FAZ 23.12.2025
16:31 Uhr

Prozess in Baden-Baden: Franz Burda von Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen


Franz Burda wurde vorgeworfen, im Juli 2023 eine Frau vergewaltigt zu haben. Nun endete der Prozess mit einem Freispruch.

Prozess in Baden-Baden: Franz Burda von Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen

Normalerweise würde ein Mann wie Franz Burda sich am Tag vor Heiligabend nicht in einem hässlichen Betonzweck­gebäude in Baden-Baden aufhalten. Der Neffe des Verlegers Hubert Burda lebt die meiste Zeit des Jahres in den Hamptons auf Long Island. Er soll dort für die Firma „F Burda“ ­Beteiligungen und Vermögensanteile verwalten. Am Dienstag also steht im Erdgeschoss des Amtsgerichts in Baden-Baden ein schlanker und eleganter Weihnachtsbaum. Viel Betrieb ist nicht mehr, einige Gerichtsmitarbeiter haben Geschenktüten in der Hand. Im Großen Sitzungssaal des Amtsgerichts sitzt der 66 Jahre alte Burda auf der Anklagebank, weil er am 18. Juli 2023 eine heute 42 Jahre alte Frau in der Privatwohnung ihrer Mutter vergewaltigt haben soll. Er schaut zur Uhr, als die Details der DNA-Beprobungen vorgelesen werden. Richter: Schilderungen des Opfers seien widersprüchlich gewesen Die Plädoyers finden – wie große Teile der Beweiserhebung – unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Staatsanwaltschaft nimmt dem Vernehmen nach in nicht öffentlicher Verhandlung den Anklagevorwurf zurück. Um 14.47 Uhr sagt der Vorsitzende Richter dann: „Der Angeklagte wird freigesprochen.“ Zur ­Begründung sagt der Richter, es habe eine Tatkonstellation vorgelegen, aber die Schilderung des Ablaufs durch das mutmaßliche Opfer sei wider­sprüchlich gewesen. Möglicherweise hätten auch geschäftliche Interessen der Frau eine Rolle ­gespielt. Mit Blick auf den Angeklagten sagt der Richter: Den Mails habe man entnehmen können, dass der Angeklagte auf einen sexuellen Kontakt mit der Nebenklägerin nicht angewiesen gewesen sei. „Geld spielte keine Rolle, er hat auch andere Frauen getroffen.“ Medizinisch habe man das angebliche Würgen nicht nachweisen können, die Hämatome seien nicht zwingend geeignet, einen ­sexuellen Übergriff nachzuweisen. Spermaspuren habe es nicht gegeben, Sperma im Mund könne man labor­chemisch schwer nachweisen. Zu dem Treffen in Baden-Baden war es auf mehrfaches Bitten des Opfers gekommen: Die Frau bat – sechs Jahre nach dem letzten Kontakt mit dem reichen Unternehmersohn – um dessen Rat und Hilfe, weil sie dringend einen Job brauchte, möglichst bei einer amerikanischen Privatbank. Was sich dann im Juli 2023 in der Wohnung in Baden-Baden abspielte, wurde in dem Verfahren von der Staatsanwaltschaft so ­geschildert: Franz Burda sei an dem Sommertag gegen 18 Uhr in der Wohnung eingetroffen, er habe der Frau nach einer kurzen Begrüßung einen Zungenkuss gegeben, gegen ihren Willen. Das habe er mehrfach versucht, dann habe er sie auf die Couch geworfen, ihr die Unterwäsche ausgezogen und sich zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs zwischen ihren Beinen positioniert. Darauf habe er sie gewürgt und ihr sein erigiertes Glied in den Mund geschoben. Später habe er versucht, mit seinen Fingern vaginal in sie einzudringen. Der Frau verursachte das Schmerzen, beim Angeklagten ließ die Erektion nach, dann habe er die Frau oral sexuell belästigt. Verteidigerun sprach von einvernehmlichen Handlungen Die Strafverteidigerin des Angeklagten bestreitet die Vorwürfe. Es habe sich nicht um eine Vergewaltigung gehandelt, die sexuelle Begegnung sei einvernehmlich gewesen. In der Vernehmung hatte die Angeklagte ausgesagt, dass es keinesfalls einvernehmlich gewesen sei. Für die Staatsanwaltschaft war der Tat­bestand der Vergewaltigung in der Anklageschrift nach Paragraph 177 des Strafgesetzbuches erfüllt. Die Norm verlangt nicht den Vollzug des Beischlafs. Um Vergewaltigung handelt es sich auch, wenn „ähnliche ­sexuelle Handlungen“ am Opfer vorgenommen worden sind. Der aus der Verlegerfamilie aus Offenburg stammende verheiratete Angeklagte Franz Burda und die größtenteils in Amerika lebende ­Frau kannten sich schon lange vor dem Vorfall: Sie hatten sich schon 2015 kennengelernt, damals arbeitete sie für eine Escort-Agentur, weil sie ihr Studium finanzieren musste. Zunächst soll es tatsächlich um Sex gegangen sein, später entwickelte sich hieraus offenbar eine plato­nische Vater-Tochter-Beziehung. Schon damals soll Burda der Frau ­angeboten haben, sich bei der Job­suche für sie zu verwenden. Darauf kam sie 2023 zurück, als sie Burda um Hilfe bat. Er sollte Kon­takte zu privaten Bankhäusern wie Rothschild herstellen.