FAZ 13.12.2025
16:02 Uhr

Pflegekinder und Familien: Gesucht: ein Platz im Leben


Sogar Säuglinge müssen ins Kinderheim: In Deutschland fehlen mehr als 4000 Pflegefamilien. Will man Kindern in Obhut gute Bindungen ermöglichen, muss man die Rechte der leiblichen Eltern beschneiden.

Pflegekinder und Familien: Gesucht: ein Platz im Leben

Manchmal passen in acht Lebensmonate mehr Leid und Zerrissenheit als in 80 Lebensjahre. Dieser Gedanke schwirrt einem durch den Kopf, wenn man von Kindern wie Ben hört, dessen Eltern nicht in der Lage waren, dem fast neun Monate alten Säugling ein Zuhause zu sein. Zu sehr waren sie in ihrer Sucht gefangen, zu ausweglos war ihre Lebenssituation, als dass irgendeine Hilfe von außen Ordnung hätte hineinbringen können. Ben, der eigentlich anders heißt, musste in Obhut genommen werden. Statt im Bett seiner Eltern schläft er jetzt in einem Kinderheim. In seinen ersten Lebenswochen hat Ben viel geschrien, ohne dass es jemanden gab, der seine Bedürfnisse erfüllen konnte. Was Drogen sind und wie sie wirken, wenn man sie plötzlich nicht mehr bekommt, musste sein kleiner Körper schon sehr früh erfahren. Seine leibliche Mutter hat versucht, aus diesem Sumpf herauszukommen, bisher ohne Erfolg. Lange war es eine absolute Ausnahme, dass so junge Kinder wie Ben in einem Heim leben. Mittlerweile aber nimmt die Zahl dieser Kinder dort wieder zu. „Es ist wirklich ein großer Paradigmenwechsel“, sagt Marco Schewe. „Hätte mir jemand vor zehn Jahren gesagt, wir müssen selbst Säuglinge nach einer Inobhutnahme wieder in Wohngruppen unterbringen, hätte ich das nicht geglaubt.“ Schewe hat einen langen Titel, der verrät, wie tief er im Thema steckt. Er ist Geschäftsführer für den Bereich familienanaloge, vollstationäre, intensive Wohngruppen, Kinderwohngruppen, ambulante Hilfen und berufliche Bildung beim St. Elisabeth-Verein Marburg e. V.; mitunter begleitet er auch Kinder wie Ben. In Marburg sind diese Kleinsten in einer Wohngruppe zu sechst. Acht Betreuer bieten ihnen rund um die Uhr eine sichere Umgebung. Dazu gehören Räume, die lichtdurchflutet sind und in denen es keine dunklen Ecken gibt. Das Haus ist, wie es im Fachjargon heißt, nach einem traumapädagogischen Konzept eingerichtet. Schewe und seine Kollegen arbeiten mit allen Kräften daran, die Kinder emotional zu begleiten. Und trotzdem ist klar: Eine Pflegefamilie wäre für sie der bessere Ort. Gerade in jungen Jahren, da ist die Wissenschaft eindeutig, kommt es auf feste Bindungspersonen an. Aktuell aber fehlen hierzulande mehr als 4000 Pflegefamilien, und zwar sowohl für die Bereitschafts- als auch für die Dauerpflege. Rund 20.000 Kinder unter zehn Jahren wachsen in Kinderheimen auf. 2024 nahmen die Jugendämter in Deutschland rund 70.000 Kinder und Jugendliche „in Obhut“, wie man in der Verwaltungssprache sagt. Das war nach vielen Jahren zum ersten Mal ein leichter Rückgang. Das darf aber keinesfalls als Zeichen gedeutet werden, dass es bergauf ginge. Hauptgrund für die leicht sinkenden Zahlen: Es kamen weniger unbegleitete Minderjährige über die Grenzen ins Land. Die Zahl der Inobhutnahmen wegen körperlicher Gewalt, Vernachlässigung, psychischer Misshandlung oder elterlicher Überforderung ist 2024 hingegen gestiegen. Die Zahl der Eltern, die hierzulande Drogen nehmen, psychisch krank sind oder ein Leben führen, in dem Kinder sich nicht entwickeln können, nimmt zu. Wie gewinnt man mehr Pflegefamilien? Deshalb beschäftigt Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendämter, Pädagogen und in Teilen die Politik die dringende Frage: Wie gewinnt man mehr Menschen, die bereit sind, Kinder auf Dauer aufzunehmen und ihnen einen Platz im Leben zu geben? Menschen, die Kinder befähigen, später Verantwortung für sich selbst zu übernehmen? Daran muss der Gesellschaft insgesamt gelegen sein. Mancherorts wird dabei auf finanzielle Anreize gesetzt: Wer ein Pflegekind aufnimmt, bekommt von Trägern mehr Geld, als der Gesetzgeber eigentlich vorsieht. Anderswo wird mit einer umfangreicheren Begleitung geworben: Elternschulungen, Familienhelfer, Unterstützung, wo immer sie gebraucht wird. Beide Wege haben ihre Berechtigung. Ein Kind, das schon in jungen Jahren Verlust, Angst und Gewalt erlebt hat, braucht besondere Zuwendung. Das kostet Pflegeeltern Geld und Zeit. Studien zufolge wünschen sich viele dieser Familien mehr Unterstützung. Ebenso fehlt es an einheitlichen Standards für die Vorbereitung und Schulung. In die Kinder- und Jugendhilfe Ressourcen zu stecken, dagegen hätte wohl kaum jemand etwas. Doch einmal abgesehen davon, dass nichts davon hierzulande einfach verfügbar ist, bezweifeln Experten aus der Branche auch, dass dies zu entscheidend mehr Pflegefamilien führen würde. Sie sehen andere Stellschrauben als bedeutsamer an. Dabei allerdings geht es ans Eingemachte. Für die Fachleute stehen Fragen im Vordergrund, die elterliche und kindliche Rechte berühren. Rein juristisch ist die Lage klar: Das Sorgerecht und damit ein beträchtlicher Einfluss auf das Leben des Kindes bleibt auch im Falle einer Dauerpflege bei den Herkunftseltern oder einem Vormund. Pflegeeltern bekommen nur die „Entscheidungsbefugnisse in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens“. Darf das Kind ein Ohrloch stechen? Wogegen sollte es geimpft werden, und darf es mit auf Klassenfahrt? Auf welche Schule soll es gehen, ist der Sommerurlaub in Spanien und das Färben der Haare möglich? Bei all diesen Fragen haben die leiblichen Eltern oder der Vormund die Entscheidungshoheit. In der Praxis kann das bedeuten: Vater und Mutter suchen die Schule aus – die Pflegeeltern müssen schauen, wie sie das Kind jeden Morgen dorthin bringen. Oder wie sie Über- und Unterforderungen bei den täglichen Hausaufgaben auffangen. „Pflegefamilien sind aus Sicht der Jugendhilfe ganz formal eine Jugendhilfeeinrichtung“, sagt Katja Mast, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie selbst Pflegemutter von zwei Kindern. „Emotional sind Pflegeeltern aber ganz normale Eltern. Dabei ist es egal, in welchem Rechtsverhältnis sie stehen. Sie sind sehr oft die Hauptbindungspersonen für die Kinder. Also die Person, die in den Arm nimmt, wenn es notwendig ist, und wo sie Schutz finden.“ Solange Pflege- und Herkunftseltern sich einig darüber sind, was das Beste für das Kind ist, kann eine solche Konstruktion stabil sein. Doch die Realität sieht oft anders aus. Sind die Eltern wie bei Ben psychisch krank oder süchtig, können sie oft kaum Entscheidungen für sich selbst treffen, von Entscheidungen für ihre Kinder ganz zu schweigen. Andere Eltern sind nur schwer zu erreichen, weil sie selbst in Gemeinschaftsunterkünften oder gar im Gefängnis leben. Pflegeeltern leben in einem emotionalen Spagat Manche Herkunftseltern sind auch in keiner Weise damit einverstanden, dass das Kind aus der Familie genommen wurde, und klagen – selbst ohne juristische Grundlage – immer wieder auf eine Rückführung. „Man muss sich klarmachen: Pflegeeltern übernehmen nicht nur ein Kind, sondern auch das dahinterliegende Herkunftssystem, das sie parallel betreuen“, ordnet Björn Hagen ein; er ist Geschäftsführer des Evangelischen Erziehungsverbands, der unter anderem Jugendhilfeeinrichtungen betreibt. Nun kann man sagen: Das ist eben der Deal. Pflegeeltern haben das Kind nur zur Pflege. Sie sollen ihm helfen, wieder auf die Beine zu kommen, rechtlich gehört es aber woandershin. Und im besten Fall, so wird es in Deutschland gesehen, soll es dorthin auch wieder zurück. Diesen emotionalen und auch organisatorischen Spagat auszuhalten, bringt viele Pflegeeltern im Alltag jedoch an ihre Grenzen. Und aus Jugendämtern hört man, dass Interessenten oft dann abspringen, wenn sie merken, dass die Aufgaben, Ansprüche und Erwartungen ihre Motivation, Kraft und Zuneigung übersteigen. Manche verwerfen den Gedanken, ein Kind auf Dauer aufzunehmen, dann ganz. Andere bemühen sich lieber um eine Adoption, bei der nicht nur alle Pflichten, sondern auch alle Rechte bei ihnen liegen. Oder sie wählen die modernen Möglichkeiten der Kinderwunschmedizin. Für Kinder wie Ben findet sich dann kein Platz in einer Familie. Deshalb gibt es Stimmen wie die der Allianz für Pflegekinder, in der sich Pflegeeltern organisieren. Sie wollen die Rechte von Pflegeeltern stärken und es ihnen erleichtern, Kinder, die sie über Jahre betreuen, auch zu adoptieren. Susanne Litzel aus dem Verband hat selbst drei Pflegekinder und sagt: „Als Pflegeeltern wird man vom Jugendamt eng begleitet, was am Anfang sehr wichtig ist. Wenn man über drei, vier Jahre gezeigt hat, dass das Kind sich wunderbar entwickelt, dass es ihm gut geht, dann müssten Pflegeeltern allerdings mehr Rechte zugesprochen werden. Das ist auch im Sinne des Kindes und seiner Bindungssicherheit.“ Andere fordern sogar: Hat das Gericht sich einmal für eine Dauerpflege entschieden, muss eine Rückführung – also das Leben in der Herkunftsfamilie – ausgeschlossen werden. Eigentlich ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Adoption durch eine Dauerpflegefamilie immer wieder vom Jugendamt geprüft werden soll. Wie das Forschungsprojekt „Fokus Pflegefamilien NRW“ ermittelt hat, findet das aber nur in 25 Prozent der Fälle statt. Litzel ärgert das. Sie ist überzeugt: Wenn mehr Menschen wüssten, dass Pflegekinder auch adop­tiert werden können, wäre der Mut, ein Kind aufzunehmen, weiter verbreitet. Aus Berlin weiß sie, dass auf jedes Kind, das adoptiert werden kann, fünf Bewerber kommen. Bei Pflegekindern hingegen fehlen Interessenten an allen Ecken und Enden. Bei der Diskussion, ob die Rechte der Pflegeeltern zulasten der Herkunftsfamilie gestärkt werden sollten, spielt Artikel 6 des Grundgesetzes die entscheidende Rolle. Er besagt im Grunde: Die Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern – und ihre vorrangige Pflicht. Ihre Pflicht haben Eltern, deren Kinder in Obhut kommen, aus Sicht des Staates nicht mehr erfüllt; umfangreiche Rechte sichert er ihnen aber oft weiter zu. Das empfindet das Gros der Pflegeeltern – zumindest nach Jahren, in denen sie sich für das Kind eingesetzt haben – als ungerecht. Kommt es zu Gerichtsverfahren, haben Pflegeeltern zudem oft eingeschränkte Mitwirkungsmöglichkeiten. Teilweise müssen sie Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen, wenn sie ihre Perspektive in die Entscheidung über das Wohl und den Verbleib des Kindes einbringen wollen. Christoph Käppler ist Professor im Fachgebiet Soziale und Emotionale Entwicklung an der TU Dortmund; der Psychologe hat außerdem einen Master in Children’s Rights. Über Artikel 6 urteilt er: Dieser sage nicht, dass es ein Recht auf Elternschaft gebe. Überhaupt würden in kaum einem anderen Land die Elternrechte so sehr hochgehalten wie in Deutschland; das sei eine späte Folge des Nationalsozialismus und seiner Eingriffe in die Familien. Stabilität ist für die Kinder das A und O Die Gesetzgebung geht im Grundsatz davon aus, dass der Umgang mit den Eltern, wie Juristen sagen würden, ein Hauptinteresse des Kindes ist und seiner Entwicklung dient. Dass Kinder am besten gebunden bei ihren leiblichen Eltern sind, propagierte die Forschung ebenfalls lange. Und auch heute wird kaum jemand bezweifeln, dass es für die Identitätsentwicklung immens bedeutsam ist, zu wissen, wo die eigenen Wurzeln liegen. Aber der Grundsatz, Urvertrauen könne nur mit den leiblichen Eltern entstehen, wird mittlerweile auch von der Bindungsforschung differenzierter gesehen. „Die Studienlage sagt: Jeder soll die Möglichkeit haben, seine Herkunft zu kennen und zu verstehen“, erläutert Käppler. „Aber Bindung kann ebenso mit anderen Personen, mit sozialen Eltern, entstehen. Hauptsache, sie ist stabil.“ Für Kinder, die in wenigen Jahren schon mehr Bindungsabbrüche erlebt haben als mancher Erwachsener im ganzen Leben, sei Stabilität das A und O, sagt der Professor. Doch Stabilität biete ihnen die momentane Rechtslage oft nicht. Solange die Beziehung zwischen Pflegeeltern und Kind immer wieder von gerichtlichen Verfahren oder einer möglichen Rückführung belastet sei, könne Stabilität nur schwer gewährleistest werden. Marco Schewe, der in Marburg in der Kinder- und Jugendhilfe arbeitet, erlebt in der Praxis, was nicht nur Christoph Käppler scharf kritisiert. Immer wieder kommt es vor, dass er und seine Kollegen junge Menschen begleiten, die sich nach der Inobhutnahme in ihrer Pflegefamilie gut entwickeln, dann aber aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zu ihren leiblichen Eltern zurückmüssen. Manchmal, sagt Schewe, könne er die Wochen herunterzählen, bis das Kind doch wieder in der Jugendhilfe aufgenommen werden muss, weil die Herkunftseltern erwartbar überfordert waren. „Bei solchen Entscheidungen wird ausschließlich auf die Bedürfnisse der Eltern Rücksicht genommen, aber nicht auf die des Kindes.“. Gutachtern fehlt es an Fachwissen Die Verantwortung für solche Verläufe liegt laut Käppler vorwiegend bei den Familiengerichten. Viele Richter seien bei Fragen zum Pflegekinderwesen nicht gut genug ausgebildet. So stützten sie ihre Entscheidungen gern auf Gutachten. Studien zeigten jedoch, dass über zwei Drittel davon fehlerhaft seien. Oft seien die Gutachter fachlich nicht zertifiziert und stellten das Kindeswohl nicht in den Mittelpunkt: „Das ist keine angemessene Basis, auf der wichtige Weichen für ein ganzes Leben gestellt werden können.“ Käpplers Forderung lautet deshalb: Kinderrechte sollten endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention reiche nicht, damit Kinder und ihr Wohl – gerade vor Gericht – genügend beachtet würden. Viel zu oft spielten die Bedürfnisse der anderen Beteiligten eine größere Rolle. Umfragen unter Pflegeeltern bestätigen das. Wie das Forschungsprojekt „Fokus Pflegefamilien NRW“ in seinem Abschlussbericht feststellt, sehen rund 30 Prozent der befragten Pflegefamilien „keine“ bis „gar keine“ Berücksichtigung des Kindeswohls bei Verfahren vor Familiengerichten. „Für Pflegekinder, die immer zwischen verschiedenen Institutionen und Bezugspersonen stehen, wäre die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein entscheidender Schritt“, stellt Käppler fest. Dies wäre zugleich eine Verpflichtung für den Staat, Kinderrechte fest in der nationalen Gesetzgebung zu verankern. „Familiengerichte hätten so eine verbindlichere Basis, das Kindeswohl bei Entscheidungen an die vorderste Stelle zu stellen“, sagt er. SPD-Politikerin Katja Mast sieht das ähnlich: „Ich bin eine große Verfechterin davon, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“ Das Argument, das sei nicht nötig, weil im Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ die Kinder mitgemeint seien, lässt sie nicht gelten. „Denn Kinder stehen laut Grundgesetz noch mal in einem besonderen Verhältnis zu ihren Eltern“, sagt sie. „Ich möchte das Recht des Kindes hier stärken. Gerade bei Pflegekindern ist das von besonderer Bedeutung, aufgrund des besonderen Rucksacks, den sie mit ins Leben bekommen haben.“ Eine Krux bei all den Forderungen: Bei Pflegekindern herrscht strenger Datenschutz. Für Studien etwa müssten alle Beteiligten zustimmen. Deshalb weiß man so vieles nicht: Wie häufig kommt es zu Rückführungen? Wie oft geht das schief? Wie viel Kontakt zur Herkunftsfamilie hilft? Welche psychischen Folgen haben Gerichtsverfahren? Es gibt eine Menge Einzelfallgeschichten, Erfahrungen und Beobachtungen dazu, aber eben keine wissenschaftlichen Daten, auf deren Grundlage man sich eindeutig für oder gegen eine Änderung der kindlichen wie elterlichen Rechtsverhältnisse aussprechen könnte. Unbeantwortet bleibt damit vorerst auch die Frage: Könnte man mithilfe dieser juristischen Stellschrauben mehr Pflegeeltern gewinnen? Klar aber ist: Nur weil Daten fehlen, nimmt der Druck nicht ab. Es gibt keine Anzeichen, dass die Zahl der Inobhutnahmen alsbald deutlich zurückgehen wird. Ganz im Gegenteil: Aus den Jugendämtern heißt es, immer mehr Kinder seien traumatisierter und verhaltensauffälliger als früher. Die Zustände in ihren Herkunftsfamilien seien zerrütteter, die Perspektiven düsterer. Die Herausforderungen, sie auf einen guten Weg zu bringen, wachsen. Der Staat braucht also Pflegefamilien. Sie sind für ihn der günstigste Weg, Kinder unterzubringen. In dieser Woche hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) die Kampagne „Zeit, die prägt“ gestartet. Das Ziel: die Rolle von Pflegeeltern sichtbar machen, mehr von ihnen gewinnen, um zu verhindern, dass Kinder ins Heim müssen. Björn Hagen vom Evangelischen Erziehungsverband fordert: „Wir müssen wieder vor die Welle kommen, es gar nicht so weit kommen lassen, dass so viele Kinder aus Familien genommen werden müssen.“ Dazu gehöre es, früher präventiv einzugreifen, in den Lebenswelten der Kinder präsent zu sein, in Schulen und Kindergärten systematisch Auffälligkeiten zu melden. Nicht nur Hagen weiß aber auch: Die personellen und finanziellen Ressourcen in der Kinder- und Jugendhilfe lassen das kaum zu. Noch dazu deutet die gesellschaftliche Entwicklung darauf hin, dass sich die Lage zuspitzt. Dass Kinder wie Ben früh Vernachlässigung statt Sicherheit erlebt haben, wird ein Leben lang Auswirkungen haben. Nicht alles lässt sich gänzlich kompensieren. Wenn ein optimales familiäres Aufwachsen nicht möglich ist, muss es Kompromisse geben. Das alles darf aber nicht als Entschuldigung dafür dienen, dass Kinder in Obhut, im Heim und in Pflege politisch und gesellschaftlich vergessen werden – dass man ihnen an manchen Stellen den besten Weg nicht öffnet. Ben wird bald ein Jahr alt werden. Im für ihn zuständigen Jugendamt ist man zuversichtlich, dass er diesen Geburtstag in einer Pflegefamilie verbringen kann: „Es stehen Menschen in Aussicht, die das Begleiten eines Kindes als ein besonderes Geschenk sehen – allen Widrigkeiten und Hürden zum Trotz.“ Man merkt den Mitarbeitern des Jugendamts bei diesem Satz an, wie sehr diese Aussicht für Ben sie bewegt. Vermutlich auch, weil sie wissen: Je älter Kinder werden, je mehr ihr Rucksack mit traumatisierenden Erfahrungen, Ängsten und Verlusten vollgepackt ist, umso schwieriger wird es, für sie ein passendes neues Zuhause zu finden.