FAZ 14.01.2026
06:47 Uhr

Prozess in Düsseldorf: Auch für „Antifaschisten“ gilt das Gewaltmonopol des Rechtsstaats


Die Angeklagten stilisieren sich als „Verfolgte“, die in einem großen gesellschaftlichen Zusammenhang handelten. Aber um den geht es nicht. Es geht um schwere Vorwürfe.

Prozess in Düsseldorf: Auch für „Antifaschisten“ gilt das Gewaltmonopol des Rechtsstaats

Sympathisanten nennen die Personen, denen seit Dienstag in Düsseldorf wegen Gewalttaten in Budapest und anderswo der Prozess gemacht wird, „Antifaschisten“. Ein Euphemismus: Wer wollte schon etwas dagegen sagen, dass jemand gegen etwas Verabscheuenswürdiges wie Faschismus tätig wird? Es gehe um den großen gesellschaftlichen Zusammenhang; rechte Gewalt sei ein ständiges Feuer, das ständig gelöscht werden müsse, schreiben jene, die sich als „vom Generalbundesanwalt als Antifaschist_innen Verfolgte“ stilisieren. Der Staat wolle oder könne nicht löschen. Ein Flächenbrand breite sich bereits aus. Da müsse man „gewaltvollen Widerstand“ leisten, auch wenn das leider nicht schön aussehe. Der Vorwurf des versuchten Mordes sei lächerlich. Verletzungen bis hin zu Schädelbrüchen Gegen all das verharmlosende Geschwurbel ist es am besten, den Sachverhalt zu referieren. Passanten wurden hinterrücks niedergeschlagen, zu Boden getreten. Mit Waffen wie Tele­skopstöcken (warum heißen die wohl „Totschläger“?) wurde ihnen auf den Kopf geschlagen, teilweise noch während sie bewusstlos waren oder von anderen am Boden gehalten wurden. Sie erlitten Verletzungen bis hin zu Schädelbrüchen. Waren das Rechte, gar „Nazis“? Mag sein. Spielt das eine Rolle? Nein. Es gilt immer noch der Rechtsstaat, der hat das Gewaltmonopol. Er wird auch in Düsseldorf feststellen, ob die einzelnen Angeklagten Schuld an konkreten Taten tragen und gegebenenfalls in welchem Maß. Nur darum geht es.