FAZ 30.12.2025
10:58 Uhr

Prozess gegen Serienvergewaltiger: Gutachterin hält Angeklagten für nicht therapierbar


Wird er auch in Zukunft eine Gefahr für Frauen sein? Im Prozess gegen einen Mann, der mehrere Frauen betäubt und vergewaltigt haben soll, muss die Kammer des Frankfurter Landgerichts auf diese Frage eine Antwort finden.

Prozess gegen Serienvergewaltiger: Gutachterin hält Angeklagten für nicht therapierbar

Es ist ein entscheidender Moment in dem Prozess für den Angeklagten: Wenn der Mann zum Beispiel noch heute aus der Haft entlassen werden würde, was würde dafürsprechen, dass er sich nicht an der nächsten Frau vergeht, fragt der Vorsitzende Richter. Die Frau, an die diese Frage gerichtet ist, sitzt ihm gegenüber auf dem Zeugenstuhl. Sie ist Psychologin an der Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Haina und trägt ihr Gutachten vor. Sie antwortet blitzschnell: „Gar nichts.“ Die Einschätzung, die die psychologische Sachverständige an diesem Dezembertag vorträgt, ist für das Gericht ein entscheidender Baustein zur Urteilsfindung. Es hilft, Antworten auf die Fragen zu finden, die die Kammer sich stellen muss: Was ist die Motivation eines Mannes, der über Jahre hinweg mehrere Frauen betäubte, um sie zu vergewaltigen? Könnte eine lange Freiheitsstrafe ausreichen, damit er nicht mehr gefährlich für die Allgemeinheit ist? Oder besteht bei ihm ein Hang, also eine verfestigte, auf Dauer angelegte Neigung, Taten dieser Art zu begehen? Letzteres beantwortet die Gutachterin mit einem klaren „Ja“. Der Mann, um den es in dem Gutachten geht, zeigt keine Regung auf der Anklagebank. Auch dieses von außen anscheinend emotionslose Verhalten spielt eine Rolle für das Gutachten. Es ist die Art und Weise, wie er in den Verhandlungen seit Prozessbeginn im Oktober bisher aufgetreten ist. Etwa dann, wenn die Frauen, die er betäubt, vergewaltigt und gefilmt hatte, vor Gericht ausgesagt haben. Festzustellen ist das Verhalten aber auch in seinen Taten und in seiner Vorgehensweise. Der Mann hatte die Frauen zum Teil gewaltsam bei Wohnungsbesichtigungen überfallen, um sie zu betäuben, und mit seinen Taten in Telegram-Chats geprahlt. Angeklagter mit „Doppelleben von immenser Gegenteiligkeit“ Die Psychologin fasst die Persönlichkeit des Mannes so zusammen: Er sei gefühlskalt und emotional abgeflacht und habe kein Schuld- und Verantwortungsgefühl. Sein Vorgehen sei „hoch manipulativ“, und es seien bei ihm auch narzisstische Komponenten zu erkennen. So habe er ein „Doppelleben von immenser Gegenteiligkeit“ geführt. Nach außen hin wirkte er immer nett, ruhig und hilfsbereit, wie Zeugen vor Gericht schilderten. Auf der anderen Seite war er aber ein Mann, der Frauen bei Wohnungsbesichtigungen gewaltsam überwältigte, sie betäubte, vergewaltigte und später mit Video- und Fotoaufnahmen davon prahlte. Diese emotionale Distanziertheit zeige sich auch während der Taten: Der Vorsitzende Richter beschreibt, wie der Angeklagte sich auf den Aufnahmen verhält, die das Gericht für die Beweisaufnahme sichten musste. Er sei nie hektisch geworden, immer ruhig, leidenschaftslos, fast schon technisch gewesen. Mann wollte Macht und Kontrolle ausüben Diese Gefühlskälte, gepaart mit dem manipulativen Verhalten des Mannes, fasst die psychologische Sachverständige mit einer Diagnose zusammen: Psychopathie. So eine Ausprägung ändere sich nicht, sagt sie. Es gebe gar Studien, die sagten, Psychopathen zu therapieren, mache es nur schlimmer, weil diese Menschen dadurch erführen, was sie sagen und wie sie sich verhalten müssten. Von einem „positiven Therapieergebnis“ geht die Sachverständige ohnehin nicht aus. Man könne zwar in einer Therapie erarbeiten, was genau zu den Taten geführt habe. Aber der Kern – gemeint ist die Persönlichkeit des Mannes – verschwinde nicht einfach. Dazu gehöre auch die sexuelle Präferenz des Angeklagten, dem es bei seinen Taten darum ging, Macht und Kontrolle auszuüben und kein Einverständnis von den Frauen einholen zu müssen. Das ist ein verheerendes Ergebnis für den Angeklagten. Denn es spielt eine wichtige Rolle bei der Frage danach, wie es für ihn nach Verbüßung seiner Gefängnisstrafe weitergeht. Angeklagt ist der Mann neben einer Reihe weiterer Vorwürfe auch wegen versuchten Mordes. In diesem Falle droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Bei dieser könnte nach frühestens 15 Jahren geprüft werden, ob der Mann vorzeitig auf Bewährung entlassen werden kann. Sollte das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen oder die Sicherungsverwahrung anordnen, würde dies für ihn eine deutlich längere Haftzeit oder womöglich tatsächlich lebenslang bedeuten. Der Prozess wird im Januar fortgesetzt. Dann werden voraussichtlich auch die Plädoyers gehalten, und auch das Urteil könnte bereits im Januar verkündet werden.