Der Israeli David B. ist in der öffentlichen Wahrnehmung bislang eine vage Gestalt geblieben. Für die Verteidigung im Verfahren gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte dürfte das praktisch gewesen sein. Block hatte vor Gericht gesagt, Mitarbeiter von David B. hätten ihre Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 ohne ihr Wissen „zurückgeholt“. Einer der Entführer, Tal S., hatte vor Gericht gesagt, er habe David B. lose gekannt. B. habe ihn um Hilfe gebeten, die Kinder vor dem „bösen Vater“ in Dänemark zu retten und zur Mutter zu bringen. B. habe diese Aktion „koordiniert“. Beide Angeklagten im Prozess am Landgericht Hamburg vermittelten also den Eindruck: B. soll maßgeblich für die Geschehnisse in der Silvesternacht verantwortlich sein. Nur: B. war untergetaucht und weder für das Gericht noch für die Staatsanwaltschaft greifbar. Er soll nach der Entführung nach Israel zurückgekehrt sein. Die Ermittler fahndeten ergebnislos mit internationalem Haftbefehl nach ihm. Am Dienstag wurde bekannt: David B. ist schon im September wieder aufgetaucht. Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage, dass „der Beschuldigte D. B. zwischenzeitlich verantwortlich vernommen wurde“. Sein Anwalt habe im September Kontakt mit der Behörde aufgenommen, B. sei im November vernommen worden. Gegen ihn wird demnach in mehreren Verfahren ermittelt. Er wird verdächtigt, „zusammen mit der Kindesmutter und weiteren Personen“ die Entführung der Kinder „vorgenommen zu haben“. Außerdem soll er versucht haben, Stephan Hensel – Blocks früheren Mann, den Vater der Kinder – sowie dessen Familienrechtsanwalt mit falschen Pädophilievorwürfen zu diskreditieren. Hat David B. Block schwer belastet? Der „Spiegel“ berichtete, dass David B. mehrere Tage vernommen wurde und Christina Block dabei schwer belastet haben soll. Demnach soll sie „von Anfang an alles“ gewusst haben. Block hatte das zuletzt immer wieder bestritten. Die Staatsanwaltschaft will keine Auskünfte zu „Inhalt und Umfang der Aussage“ geben, weil die Ermittlungen andauerten. Der Anwalt von David B. reagierte auf eine Anfrage der F.A.Z. zunächst nicht. Blocks Verteidiger Ingo Bott wetterte am Mittwoch zu Beginn des 23. Verhandlungstags gegen die Staatsanwaltschaft. Die Behörde habe sich verhalten „wie die Axt im Wald“. Er sei nicht über die Kontaktaufnahme im September informiert worden. Er sprach von einer vier Tage langen Vernehmung, die Hunderte Seiten umfasse. Die Staatsanwältin im Saal widersprach Bott: B. sei Beschuldigter in einem eigenen Verfahren, in dessen Rahmen die Vernehmung stattgefunden habe. Die Entscheidung über einen Antrag des Verteidigers, das Verfahren auszusetzen, damit seine Mandantin sich mit der Aussage vertraut machen könne, schob die Kammer bis zum Ende des Verhandlungstags auf. Dann gab sie dem Antrag statt: Der Prozess wird bis zum 10. Dezember unterbrochen. Der Komplex um die Entführung der Block-Kinder hat verfahrensökonomische Tücken. Weil B. abgetaucht war, hätte die Staatsanwaltschaft ihn im April nicht gemeinsam mit Christina Block anklagen können. Nicht bekannt ist, ob das der Ermittlungsstand zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigt hätte. Gegen David B. wird nun gesondert ermittelt. Sollte gegen ihn Anklage erhoben und diese zugelassen werden, müsste B. sich in einem Prozess unabhängig von dem schon laufenden Verfahren verantworten. B. hat etwas davon, mit der Staatsanwaltschaft zu reden: Der Haftbefehl gegen ihn ist bis auf Weiteres ausgesetzt. Sollte sich B. sich wieder den Behörden entziehen, wird die Fahndung laut Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen. Aussage vor Gericht unklar Für Ermittler sind solche „Deals“ eine Abwägungsfrage. Es kann für den Fortgang der Ermittlungen dienlich sein, einem Beschuldigten entgegenzukommen – und nicht etwa nach einer möglichen Festnahme im Ausland Zeit durch ein langwieriges Auslieferungsverfahren zu verlieren. Informationen des „Spiegel“, wonach B. auch im laufenden Verfahren noch in diesem Jahr als Zeuge aussagen könnte, bestätigte das Landgericht Hamburg zunächst „mit Rücksicht auf die Sicherheitslage des israelischen Zeugen“ nicht. Über David B. ist nicht viel bekannt. Er soll ein ehemaliger Offizier in der israelischen Armee gewesen sein und für den Mossad gearbeitet haben. Seine Sicherheitsfirma Cyber Cupula sollte nach Angaben von Christina Block lediglich die IT-Sicherheit der Block-Gruppe überprüfen. Medienberichten zufolge soll David B. auf jenem Hof in Süddeutschland gemeldet sein, auf den die Kinder nach der gewaltsamen Entführung gebracht worden waren. Dort kam Block am 1. Januar an, die Kinder blieben dann vom 2. bis zum 5. Januar bei ihr in Hamburg. Über die Zeit wenige Tage nach der Entführung sprach am Mittwoch die Zeugin Astrid Have, Hensels jetzige Frau, mit der er in Dänemark lebt. Die 39 Jahre alte Dänin äußerte sich auf Deutsch, zur Nacht der Entführung verweigerte sie die Aussage. Die Kinder waren damals zehn und 13 Jahre alt. Die Dreizehnjährige habe ihr nach ihrer Rückkehr berichtet, sie habe „Todesangst“ während der Entführung gehabt. Die Entführer hätten die Kinder gefesselt und geknebelt. Tal S., der als einziger der Angeklagten in Untersuchungshaft sitzt, hatte das in seiner Einlassung gestanden. „Kein Kind wollte mehr vor die Tür gehen“ Keiner habe allein sein wollen, berichtete Have vor Gericht, keiner habe richtig essen oder schlafen können: „Kein Kind wollte mehr vor die Tür gehen.“ Mehrmals seien sie in der Folge umgezogen, auch unter Polizeischutz. Mehrere Monate lang seien die Kinder nicht zur Schule gegangen und dann erst wieder unter neuem Namen. Sie selbst sei als Einzige einkaufen gegangen, ohne Kreditkarte, wie es die dänischen Behörden empfohlen hätten. Der jüngere Sohn habe Angst, an einem großen Fenster zu sitzen, und leide noch immer an Angstanfällen. Die Tochter sei noch immer schreckhaft. Sie würden weiterhin psychologisch betreut. Dass Astrid Have teils die Aussage verweigerte, hängt mit einer Anklage gegen sie und Stephan Hensel zusammen; als Zeugin muss sie sich vor Gericht nicht selbst belasten. Have und Hensel sollen die Kinder im August 2021 bei sich in Dänemark behalten und nicht wie abgesprochen zurück zur Mutter gebracht haben. Dieses Verfahren ist bei der gleichen Strafkammer anhängig, die derzeit gegen Christina Block verhandelt. Eugen Block, der Vater der Angeklagte, wirft der Kammer unter anderem vor, dieses Verfahren unbearbeitet zu lassen. Hensel habe zudem nicht als Nebenkläger im Verfahren gegen Christina Block zugelassen werden dürfen. Eine Gerichtssprecherin wies diese Vorwürfe zurück. Weil einer der Anklagten, Tal S., in Untersuchungshaft sitze, müsse dieses Verfahren zuerst bearbeitet werden. In der Frage der Nebenklage teile die Kammer die Rechtsauffassung von Eugen Blocks Anwalt nicht.
