Die Grünen haben in den vergangenen Jahren viele Mitglieder gewonnen. 180.000 sind es nach Angaben der Partei derzeit – dreimal so viele wie noch vor zwölf Jahren. Diese engagierten Bürger machen die Grünen prinzipiell stärker. Und doch leidet die Partei unter dem raschen Wachstum. Das liegt nach Auffassung führender Grüner an den Strukturen, die nicht mitgewachsen sind, zu wenig verändert wurden. Spürbar wurde das zuletzt auch bei den Parteitagen in Wiesbaden und Hannover, die bei den Grünen Bundesdelegiertenkonferenzen heißen. Denn dort erdrückten zentimeterdicke Antrags- und Antragsänderungsbücher die Diskussionen, Hunderte Mitglieder begehrten Mitsprache. Tage- und nächtelang hatten die ehrenamtlichen Kommissionen die Formulierungen zu vereinheitlichen und zu ordnen, um überhaupt innerhalb von drei Tagen durch die Papier- und Paragraphenberge zu kommen. Zwar sind die Grünen nach wie vor stolz auf ihre Debattenkultur und auf die Versuche, mehr Basisdelegierte und weniger Mandatsträger in Führungsverantwortung zu haben als andere Parteien. Dennoch soll sich nun einiges ändern; die politische Geschäftsführerin Pegah Edalatian strebt eine Satzungsänderung an. Jeder Antrag braucht 90 Unterstützer Im Einzelnen ist geplant, die Antragsfristen für Parteitage von sechs auf acht Wochen vor dem Treffen zu verkürzen, um mehr Zeit für die Bearbeitung zu gewinnen. Antragsberechtigt werden nicht länger auch Ortsversammlungen sein, sondern Kreismitgliederversammlungen und Kreisdelegiertenversammlungen. Wer Unterschriften für Anträge sammelt, was weiter möglich ist, muss dafür künftig von 0,05 Prozent der Mitglieder unterstützt werden. Bisher waren das 50 Mitglieder, inzwischen sind es 90. Mindestens die Hälfte der erforderlichen Unterstützer müssen künftig Frauen sein. Damit soll die Zahl der Anträge für die Bundesversammlung eingeschränkt werden. Zudem soll den Parteitagen die Möglichkeit gegeben werden, die Zahl der zu behandelnden Anträge zu begrenzen. Für den geplanten Mitgliederrat sollen zur Diskussion relevanter politischer Fragen 30 bis 60 Personen ausgelost werden, die dann Empfehlungen erarbeiten oder auch einen Antrag auf dem Parteitag stellen können. Die politische Geschäftsführerin heißt künftig Generalsekretärin Etwas mehr Ordnung soll die Arbeit von Länder- und Parteirat bestimmen, eine Art erweiterter Vorstand, der zwischen den Parteitagen auch bisher schon als Gremium arbeitet. Dem Länderrat soll künftig ein klar definierter Personenkreis angehören: die beiden Parteivorsitzenden, Geschäftsführerin und Schatzmeisterin, die Fraktionsvorsitzenden sowie weitere Personen, darunter gewählte Delegierte aus den Landesverbänden oder auch zwei Mitglieder der Grünen im Europaparlament. Landesminister nehmen nur beratend teil. Aus dem Länderrat wird ein Parteirat von zwölf bis 14 Personen gewählt, „welcher den Bundesvorstand in seiner Arbeit strategisch berät“. Auch hier sollen etwa die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag berücksichtigt werden, ebenso eine Landesvorsitzende und mindestens eine Person aus dem Kreis der Oberbürgermeister oder Landräte. Das Gremium soll einmal im Monat tagen. Unverändert bleibt der Bundesvorstand bei sechs Personen – zwei Vorsitzende, zwei Stellvertreter, die Bundesschatzmeisterin und die politische Geschäftsführerin. Die allerdings soll künftig Generalsekretärin heißen, so wie etwa bei SPD, Union oder FDP. Das solle, heißt es zur Begründung, „die Einordnung im politischen Betrieb erleichtern“ und die „institutionelle Gleichwertigkeit im innerparteilichen sowie öffentlichen Kontext“ stärken. Das Amt soll also kurzum genauso durchschlagend klingen wie bei den anderen Parteien. Weitere Änderungen sind mit der Umbenennung nicht vorgesehen. Allerdings sollen künftig drei Mitglieder zugleich auch Abgeordnete sein dürfen, bislang sind es nur zwei. Weiterhin sollen aber nur zwei der sechs Vorstandsmitglieder zugleich dem Bundestag angehören dürfen, so wie gegenwärtig die beiden Vorsitzenden Felix Banaszak und Franziska Brantner. Wer in den Bundesvorstand will, muss künftig laut Satzungsänderung Auskunft zu bezahlten und unbezahlten Tätigkeiten geben. Nachdem die Spitzengremien das Vorhaben Anfang der Woche befürwortet hatten, werden nun die Mitglieder informiert. Sie sollen die Änderungen diskutieren und dann im Juni bei einer Abstimmung über ihre Annahme entscheiden. Anfang Juli soll das Ergebnis feststehen.
