FAZ 06.02.2026
15:58 Uhr

Prozess in Frankfurt: 14 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Serienvergewaltiger


Ein 44 Jahre alter Mann hat mehrere Frauen betäubt, missbraucht und Aufnahmen der Taten in Chats geteilt. Nun hat ihn die Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts verurteilt.

Prozess in Frankfurt: 14 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Serienvergewaltiger

Die meiste Zeit hatte er in diesem Prozess nach unten geschaut. Nur in diesem Moment blickt er die Kammer direkt an, als der Vorsitzende Richter verkündet: Der Angeklagte muss unter anderem wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung, schwerer, besonders sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung für 14 Jahre ins Gefängnis. Das Gericht ordnete außerdem die Sicherungsverwahrung an. „Wir wollen sicherstellen, dass Frauen durch Sie kein Leid mehr erfahren müssen“, sagte der Vorsitzende am Freitag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Seit Oktober hatte die Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts gegen den 44 Jahre alten Mann verhandelt. Tagelang hatten die Richter dem Angeklagten zugehört, wie er ruhig, emotionslos und mit leiser Stimme seine Taten geschildert hatte. Sie hatten immer wieder Fragen gestellt, zu ihm, seiner Motivation, seinem Verständnis von Medikamenten und den Chatnachrichten, die Ermittler auf seinem Smartphone gefunden hatten, um eine der entscheidenden Fragen dieses Prozesses zu beantworten: Ist dieser Mann wegen versuchten Mordes zu verurteilen? Die Antwort der Staatsanwaltschaft darauf war: ja, und zwar in fünf Fällen. In dreien davon hatte er Frauen überfallen, auf deren Wohnungsinserate hin er sich gemeldet hatte. Ausgegeben hatte er sich da noch als Frau, kurz vor der vereinbarten Besichtigung erfand er dann eine Ausrede, warum er zu dem Termin erscheinen wird und nicht die angebliche Interessentin, die sich zuvor gemeldet hatte. In der Wohnung dauerte es nicht lange, bis er die Frauen von hinten überfiel, sie betäubte, vergewaltigte und davon Bild- und Videoaufnahmen machte, die er später mit anderen Männern in Telegram-Chats teilte. Staatsanwaltschaft forderte lebenslang und Sicherungsverwahrung Bei den anderen beiden Fällen handelt es sich zum einen um eine Bekannte des Angeklagten aus China und eine Frau aus Nürnberg, bei der der Angeklagte über die Plattform Airbnb eine Übernachtung gebucht hatte. Die Ankläger glauben: Die Dosis der Sedativa, die er bei all diesen Frauen eingesetzt hatte, war so hoch, dass potentiell Lebensgefahr bestand – und das hat der Angeklagte auch gewusst. Chatnachrichten, die vor Gericht gezeigt wurden, hatten nahegelegt, dass sich der Angeklagte des Risikos der Mittel bewusst war. Die Staatsanwältinnen forderten in ihren Plädoyers für den Mann eine lebenslange Freiheitsstrafe. Neben diesen Fällen betäubte und vergewaltigte er zwischen 2021 und 2024  auch Frauen aus seinem näheren Umfeld – Freundinnen, Arbeitskolleginnen und auch seine Nachbarin. Das Schlafmittel verabreichte er ihnen mit präparierten Lebensmitteln. Alle diese Frauen gaben an, nichts bemerkt und auch keinen Verdacht geschöpft zu haben. Verteidigung lehnte Gutachterin ab Die Verteidigung hatte hingegen gegen den Tötungsvorsatz argumentiert. Ein konkretes Strafmaß forderten die beiden Rechtsanwälte in ihrem Plädoyer nicht, aber dass die Tat als versuchter Mord zu werten ist, verneinten sie. Auch gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, argumentierten die beiden Anwälte. Bereits gegen das psychologische Gutachten, das für den Angeklagten vernichtend war, gingen sie vor. Sie lehnten die Psychologin wegen Besorgnis der Befangenheit ab, da für sie das Ergebnis von vornherein festgestanden habe. Das Gutachten entspreche nicht den für eine Sicherungsverwahrung erforderlichen Voraussetzungen, hieß es in einem der Anträge beispielsweise. Die psychologische Sachverständige hatte wenige Prozesstage zuvor unter anderem ausgesagt, dass sie davon ausgeht, dass der Angeklagte aufgrund seiner diagnostizierten Psychopathie nicht therapierbar sei – und damit auch in Zukunft gefährlich. Mit dem Urteil des Landgerichts wird genau das regelmäßig geprüft werden. Die Sicherungsverwahrung ist zeitlich nicht begrenzt. Erst, wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass ein Sicherungsverwahrter nicht mehr gefährlich für die Allgemeinheit ist, kommt dieser wieder in Freiheit. Sollte dies nicht passieren, bedeutet eine Sicherungsverwahrung einen lebenslangen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt.