FAZ 11.12.2025
15:40 Uhr

Parlamentsbeschluss: Österreich verbietet Kopftuch für Schülerinnen unter 14


Ab nächstem Schuljahr drohen im Wiederholungsfall Geldstrafen. Die Integrationsministerin beklagt Druck von jungen Männern, die sich als Sittenwächter fühlen.

Parlamentsbeschluss: Österreich verbietet Kopftuch für Schülerinnen unter 14

Der österreichische Nationalrat hat am Donnerstag mit breiter Mehrheit ein Kopftuchverbot für Schülerinnen bis 14 Jahren beschlossen. Gelten soll es für jede Kopfbedeckung, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“. Ab dem Schuljahr 2026/27 drohen bei Verstößen nach fehlgeschlagenen Gesprächen als letzte Sanktion Geldstrafen von bis zu 800 Euro. Ab Februar soll zunächst eine Aufklärungsphase an den Schulen beginnen. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) erhofft sich von dem Gesetz, die Schule als sicheren Ort zu stärken. Er sprach von einem Grundrecht auf persönliche Entfaltung und Entwicklung unabhängig von Zwängen. Verschiedene Sozialverbände zweifeln jedoch an einem Verbot, zumal die Umsetzung den Schulen weitere Konflikte einbringe. 2020 hob das Verfassungsgericht ein Kopftuchverbot auf Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) sagte, es gebe Druck aus den Familien und von jungen Männern, die sich zu Sittenwächtern berufen fühlten. Das Kopftuch sei kein reines Stück Stoff, sondern ein Zeichen der Unterdrückung. Auch die rechte FPÖ stimmte für das Gesetz, betonte aber, dass die „Massenzuwanderung“ schuld daran sei, dass man sich überhaupt mit dem Thema befassen müsse. Gegen den Antrag im Parlament stimmten nur die Grünen, da sie das Anliegen zwar grundsätzlich für richtig halten, allerdings davon ausgehen, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Jedes Mädchen habe ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, es sei „absolut inakzeptabel“, wenn Schülerinnen zum Kopftuch gezwungen würden, sagte die Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer. Allerdings verwies sie darauf, dass das Verfassungsgericht 2020 ein damals von der Koalition aus ÖVP und FPÖ verabschiedetes Kopftuchverbot an Volksschulen aufgehoben hatte, da die Richter im gezielten Vorgehen gegen die islamische Verhüllung eine Verletzung des Gleichheitssatzes sahen. Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hatte versucht, verfassungsrechtlichen Bedenken mit flankierenden Maßnahmen entgegenzutreten.