FAZ 02.12.2025
15:31 Uhr

Prozess gegen Arzt: Als sie nach Hause kam, war ihre Tochter tot


Im Prozess gegen den mutmaßlichen Serienmörder Johannes M. spricht die Mutter einer Toten. Der Vater des Angeklagten taucht unangekündigt im Gericht auf – und lässt sich gerne interviewen.

Prozess gegen Arzt: Als sie nach Hause kam, war ihre Tochter tot

Im Verfahren gegen Johannes M. lässt sich leicht vergessen, dass Prozesse immer auch eine Bühne sind. Zwar ist der 41 Jahre alte Arzt angeklagt, 15 seiner Patienten ermordet zu haben. Zwar läuft der Prozess am Landgericht Berlin schon seit Mitte Juli und soll nicht vor Mai enden. Aber der Angeklagte schweigt bislang. Und das Ver­fahren nimmt recht geordnet, gar unspektakulär seinen Gang: Prozessbeteiligte sprechen geordnet über ihre Sicht der Dinge, Zeugen werden geordnet vernommen. Bis zum Montag. Da sitzt plötzlich ein gut frisierter, grauhaariger Mann im Zuschauerraum. Er trägt einen Anzug, eine aubergine­farbene Krawatte und eine Brille mit dünnem, goldfarbenem Rand. Der Verteidiger von Johannes M. macht die Kammer auf ihn aufmerksam: Reporter mit Kamera hätten den Mann ins Gericht begleitet, er müsse etwas mit dem Fall zu tun haben. Seinen Namen teilt der Mann erst auf eine zweite Bitte der Vorsitzenden Richterin mit. Auf ihre Anschlussfrage, ob er womöglich der Vater des Angeklagten sei, antwortet er verschmitzt: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit.“ Ob der Vater etwas beitragen kann, ist fraglich Der Vater von M. hat nicht vergessen, dass Prozesse immer auch eine Bühne sind. Im Saal allerdings spricht er nicht viel. Wer als Zeuge in Betracht kommt wie er und kein Nebenkläger ist, darf erst nach der eigenen Aussage der Verhandlung beiwohnen, um möglichst nicht durch vorherige Geschehnisse im Saal beeinflusst zu werden. Der Vater von M. darf nun spontan auf dem Stuhl für Zeugen Platz nehmen, er nennt sein Alter (61 Jahre), seinen Wohnort (Hamburg) und seinen Beruf (Redakteur). Und er kündigt an, nicht als Zeuge aussagen zu wollen. Das steht ihm durch seine Verwandtschaft zu M. zu. Also darf er zurück in den Zuschauerraum. Ob der Vater etwas zur Aufklärung des mutmaßlichen Verbrechens beitragen könnte, um das es in Saal 700 eigentlich geht, ist ohnehin fraglich. Nach allem, was über ihn bekannt ist, sah er M. nur regelmäßig, als dieser noch ein Kleinkind war. Nach der Trennung von M.s Mutter, da war M. zwei Jahre alt, sollen sie nur noch sporadisch Kontakt gehabt haben. Das hält den Vater aber nicht davon ab, gerne zu sprechen. Im Oktober erschien ein großer Artikel über ihn in der „Zeit“. Auch gegenüber Ermittlern des Berliner Landeskriminalamts hat er ausgesagt. Bloß vor Gericht möchte er offenbar nichts sagen. Dann bricht sie in Tränen aus Eigentlich sollte es an diesem Tag nur um eine fünfundzwanzigjährige Frau aus Guinea gehen, die im September 2021 in Berlin starb. M. hat sie nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ge­tötet, indem er ihr ein Medikament verabreichte, das ihre Atemmuskulatur lähmte. Ihre Leiche wurde exhumiert, das Mittel wurde in ihrem Körper nachgewiesen. D., ihre Mutter, ist eine der mehr als ein Dutzend Nebenkläger im Prozess, nun sagt sie als Zeugin aus. Während sich noch vor der Verhandlung der Vater des Angeklagten von einem Kameramann begleiten lässt, sitzt die Mutter der Toten vor dem Saal und sieht eine Ärztin wieder. Die Onkologin behandelte ihre Tochter bis zu ihrem plötzlichen Tod. M. begleitete sie parallel als Palliativarzt, um etwa ihre Schmerzen zu lindern. Wie D. ist die Ärztin als Zeugin geladen und nicht einfach unangekündigt da. D. schaut die Ärztin an diesem Morgen sekundenlang an. Dann bricht sie in Tränen aus. Er kam mittwochs, obwohl er immer nur montags kam M. war bei der Tochter an dem Tag, als sie starb, zur Mittagszeit. Es war ein Mittwoch, obwohl er eigentlich immer nur montags gekommen sei, wie D. vor Gericht schildert. Ein Dolmetscher übersetzt für die Sechzigjährige. Die Guine­erin trägt ein rosafarbenes Kopftuch und tupft sich immer wieder mit einem Taschentuch das Gesicht ab. Sie sagt, nach dem Tod ihrer Tochter habe M. ihr erzählt, er sei gekommen, weil sich die Tochter bei ihm gemeldet und über Augenschmerzen geklagt habe. Das sei unüblich gewesen: Eigentlich habe immer sie mit ihm solche Absprachen getroffen, nicht die Tochter selbst. Die Tochter von D. war schon seit Jahren schwer krebskrank. Zu Hause in Guinea habe sie ihr Grundstück verkauft, um sie in Deutschland behandeln zu lassen. In Berlin lebten sie gemeinsam in einer Wohnung. D. hatte an jenem Tag einen Termin bei der Diakonie, danach besuchte sie noch einen Deutschkurs. Als sie nach Hause kam, war ihre Tochter tot. Sie habe nie zu ihr gesagt, dass sie nicht mehr leben wolle, sagt D.: „Sie wollte lernen, arbeiten, mich unterstützen.“ Sie habe häufig gesagt, sie wolle ihr etwas zurückgeben, weil die Mutter so viel für ihre Behandlung aufgegeben habe. Die Onkologin beschreibt ihre Patien­tin als junge Frau, die „schwer krank, aber nicht todkrank war“. Zwar sei bekannt gewesen, dass der Krebs metastiert hatte; zudem habe sie durch den Tumor nicht so gut schlucken können. Sie habe auch an Schmerzen und Fatigue gelitten. Aber noch zwei Tage vor ihrem Tod sei beschlossen worden, ihre Therapie umzustellen. Wochen zuvor, als sie das mit der Patientin besprochen habe, habe diese positiv reagiert: „Sie wollte ja leben.“ „Nullkommanull“ mit ihrem Tod gerechnet Von dem Tod ihrer Patientin habe sie in einem Gespräch mit M. erfahren, als sie mit ihm nochmals über die geplante neue Therapie sprechen wollte. „Wie bitte, das kann doch gar nicht sein“, habe sie gesagt. Sie habe „Nullkommanull“ damit gerechnet, dass die Fünfundzwanzigjährige zeitnah sterben könnte. M. habe aber auch auf sie den Eindruck gemacht, dass der Tod ihn betroffen mache. Johannes M. könnte zu den größten Serienmördern der deutschen Nachkriegsgeschichte zählen. In 76 Fällen wird noch außerhalb der Verhandlung ermittelt, die Staatsanwaltschaft korrigiert die Zahl auf Nachfrage am Montag nach oben. Was ihn angetrieben haben soll, ist nicht bekannt. D. gibt vor Gericht an, sie habe schon am Todestag ein Gefühl gehabt, dass irgend­was nicht stimme. Sie habe M. an jenem Mittwoch konfrontiert und gefragt, was er ihrer Tochter gegeben habe. Er habe sie angeschrien, nur von einem Beruhigungsmittel gesprochen, damit sie schläft. „Jetzt schläft sie für die Ewigkeit“, habe sie entgegnet. Er habe wieder geschrien: Das Leben ihrer Tochter sei ohnehin schon „kaputt“ gewesen. Nach der Verhandlung spricht der Vater des Angeklagten wieder, draußen vor dem Saal. Minutenlang steht er vor einer RTL-Kamera. Auf Nachfrage der anderen Journalisten sagt er, er sei gekommen, „weil ich meinen Sohn sehen wollte“. Die RTL-Reporterin schneidet ihm das Wort ab: „Wir haben ihn exklusiv!“ Welchen Eindruck hat er von seinem Sohn? Die Reporterin sagt: „Darüber ­reden wir nicht.“ Ob RTL ihn dafür bezahlt, sich auf die Bühne zu stellen – darauf geht er nicht ein.