An diesem Dienstagnachmittag herrscht an der Aral-Tankstelle am Rande der Völklinger Innenstadt überschaubarer Betrieb. Eine Mitarbeiterin kassiert, ihre Kollegin schmiert Brötchen für die abendliche Kundschaft. Erst vor wenigen Monaten hätten sie hier angefangen, berichten die beiden, neues Personal ist gesucht worden. Zwei der Kollegen, die am 21. August 2025 hier arbeiteten, als die Tankstelle überfallen wurde und der Räuber auf der Flucht den 34 Jahre alten Polizisten Simon Bohr tötete, hätten sich versetzen lassen. „Sie konnten hier nicht mehr hin“, erzählt eine der beiden Neuen und unterbricht das Brötchenschmieren. Als hätte sie auf das Gespräch gewartet, listet sie die entsetzlichen Details der Tat auf, die sich ihr eingebrannt haben: Mehr als ein Dutzend abgegebene Schüsse, ein toter Familienvater, der zwei Kinder und eine Frau hinterlässt. Die Mitarbeiterin öffnet die Arme und fragt: „Warum?“ Am nächsten Morgen sind die Reihen im Zuschauerbereich des Landgerichts Saarbrücken dicht gefüllt. Zahlreiche Angehörige und Kollegen von Bohr warten darauf, den Angeklagten zu sehen. Dann tritt er in den Saal, mit einem schwarzen Ordner vor dem Gesicht, Hoodie und weißen Sneakern, den Blick weit nach unten gesenkt. Mit einer Boxershorts auf dem Kopf die Tankstelle betreten Um kurz nach neun Uhr verliest die Staatsanwaltschaft ihre Anklage: Ahmet G. habe am 21. August gegen 17.30 Uhr unbemerkt das Elternhaus verlassen. Um 17.58 Uhr habe er mit einer Boxershorts auf dem Kopf die Tankstelle betreten. Er habe ein Messer in Richtung der Kassiererin gehalten und sie aufgefordert, ihm Zugang zur Kasse zu ermöglichen. Der Angeklagte habe 580 Euro aus der Kasse genommen und sei geflüchtet, über einen Parkplatz und durch eine Unterführung. Ein Zeuge habe einen Streifenwagen der Polizei auf den flüchtigen Räuber aufmerksam gemacht. Zwei Polizisten seien aus dem Wagen gestiegen, hätten die Verfolgung aufgenommen und G. aufgefordert, stehen zu bleiben. Bohrs Kollege war schneller am flüchtigen Räuber und versuchte, G. zu überwältigen, doch dieser löste sich aus dem Griff. Er nahm die Dienstwaffe von Bohrs Kollegen aus dem verschlossenen Holster und stieß ihn von sich, so die Anklage. Um 18.05 Uhr habe Bohr mit einem Taser auf G. geschossen, woraufhin dieser sofort mit der entwendeten Pistole auf Bohr schoss, insgesamt fünfmal. Bohr ging zu Boden, sein Kollege versuchte zu flüchten. Ein Schuss traf auch ihn, zentral in die Schutzweste hinein, ein weiterer verfehlte ihn. Er ging zu Boden und wurde von einem Anwohner aus der Schusslinie gezogen. Es folgten mehrere Schüsse aus nächster Nähe auf den wehrlosen Bohr, aus denen die Staatsanwaltschaft Mordlust schließt: Mit einem habe er durch die Nase des Getöteten sein linkes Auge weggeschossen. Zwei weitere Polizisten nahmen die Verfolgung auf, es kam zu einem Schusswechsel, bei dem der flüchtige G. zweimal getroffen wurde. Als er das komplette Magazin der Tatwaffe – 17 Schüsse – abgefeuert hatte, flüchtete er zu Fuß und wurde schließlich gefasst. Für die Staatsanwaltschaft ist die Sache klar: Mord und versuchter Mord. Er spricht langsam und nuschelt leicht Die Witwe des Angeklagten, die als Nebenklägerin auftritt, verfolgt die Darstellung der Staatsanwaltschaft zunächst ruhig, ihr Gesicht verzieht sich dann im Laufe der Minuten, sie beginnt zu zittern, vermeidet aber Tränen. Abwechselnd blickt sie in Richtung der Zuschauer und in Richtung des Angeklagten. Ahmet G. blickt weiter nach unten, fast unbewegt. Als die Kammer den Angeklagten nach dessen bisherigem Leben fragt, kratzt er sich an der Stirn. Er zögert kurz und sagt dann: „Ich bin in Püttlingen geboren.“ In Völklingen sei er aufgewachsen, habe drei Geschwister, alle älter. Alle würden gemeinsam mit den Eltern in einem Haus leben, das dem Bruder gehöre. G. spricht langsam und leise, nuschelt leicht und scheint von recht banalen Fragen der Richterin teils überfordert. Immer wieder spricht er von „schlechter Laune“, die er seit der Kindheit immer wieder habe, sagt, er sei in der Schule nicht erschienen, aus Angst, andere würden schlecht über ihn reden. Auch, dass er seit mehreren Jahren in psychologischer Behandlung ist, stellt sich im Lauf der Verhandlung heraus. Dass es Teil seiner Strategie ist, den Angeklagten auf diese Weise sprechen zu lassen, erläutert Verteidiger Michael Rehberger in einer Verhandlungspause unumwunden: „Das war das Ziel von mir, dass man ihn heute so erlebt“, sagt er. Rehberger bestreitet das gut dokumentierte Geschehen nur im Detail, er sieht darin bloß keine Mordabsicht. Er stellt seinen Mandanten als angstgetriebenen und schüchtern dar. Und er hält es für notwendig, auch über mögliche Fehler im Ablauf des Einsatzes zu sprechen. Aus seiner Sicht ist es wahrscheinlich, dass das Holster offen war und nicht, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, geschlossen, der Griff zur Waffe also deutlich einfacher. Die Tötung eines Menschen wird juristisch erst dann zu einem Mord, wenn entsprechende Merkmale wie Mordlust, Grausamkeit oder die Verdeckung einer anderen Straftat (von der Staatsanwaltschaft alles unterstellt) erfüllt sind. Rehbergers Strategie läuft darauf hinaus, diese zu bestreiten und zudem die Anwendung von Jugendstrafrecht zu erreichen. „Er ist nicht der brutale Killer, sondern er ist vermutlich ein sehr kranker junger Mann“, so Rehberger. Es lägen Hinweise vor für Schizophrenie, eine Angststörung und Depressionen, G. bekomme entsprechende Medikamente, so Rehberger. Beide fallen sich mehrfach ins Wort Auch die Einlassungen des Bruders von Ahmet G. zielen in diese Richtung. Er sagt, der Angeklagte sei schon immer schüchtern gewesen, habe nie Blickkontakt aufbauen können und seit vielen Jahren immer wieder „panische Angst“, vor anderen Menschen oder auch davor zu sterben. Er weine viel, habe Schweißattacken. G. habe Angst vor Sirenen gehabt, was sich zuletzt etwa darin geäußert habe, dass er in Panik verfallen sei, als ein Krankenwagen am Haus vorbeigefahren sei. In der Schule sei G. gemobbt und geschlagen worden, sagt der Bruder und berichtet von Videos, die dies belegen würden. Als er von schweren Angstzuständen in einem Türkeiurlaub kurz vor den tödlichen Schüssen berichtet, hakt die Anwältin der Witwe ein: all dies habe er bei der polizeilichen Befragung nicht ausgesagt. Der Bruder sagt, er habe unter Schock gestanden. Auch die Sirenen seien bislang nicht vorgekommen, moniert die Anwältin. Beide fallen sich mehrfach ins Wort, dann wird es auch im Publikum laut. Es ist ein Moment, der deutlich macht, wo der schmale Grat des Falles liegt: zwischen Empathie für einen kranken, jungen Mann und der Relativierung einer schrecklichen Tat, die eine Familie für immer auseinandergerissen und auch in der saarländischen Polizei tiefe Wunden hinterlassen hat. Es sei ein Polizist getötet worden, „den der Großteil der saarländischen Polizeifamilie persönlich kannte“, sagt der Vorsitzende der Landespolizeigewerkschaft, Andreas Rinnert, nach den ersten Verhandlungsstunden. Tatsächlich besteht die saarländische Polizei aus nur 2500 Beamten, der Tod von Simon Bohr hat viele von ihnen verstört und nachhaltig belastet. Bei der Trauerfeier waren rund 1500 Gäste. Die Erwartungen an den Prozess sind immens. „Ganz viele Polizistinnen und Polizisten, vor allen Dingen im Saarland, sagen sich: Mensch, das hätte genauso gut mich treffen können“, sagt Rinnert. Auch er sei überrascht vom Auftreten des Angeklagten, sagt Rinnert. Und doch mache es ihn „sehr, sehr nachdenklich“, wenn er den Eindruck gewinne, man könne aus der Argumentation des Verteidigers eine gewisse Schuldumkehr herauslesen.
