David B., Betreiber einer Cybersicherheitsfirma, hat die Unternehmerin Christina Block in einer Vernehmung schwer belastet. Er gab an, dass die Unternehmerin die Entführung von zwei ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 angeordnet habe. Das bestätigten informierte Kreise der F.A.Z., zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Auch gegen einen mitangeklagten Anwalt der Familie Block, Andreas C., erhebt der 68 Jahre alte Israeli demnach schwere Vorwürfe. Gegen David B. wird getrennt vom laufenden Verfahren am Landgericht Hamburg ermittelt, weil er zunächst untergetaucht war. Der Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte pausiert bis zum 10. Dezember, damit sich die Verfahrensbeteiligten mit dem Protokoll der wohl tagelangen Vernehmung des Israelis auseinandersetzen können. David B. soll in dem Prozess auch als Zeuge aussagen. Erstmals Kontakt miteinander sollen Christina Block, der Familienanwalt Andreas C. und David B. im Januar 2023 gehabt haben, vermittelt über einen israelischen Geschäftsmann. Block und C. sollen in Gesprächen erklärt haben, die Kinder seien in Dänemark bei ihrem Vater und Blocks früherem Mann, Stephan Hensel, möglicherweise in Gefahr. Im Folgenden sei die Cybersicherheitsfirma von B. damit beauftragt gewesen, Informationen über die Kinder zu beschaffen und eine „Rückholung“ in Betracht zu ziehen. Sein Team habe in der Kanzlei des Familienanwalts C. arbeiten dürfen. Beschattung der Familie in Dänemark Insgesamt soll sein Team mehrere Zahlungen erhalten haben: Andreas C. soll einem Mitarbeiter von B. zunächst 150.000 Euro in bar gegeben haben, im Sommer habe C. ihm selbst 50.000 Euro in bar überreicht. Christina Block habe ihm wenig später weitere 20.000 Euro in bar gegeben. Die Entführer sollten, so B.s Aussage, jeweils 10.000 Euro erhalten. Zwei lehnten das ab, darunter Tal S., der als einziger der mutmaßlichen Entführer im laufenden Verfahren angeklagt ist. Er hatte ein Geständnis abgelegt. In den Monaten vor der Entführung habe die Firma von B. die Familie von Stephan Hensel in Dänemark beschattet. Von in der Nähe des Hauses angebrachten Kameras etwa habe Christina Block gewusst. Die Kinder lebten seit August 2021 bei Hensel, nachdem er sie nicht wie vereinbart zur Mutter zurück nach Hamburg gebracht hatte. Nach Angaben von Hensel wollten sie nicht zurück zur Mutter, sie erhoben Gewaltvorwürfe gegen sie, die Block zurückweist. David B. gab an, die Details zum Plan rund um die Entführung hätten Block und C. nicht gekannt. Er selbst habe im Glauben gehandelt, dass die Rückholung der Kinder legal gewesen sei, C. habe ihm das bestätigt. Auch Tal S. hatte vor Gericht in seiner Einlassung gesagt, er habe geglaubt, die Kinder vor dem „bösen Vater“ in Dänemark zu „retten“. Eine „legale Aktion“ Christina Block soll B. gemäß seiner Aussagen vor der Entführung Dinge gegeben haben, die die Kinder an sie erinnerten. Die Kinder sollten demnach sofort verstehen, dass die Entführer in Blocks Auftrag handelten. Bei einem Treffen wenige Tage vor der Tat soll Block von einer „legalen Aktion“ gesprochen haben. Hensel beobachtete mit den Kindern draußen das Silvesterfeuerwerk, als mehrere mutmaßliche Entführer ihn zu Boden rissen und auf ihn einschlugen. Die Kinder zerrten sie in ein Mietauto. Über die Grenze von Deutschland nach Dänemark mussten der damals Zehnjährige und die Dreizehnjährige zu Fuß gehen – durch einen Wald, teils geknebelt und gefesselt. Dann wurden sie mit einem Wohnmobil zu einem Bauernhof bei Pforzheim gebracht, wo Christina Block später am 1. Januar eintraf. Auf Fragen der Staatsanwaltschaft, weshalb man zum Beispiel nicht einfach mit dem Auto über die Grenze gefahren sei, wenn man doch von einer legalen Handlung ausgehe, antwortet B. demnach nur vage: Man habe der dänischen Polizei nicht begegnen wollen. Laut B. soll es eine Chatgruppe namens „BKH“ (bring kids home) gegeben haben, darin sollen auch C. und Christina Block gewesen sein. „Die Unschuldsvermutung gilt“ Nach der Entführung seien er und sein Team hastig nach Israel zurückgekehrt, da sich abgezeichnet habe, dass das Projekt nicht so rechtens gewesen sei, wie ihm versichert worden war. B. sagte den Ermittlern, er fühle sich von der Block-Familie und C. getäuscht. Christina Block hat vor Gericht immer wieder bestritten, die Entführung beauftragt zu haben. Ihr Verteidiger Ingo Bott teilte am Dienstag mit: „Es bleibt dabei, dass die Unschuldsvermutung gilt.“ Seine Mandantin werde in der Öffentlichkeit massiv vorverurteilt. „Ihre Entscheidung, nicht auf die jetzt vorliegenden Anfragen zu antworten, ist trotzdem richtig.“ Nur in der Hauptverhandlung hätten Angeklagte und die Verteidigung die Möglichkeit der Gegenrede. „Mit der Wahrheitsfindung“ habe es nichts zu tun, wenn Teile der Akte veröffentlicht würden. Der Medienanwalt von C. teilte am Dienstag auf Anfrage mit, er bitte „um Verständnis, dass sich unser Mandant wie bisher nicht außerhalb des Verfahrens äußern wird“. Im Verfahren hat Andreas C. bislang zu den Vorwürfen geschwiegen. Philip von der Meden, der Anwalt von Stephan Hensel, teilte auf Anfrage mit, dass die Aussage von B. „überraschend, aber aus seiner Sicht klug“ sei: „Er kann mit einem erheblichen Strafrabatt rechnen, weil er sich proaktiv dem Verfahren gestellt hat.“ Allerdings müsse man seine Aussage vorsichtig prüfen: „Er hat ein offensichtliches Interesse, seine eigene Rolle herunterzuspielen.“ Möglicherweise könne seine Aussage andere Beschuldigte motivieren, auch auszusagen. Umso leichter werde sich der Sachverhalt rekonstruieren lassen. „Darauf kommt es für die Nebenklage an.“
