillen gesehen worden, die über eine Kamera verfügen. Die Richterin sagte, wer mit solchen Brillen etwas aufgezeichnet habe, müsse dies wieder löschen. Sie drohte mit Sanktionen wegen Missachtung des Gerichts. In der vergangenen Woche hatte schon Instagram-Chef Adam Mosseri vor Gericht ausgesagt. Er sagte, er glaube nicht, dass soziale Medien „klinisch süchtig“ machen können. Er gab aber zu, dass es zu „problematischer Nutzung“ der Plattformen kommen könne. Mit diesem Begriff beschrieb er auch das Nutzungsverhalten der Klägerin, die angibt, bis zu 16 Stunden am Tag auf Instagram verbracht zu haben. Zuckerberg musste sich auch schon vor dem US-Kongress gegen den Vorwurf verteidigen, nicht genug zum Schutz junger Nutzer zu tun. Vor zwei Jahren fand eine Anhörung mit ihm und den Chefs anderer Internetkonzerne statt, die sich um Suchtrisiken und diverse andere Gefahren für Heranwachsende drehte. Zuckerberg sah sich damals auf Drängen eines Senators gezwungen, sich bei anwesenden Eltern zu entschuldigen, die soziale Medien für den Tod ihrer Kinder mitverantwortlich machten. „Es tut mir leid, was Sie alle durchgemacht haben“, sagte er, wobei er auch auf Metas „industrieführende Anstrengungen“ verwies, Kinder auf seinen Plattformen zu schützen. Auch am Mittwoch in Los Angeles waren Eltern im Gerichtssaal, die sagen, Onlineplattformen hätten ihren Kindern geschadet. Gegen Meta ist kürzlich noch ein weiterer Prozess im Bundesstaat New Mexico angelaufen. Hier geht es um den Vorwurf, das Unternehmen habe junge Nutzer nicht ausreichend vor sexueller Ausbeutung auf seinen Plattformen geschützt. Die juristischen Auseinandersetzungen in den USA fallen in eine Zeit, in der zunehmend über Verbote sozialer Medien für Kinder und Jugendliche gesprochen wird. In Australien trat im Dezember ein Gesetz in Kraft, das die Nutzung solcher Plattformen unter 16 Jahren untersagt. Auch in Deutschland und anderen Ländern stehen solche Verbote zur Diskussion.
