FAZ 05.12.2025
15:43 Uhr

Polizistin bedroht: Durchsuchungen bei Eintracht-Fans


Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat am Freitagmorgen die Wohnungen von mehreren Eintracht-Fans durchsucht. Sie sollen mit einem Banner eine Polizistin beleidigt und bedroht haben, die im Fan-Umfeld ermittelt hat.

Polizistin bedroht: Durchsuchungen bei Eintracht-Fans

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat am Freitag die Wohnungen von mehreren Eintracht-Anhängern durchsucht, die im März dieses Jahres ein beleidigendes Banner gezeigt haben sollen. Wie ein Sprecher der Behörde mitteilte, handelt es sich bei den Beschuldigten um drei Männer deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 23, 25 und 32 Jahren. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden in Frankfurt, Wiesbaden sowie in den Kreisen Limburg-Weilburg und Groß-Gerau vollstreckt. Den Angaben zufolge haben die Männer während des Fußballbundesligaspiels Eintracht Frankfurt gegen VfB Stuttgart am 29. März dieses Jahres vor der Nordwestkurve des Waldstadions ein Banner gezeigt mit dem Spruch: „Auch das beste Pferd im Stall wird eines Tages gefickt. Grüße an K.T.“ Fernzünder für Pyrotechnik sichergestellt Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, soll sich „dieses in primitiv-ordinärer Weise bedrohende und beleidigende Banner“ gegen eine szenekundige Beamtin des Polizeipräsidiums Frankfurt gerichtet haben, die in den vergangenen Jahren immer wieder mit Ermittlungsverfahren gegen regelmäßige Besucher der Nordwestkurve befasst gewesen sei. Unter anderem ging es bei diesen Ermittlungen um die Ausschreitungen vom 25. November 2023. Darüber hinaus soll der Dreiundzwanzigjährige einen erlaubnispflichtigen Böller gezündet haben, was bei einem der eingesetzten Ordner zu einem Knalltrauma geführt habe. Die bei der Plakataktion beteiligten, teilweise vermummten Beschuldigten, konnten anhand von Videoaufnahmen identifiziert werden. Bei den Durchsuchungen wurden unter anderem Datenträger und ein Fernzünder für Pyrotechnik sichergestellt. Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft am Freitag eine aktualisierte Bilanz zu den Ausschreitungen vom November 2023 im Waldstadion veröffentlicht. Anlass war der Angriff auf einen Ordner von einer Gruppe Fans, die ohne Ticket nicht in die Kurve gelassen wurde. Die Polizei wurde zur Unterstützung des Ordners gerufen, woraufhin sich eine große Personengruppe hinter der Eintracht-Kurve versammelte und die Beamten angriffen, wie später auf Videoaufnahmen zu sehen war. Die Polizei ihrerseits setzte Tränengas und Schlagstöcke ein. „Es wurde häufig kolportiert, dass die Auseinandersetzungen von der Polizei ausgingen und von dieser überhart vorgegangen worden sei“, sagte am Freitag der Sprecher der Staatsanwaltschaft und verwies auf die nun vorliegende Statistik. „Vor diesem Hintergrund ist es mehr als bemerkenswert, dass bisher kein einziger Angeklagter freigesprochen worden ist.“ Wie aus der Statistik hervorgeht, sind inzwischen 71 Anklagen erhoben worden. Ermittelt wird insgesamt gegen 125 Eintracht-Fans. 27 Urteile sind bereits gesprochen – zum Teil hat das Frankfurter Amtsgericht hohe Strafen verhängt. Hohe Haftstrafen verhängt Die Bilanz der Staatsanwaltschaft liest sich folgendermaßen: Ein Angeklagter wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er mit Fahnenstangen, Absperrgittern und einem Feuerlöscher geworfen und Polizeibeamte getroffen hat, zudem hat er mit einem Gürtel geschlagen. Zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe wurde ein weiterer Fan verurteilt, der ein Absperrgitter und eine Metalltonne geworfen hatte. Ein Jahr Freiheitsstrafe wurde gegen einen Mann verhängt, der ebenfalls ein Absperrgitterwurf geworfen und dabei einen Beamten verletzte habe. Dasselbe Strafmaß gilt für einen weiteren Fan, der einen Feuerlöscher als Wurfgeschoss genutzt habe. Elf Monate Freiheitsstrafe bekamen jeweils zwei Eintracht-Anhänger, von denen einer mit Fahnenstangen und Absperrgitter geworfen und der andere mit einem Gürtel um sich geschlagen hatte. Das seien nur die am höchsten verhängten Straften. Des Weiteren wurden 13 Strafbefehle beantragt mit Geldstrafen zwischen 60 und 120 Tagessätzen, wovon sechs zwischenzeitlich rechtskräftig wurden. Zehn Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Vorausgegangenen waren den Verurteilungen aufwendige Ermittlungen, da die Beschuldigten teils vermummte aufgetreten waren. Sie konnten dennoch identifiziert werden. Oberstaatsanwalt Dominik Mies sagte, die hohe Aufklärungsquote zeige, dass die eigens für die Aufarbeitung eingerichtete Sonderkommission aus Staatsanwaltschaft und Polizei „hervorragende Arbeit geleistet hat“. Nun werde man weiter „alles dafür tun, dass auch die Vorwürfe gegen Polizeibeamte lückenlos aufgeklärt werden und Angeklagte im Falle der Verurteilung einer gerechten Strafe zugeführt werden“. Vorwürfe gegen Polizeibeamte werden noch geprüft Deshalb ermutige die Staatsanwaltschaft nach wie vor jene Stadionbesucher, die Zeugen der Auseinandersetzung waren, sich bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei zu melden. Bisher wurden durch das Hessische Landeskriminalamt insgesamt 22 Fälle zur Prüfung vorgelegt, in denen Polizisten beschuldigt sind. Die Verfahren richten sich gegen fünf namentlich bekannte Polizeibeamte und in 17 Fällen gegen unbekannt. In drei Verfahren wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Ein weiteres Verfahren wurde eingestellt. In den übrigen Verfahren dauern die Ermittlungen an. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, wurde auch Kontakt zur Fan-Initiative „13. Mann“ aufgenommen, die damals nach den Ausschreitungen mitgeteilt hatte, ihr lägen Hinweise auf Fehlverhalten eingesetzter Polizeibeamter vor. Dazu sei unter anderem die Vorsitzende der Fan-Initiative im Februar 2024 vernommen worden. „Alle Bemühungen, an die Namen dieser als Zeugen in Betracht kommenden Personen zu gelangen“, so die Staatsanwaltschaft, „sind aufgrund der fehlenden Kooperationsbereitschaft der Vertreter der Fan-Initiative jedoch gescheitert“