Am Ende ließ sich nicht klären, was in dem Operationssaal des Landeskrankenhauses wirklich passiert war. Es gebe keine unmittelbaren Zeugen, sagte die Richterin am Mittwoch bei der Urteilsverkündung im Bezirksgericht Graz-Ost und sprach die beiden Angeklagten frei. Es sei schlicht nicht feststellbar, ob das Kind eine Schädelbohrung durchgeführt habe oder nicht. Damit ging ein Prozess zumindest in der ersten Instanz zu Ende, der weit über Österreichs Grenzen für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Im Frühjahr 2024 hatte eine anonyme Person gemeldet, dass bei einer Kopfoperation im Grazer Landeskrankenhaus die zwölf Jahre alte Tochter einer Neurochirurgin nicht nur regelwidrig in den Saal gelassen worden war, sondern selbst ein – wenn auch medizinisch indiziertes – Loch in die bereits freigelegte Schädeldecke gebohrt habe. Auch der Patient sagte aus Im Januar 2024 war ein 33 Jahre alter Forstwirt mit einem Notfall eingeliefert worden, der sofort behandelt werden musste. Doch aus den Aussagen des anwesenden OP-Teams ließ sich keine einheitliche Darstellung schließen. Die Operation hatte ein junger Chirurg durchgeführt, der gegenüber der Mutter des Kindes als Oberärztin weisungsgebunden war. Die gab selbst an, ihr Kollege habe gefragt, ob die Tochter „mithelfen“ dürfe, worauf sie „Warum nicht?“ geantwortet habe. Genaueres habe sie dann nicht wahrgenommen. Der angeklagte Operateur selbst betonte, dass das Mädchen nur seine Hand an den Bohrer habe legen dürfen, den er selbst führte. Auch eine OP-Assistentin gab an, vier Hände an dem medizinischen Gerät gesehen zu haben. Eine andere Zeugin berichtete hingegen, die Oberärztin habe nach der OP stolz verkündet, ihre Tochter habe gerade „zum ersten Mal ein Loch gebohrt“. Am letzten Verhandlungstag sagte auch der Patient selbst aus. Er gab an, noch immer Schmerzen im Bereich des Bohrlochs zu haben und psychisch unter dem Gedanken zu leiden, dass ihn eine Zwölfjährige operiert habe, weshalb er derzeit auch nicht arbeitsfähig sei. Die angeklagte Ärztin beteuerte, dass es ihr unheimlich leidtue, die Tochter mit in den OP-Saal gebracht zu haben. Es sei der schwerste Fehler ihres Lebens. „Die letzten zwei Jahre waren für mich und meine Familie die Hölle.“ Sie war nach Bekanntwerden des Falls entlassen worden, dagegen aber zivilrechtlich vorgegangen. Die Staatsanwältin bezeichnete die Angeklagten als „alles, nur nicht glaubwürdig“. Doch der Verteidiger der Oberärztin sagte, „aufgrund von Gerüchten“ dürfe man nicht „zwei Karrieren zerstören“. Am Ende sagte die Richterin, dass ein Schuldspruch bei der Beweislage nicht infrage komme. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
