Der Tag im alten Justizpalast unweit der Kathedrale Notre Dame hat für Marine Le Pen früh begonnen. In dunklem Blazer und dunkler Hose nimmt sie kurz vor 9 Uhr im Saal des Berufungsgerichtes Platz. Aber erst kurz nach 13 Uhr 30 tritt sie vor die Vorsitzende Richterin Michèle Agi. Ihre neue Anwältin, Sandra Chirac Kollarik, ist in ihrer Nähe. Sofort lässt die Fraktionsvorsitzende des Rassemblement National (RN) erkennen, dass sie ihre Verteidigungsstrategie grundsätzlich geändert hat: Künftig gibt sie sich einsichtig, aber will den Regelbruch nicht absichtlich begangen haben. „Wenn es zu einer Straftat kam, und alle scheinen das zu denken, dann will ich das gern hören. Aber wir hatten nicht das Gefühl“, sagte sie. Ihre Befragung soll auch an diesem Mittwoch den ganzen Tag über fortgesetzt werden. Für die 57 Jahre alte Le Pen steht viel auf dem Spiel: Wenn ihre Nebenstrafe über den Entzug des passiven Wahlrechts über fünf Jahre nicht reduziert wird, kann sie nicht bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 antreten. Ein ganzes Jahrzehnt lang habe das EU-Parlament nicht beanstandet, dass die parlamentarischen Mitarbeiter ihrer Partei, die damals noch Front National hieß, für mehrere EU-Abgeordnete arbeiteten, argumentierte Le Pen. „Deshalb haben wir uns dazu niemals Fragen gestellt“, sagte sie. Sie beschwerte sich, dass das Regelwerk des EU-Parlaments mehr als 150 Seiten umfasse. Als EU-Abgeordnete und Parteivorsitzende habe sie nicht den Eindruck gehabt, gegen die Regeln zu verstoßen. Die EU-Parlamentsverwaltung habe „uns niemals verwarnt“, sagt sie. Gericht sah Le Pen im Zentrum eines betrügerischen Systems Während ihres erstinstanzlichen Strafprozesses hatte die 57 Jahre alte ausgebildete Juristin noch behauptet, sie sei unschuldig und Opfer eines politischen Prozesses. Jetzt verweist sie darauf, dass die möglichen Regelverstöße nicht „absichtlich“ begangen worden seien. Damit will sie auch die Idee eines etablierten Systems zur Umgehung der Regeln zurückweisen. Das Strafgericht hatte der dreimaligen französischen Präsidentschaftskandidatin in seinem Urteil Ende März 2025 eine „schwere und dauerhafte Verletzung der demokratischen Spielregeln“ zur Last gelegt. Le Pen, acht ehemalige EU-Abgeordnete und zwölf parlamentarische Mitarbeiter wurden schuldig gesprochen, zwischen 2004 und 2016 mehr als vier Millionen Euro aus Mitteln des EU-Parlaments veruntreut zu haben. Über fiktive Arbeitsverträge wurden demnach mit dem Geld Mitarbeiter der Partei entlohnt. Le Pen habe „im Zentrum“ des betrügerischen Systems gestanden, hieß es im Urteil. Am Dienstag leugnete Le Pen, dass es sich um ein System gehandelt habe. Es habe „sehr unterschiedliche Situationen“ bei den EU-Abgeordneten gegeben. Einige Abgeordnete seien nicht lange geblieben, es habe Rücktritte, Fehden und Feindschaften gegeben, so Le Pen. Auf die Namen der ehemaligen EU-Abgeordneten ihrer Partei Jean-Luc Schaffhauser, Aymeric Chauprade und Sophie Montel reagierte sie gereizt. Alle drei hatten das betrügerische System der Querfinanzierung angeprangert. Diese drei seien nicht echte Front-National-Mitglieder gewesen und hätten die Partei nicht gekannt, sagte Le Pen. Sie versuchte, vorangegangene Aussagen zu relativieren. Da ist etwa der ehemalige EU-Abgeordnete Fernand Le Rachinel, der am 15. Januar vor dem Berufungsgericht bestätigte, sich nicht selbst um die Einstellung der parlamentarischen Mitarbeiter gekümmert zu haben, die in Wahrheit als Sekretärin und Leibwächter arbeiteten. „Der Front National lebte dank dieses Vergütungssystems über das Europäische Parlament“, sagte der 83 Jahre alte Le Rachinel. Ähnliche Erklärungsnöte erlebte der 40 Jahre alte Abgeordnete Julien Odoul, der am Dienstagvormittag befragt wurde. Le Pen hatte Odoul vor mehr als zehn Jahren als Nachwuchstalent entdeckt und ihn als Berater zu sich in die Parteizentrale geholt. Offiziell jedoch erhielt Odoul einen Vertrag als parlamentarischer Mitarbeiter der EU-Abgeordneten Mylène Troszczynski, die er gar nicht kannte. Das geht aus einer E-Mail hervor, die Odoul vier Monate nach seiner Anstellung im Februar 2015 an Le Pen schrieb: „Könnte ich morgen nach Straßburg kommen, um eine Sitzung zu erleben, Abgeordnete zu treffen und Mylène kennenzulernen, der ich zugeordnet bin?“ Die Vorsitzende Richterin las am Dienstag den Text der Nachricht vor. Sie wundere sich doch sehr, dass Odoul sich keine Fragen gestellt habe. „Sie sind von einer EU-Abgeordneten eingestellt worden, die Ihnen sagte, sie habe keine Arbeit für Sie. Stellt das für Sie denn kein Problem dar?“, so die Richterin. „Heute schon“, sagte Odoul. Dann versuchte er, die Schuld bei der EU-Abgeordneten zu suchen: „Wenn sie mir Arbeit gegeben hätte, dann würde ich heute nicht vor Ihnen stehen“, so Odoul. „Stellen Sie sich niemals Fragen“, hakte die Richterin nach. „Damals nicht genügend“, gestand Odoul.
