Neue Vorgaben für die öffentliche Auftragsvergabe sollen staatliche Investitionen vereinfachen, doch Kommunen und Teile der Bauwirtschaft sehen diese als Hürden an. Gerade Städte und Gemeinden stören sich daran, dass sie weitgehend einzelne Aufträge (Losgrundsatz) statt eines Gesamtauftrags vergeben sollen, um Straßen, Schulen und andere Gebäude bauen zu lassen. Für Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Städtetages, wird das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge seinem Namen für die Städte dadurch nicht gerecht. „Es schöpft die Spielräume für substanzielle Vereinfachungen bei Weitem nicht aus und bleibt weit hinter den Erwartungen der kommunalen Vergabepraxis zurück“, sagte er der F.A.Z. „Vor allem ist das Festhalten am Losgrundsatz bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungen enttäuschend.“ Nach langem Ringen in der schwarz-roten Koalition hat am vergangenen Freitag auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Im April hatte der Bundestag die Pläne verabschiedet, die einen Rahmen für staatliche Aufträge geben sollen: Gerade durch das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz von 500 Milliarden Euro sollen Investitionen für Schulen, Verkehrswege, Forschung, Digitalisierung und anderes auf den Weg gebracht werden. Umstritten ist, ob das mit den Vorgaben gelingen kann. Lockerungen gelten vornehmlich für große Infrastrukturprojekte und bestimmte klimabezogene Sondervermögen mit hohen Auftragswerten. Befürworter der Regeln ist neben dem Bundeswirtschaftsministerium der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Der Verband sieht in der Vergabe einzelner Aufträge eine Hilfe für den Mittelstand. Generalsekretär Holger Schwannecke nennt dies ein wichtiges Signal für das Handwerk: „Der nun beschlossene Kompromiss stellt sicher, dass Abweichungen vom Losgrundsatz gezielt auf große Infrastrukturvorhaben begrenzt bleiben, ohne den Mittelstand insgesamt strukturell zu benachteiligen.“ Ausnahmen helfen Städten kaum Der Städte- und Gemeindebund sieht in den Restriktionen für den Losgrundsatz hingegen einen Rückschritt. So bleibe eine Ausnahme „aus zeitlichen Gründen“ auf Infrastrukturvorhaben aus dem Sondervermögen sowie auf Verkehrsinfrastruktur des Bundes beschränkt. Zudem müssten die Bauleistungen dafür rund elf Millionen Euro umfassen. Dieser Schwellenwert schließt laut Bernd Düsterdiek, Beigeordneter des kommunalen Verbandes, zahlreiche Vorhaben aus. Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), ein Branchenverband, bemängelt, dass staatliche Stellen vom Losgrundsatz nur abweichen dürfen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Sachliche oder organisatorische Gründe blieben außen vor, obwohl diese in der Praxis häufig ausschlaggebend für effiziente Vergabestrukturen seien. „Es ist enttäuschend, dass wir hier keine Bewegung sehen“, sagte Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. Gerade für den Wohnungsbau und für öffentliche Bauvorhaben wäre es erforderlich, die Vergaberegeln breiter und praxisnäher auszugestalten, um insbesondere das serielle und modulare Bauen zu erleichtern. „Das verkennt die Realität auf angespannten Wohnungsmärkten“ Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) fordert die Möglichkeit von Gesamtvergaben für Kommunen, aber hält diese durch die restriktiven Vorgaben in der Praxis für begrenzt. Es drohten mehr Bürokratie, weniger Flexibilität und damit mehr Verzögerungen beim Wohnungsbau. „Das Gesetz verkennt die Realität auf angespannten Wohnungsmärkten“, sagte Verbandspräsident Axel Gedaschko. „Wir brauchen pragmatische Lösungen: Gesamtvergaben müssen immer dann möglich sein, wenn sie wirtschaftlich, technisch oder zeitlich sinnvoll sind. Nur so können wir die Potentiale des seriellen Bauens wirklich heben und schneller bezahlbaren Wohnraum schaffen.“ Mit der Reform des Vergaberechts wird zudem die Grenze für Aufträge des Bundes, die direkt vergeben werden können, auf 50.000 Euro angehoben. Gitta Connemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, sagte zum Gesetz im Bundesrat: „Nun machen wir in Deutschland auch die Verfahren schneller, flexibler, unkomplizierter.“ Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sieht positiv eine Vereinfachung für Bauvorhaben aus den Mitteln des Sondervermögens sowie für Verkehrsprojekte auf Bundesebene, die eine Gesamtvergabe aus zeitlichen Gründen möglich machen. Dennoch blickt Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller kritisch auf die Folgen: „Der öffentliche Wohnungsbau und die Kommunen gehen faktisch leer aus, da der Verweis auf das Sondervermögen für die meisten kommunalen Vorhaben nicht greift.“ Auch beschränkt das die Möglichkeiten für serielles, industrielles Bauen. „Produktivität und gute Ideen entstehen nicht durch Einschränkung, sondern durch unternehmerische Freiheiten.“ Laut Städtetag-Hauptgeschäftsführer Schuchardt muss bei Großprojekten Planen und Bauen zusammengehen. Auch sollten effiziente Verfahren wie serielles und modulares Bauen und kooperative Projektabwicklung zum Einsatz kommen. Der Losgrundsatz schränke jedoch ein, dass Städte große Projekte an Generalunternehmen vergeben können. Der Städtetag hofft noch auf Änderungen. „Einen kleinen Lichtblick gibt es“, sagte Schuchardt. „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah Erleichterungen für den Losvergabegrundsatz auch auf Verkehrsinfrastrukturen von Ländern und Kommunen zu erweitern.“ Ob das kommt, ist nicht absehbar. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten.
