Noch bevor der erste Zeuge am Donnerstagmittag vernommen wird, zieht sich die Kammer des Saarbrücker Landgerichts zur Beratung zurück. Die Richter diskutieren, ob Kommissaranwärter Lennox S., dessen Kollege Simon Bohr am 21. August 2025 wenige Meter neben ihm erschossen wurde, isoliert aussagen darf, mit Videoübertragung in den Gerichtssaal – oder ob er, wie der Verteidiger fordert, im Saal aussagen muss. „Es ist etwas anderes, wenn jemand im Saal sitzt, wenn man sieht, ob er rot wird und ob sich seine Beine bewegen“, begründet Verteidiger Michael Rehberger seinen Einwand der F.A.Z. gegenüber. Das psychologische Gutachten, mit dem eine isolierte Vernehmung begründet wurde, überzeuge ihn nicht. Es ist eine Szene, in der die Brisanz des Prozesses mit Händen zu greifen ist. Dutzende Polizistinnen und Polizisten, die die Zuschauerbänke in Saal 38 des Saarbrücker Landgerichts am Donnerstag lückenlos füllen, werden unruhig. Für viele von ihnen stellten die tödlichen Schüsse eine Zäsur dar, sie fordern vor allem eines: Gerechtigkeit für Simon Bohr. Und keine zusätzliche Belastung für Lennox S., der ebenfalls getroffen wurde, in die Schutzweste hinein. Der Verteidiger rügt, dass die Kammer die Videoübertragung zulässt, doch die Kammer bleibt bei ihrer Entscheidung. Die Gefahr einer psychischen Destabilisierung des Angeklagten sei zu groß. „Es gab ein Gerangel“ Mit anderthalbstündiger Verzögerung erscheint Lennox S. schließlich auf drei Bildschirmen, die auf die Verfahrensbeteiligten gerichtet sind. „Hallo“, sagt der Polizist, 20 Jahre jung, mit schwarzem Haar und hellem Shirt. Er berichtet, wie der 21. August aus seiner Sicht ablief. „Wir hatten Mittagsschicht, ich kam auf die Dienststelle, habe mich umgezogen, ganz normal.“ Ein sonniger Tag sei es gewesen, er absolvierte ein Praktikum im Team von Bohr. Als die beiden aus dem Auto stiegen, habe der Passant, der den Notruf gewählt hatte, noch mit Telefon in der Hand, auf Ahmet G. gezeigt. „Stehen bleiben, Polizei, habe ich gerufen und bin drauf auf ihn, sozusagen“, sagt S. „Es gab ein Gerangel.“ Er spricht ruhig, muss einmal während der Ausführung schlucken und trinkt dann aus seinem Wasserglas. Doch es fällt ihm auch auf Nachfrage der Richterin schwer, die entscheidenden Sekunden, in denen Ahmet G. seine Waffe nahm und auf die Polizisten schoss, in eine Reihenfolge zu bringen. Bei einem entscheidenden Detail aber ist er sich sicher. „Vorher war meine Waffe geschlossen im Holster.“ Er erläutert den alltäglichen Ablauf: Man lege die Waffe in das Holster und schließe es. Zweifel, ob es an diesem Tag anders gewesen sein könnte, äußert er nicht. War das Holster geöffnet oder geschlossen? Es ist eine der strittigen Fragen in diesem Prozess, ob das Holster, in dem sich die Pistole von Lennox S. befand, geöffnet oder geschlossen war. In ihrer Anklage unterstellt die Staatsanwaltschaft, es sei geschlossen gewesen, was den Griff zur Waffe erheblich erschwert hätte. Die Darstellung des Strafverteidigers Michael Rehberger ist eine andere: Das Holster sei sehr wahrscheinlich offen gewesen, sagt er am Mittwoch. So erklärt er sich, dass sein Mandant leicht an die Waffe kam. Sollte die Kammer in der Beweisaufnahme zu dem Schluss kommen, dass das Holster tatsächlich offen war, würde sich auch die Frage stellen, ob auch Fehler im Polizeieinsatz mittelbar mit dem Tod von Simon Bohr zu tun haben. Zudem könnte es sich mildernd auf das Strafmaß auswirken, wenn Ahmet G. leicht an die Pistole kam. Die Aussagen von Lennox S. stehen dem entgegen. Er beschreibt eine Zeit des Leidens, der sein Leben verändern sollte, körperlich und vor allem psychisch. Er habe massive Schlafprobleme und sei in psychologischer Behandlung, bekomme aber keine Medikamente. Der Angeklagte verfolgt die Befragung von Lennox S., auf den er geschossen hat, mit unbewegtem Blick nach unten. Am Mittwoch trat der heute 19 Jahre alte Angeklagte erstmals öffentlich auf, gleich am ersten Prozesstag. Über die Tat sprach er nicht, aber er stellte sich als einsamer Junge vor, der seit vielen Jahren von psychischen Problemen geplagt sei. Rehberger teilte mit, sein Mandant werde sich im Lauf des Prozesses entschuldigen. Doch es sei eben kein Mord gewesen, sondern eine Schutzhandlung, aus Angst vor dem Tod – Totschlag also. Ein Urteil wird Mitte April erwartet.
