In Italien gilt seit 1. November eine Skihelmpflicht für Erwachsene, auch beim Snowboarden und Rodeln. Wer oben ohne erwischt wird, muss bis zu 150 Euro Strafe bezahlen, Wiederholungstätern kann der Skipass entzogen werden. Außerdem gilt in Italien schon seit 2022: Wer auf der Piste unterwegs ist, braucht eine Haftpflichtversicherung. Man sollte das mit einem Dokument auf Englisch oder Italienisch belegen können. Wer keine Versicherung nachweisen kann, kann vor Ort zusammen mit dem Skipass eine Tages-Police abschließen. Erstaunlicherweise passiert auf Skipisten nur noch halb so viel wie seit den Achtzigerjahren, das hat die deutsche statistische Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) ermittelt. In den vergangenen Jahren blieb die Zahl konstant bei gut 40.000 gemeldeten verunfallten Deutschen auf den Pisten. Doch der Anteil der Kollisionsverletzungen steigt und liegt bei 21 Prozent. In der vorvorigen Saison machten Kopfverletzungen 6,6 Prozent aller Verletzungen aus. Bei Männern lag der Anteil bei rund acht Prozent, bei Frauen bei rund fünf Prozent. Kontrolle ist schwer umzusetzen In Deutschland und in der Schweiz gibt es keine Helmpflicht für den Wintersport. In Österreich schreiben sieben Bundesländer eine solche für Kinder bis 15 Jahre vor, nur in Tirol und Vorarlberg nicht. Auf die Frage, warum es in Tirol keinerlei Helmpflicht gibt, antwortet Konrad Pölzl von der Tiroler Landesregierung, Tirol setze auf Bewusstseinsbildung und das sei bislang sehr gut gelungen. „Die Erfahrungen zeigen, dass die Helmtragequote bei Kindern und Jugendlichen bei annähernd 100 Prozent liegt – und bis auf wenige Ausnahmefälle gilt dies auch bei Erwachsenen.“ Das Tragen eines Helms verringere „das Risiko von Kopfverletzungen deutlich“, so Florian Kraku, stellvertretender Pressesprecher beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Dennoch verzichtet man in Bayern auf die Helmpflicht, da diese auch in den Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) nicht vorgeschrieben werde. Darüber hinaus sprächen rechtliche und organisatorische Herausforderungen dagegen. „Privat betriebene Skipisten basieren auf einem privatrechtlichen Nutzungsverhältnis zwischen den Betreibern und den Nutzern. Dies unterscheidet sich grundlegend vom öffentlichen Straßenverkehr und erschwert die Einführung sowie Durchsetzung einer gesetzlichen Helmpflicht erheblich. Auch die Kontrolle wäre schwierig umzusetzen.“ Es brauche statt neuer Vorschriften „eine Kultur der Vorsicht und des sicheren Verhaltens im Wintersport“. Ohnehin sei das Tragen eines Helms inzwischen fast selbstverständlich. Auch Michael Schuhmacher trug am 29. Dezember 2013 in Méribel einen Skihelm. Er stürzte seitlich mit dem Kopf auf einen Felsbrocken; doch sein Helm hielt dem Aufprall nicht stand. Dennoch habe sich seit Schuhmachers Unfall in Sachen Helmtragen „sehr viel zum Positiven entwickelt“, beobachtet Rohit Arora, Direktor der Innsbrucker Universitätsklinik für Orthopädie und Traumatologie. Mittlerweile trügen fast alle Helm. Dadurch gebe es deutlich weniger lebensbedrohliche Hirnblutungen. Zwar ließe sich trotz Helm ein Schädelhirntrauma mit Hirnblutung manchmal nicht verhindern, vor allem bei hoher Geschwindigkeit und Aufprall gegen einen Baum oder andere Personen, „aber die Folgen können durch den Helm deutlich verringert werden“. Bei Menschen mit Blutverdünnung komme es leider weiterhin zu Hirnblutungen. Touristen trügen fast durchweg Helme. „Leider denken aber manche älteren Menschen, sie könnten so gut Skifahren und bräuchten keinen.“ Medizinisch gesehen gebe es nichts, was gegen das Tragen von Helmen spricht, so der Klinikdirektor. Wer selbst keinen hat, kann sich einen leihen. Seit gut 20 Jahren seien Helme beim Skiverleih Intersport Österreich fester Bestandteil des Sortiments, so Pressefrau Irene Haider. Früher seien sie vor allem für Kinder ausgeliehen worden, heute würden sie in allen Altersgruppen stark nachgefragt. Die Helme würden regelmäßig geprüft und etwa bei sichtbaren Schäden aussortiert. Und wie sieht es mit Kopfläusen im Skihelm aus? Die regelmäßige Reinigung, Desinfektion und Sichtkontrollen nach jedem Verleihen minimiere das Risiko. Empfohlen sei zudem das Tragen von Sturmhauben. „Sollte ein Verdachtsfall auftreten, wird der Helm aus dem Verkehr gezogen.“ Florian Eisath betreibt in Südtirol die Bergbahn „Carezza Dolomites“ und findet, die Helmpflicht „schränkt die persönliche Freiheit weiter ein“, aber grundsätzlich sei diese nicht schlecht. „Heute fährt man doch mit immer höherer Geschwindigkeit.“ Dennoch sei die Verordnung in Bezug aufs Skifahren „sinnbefreit“: „Es fahren ohnehin praktisch alle mit Helm, außer ein paar alte Skilehrer, die ihr wehendes Haar zeigen wollen.“ Wichtig findet er es allerdings fürs Rodeln. „Da wird selten mit Helm gefahren, dabei kann es sehr gefährlich sein.“ In der Tat: Das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KVS) berichtet, dass in Österreich jährlich etwa 2200 Menschen nach Rodelunfällen im Krankenhaus behandelt werden müssen. Zwei Menschen verunglücken pro Jahr sogar tödlich. Die meisten seien gestürzt, gestolpert, gesprungen oder gestoßen worden. Drei Viertel der Verunfallten trugen keinen Helm während des Unfalls. Rund acht Prozent der Unfallopfer erleiden Kopfverletzungen – das sind fast 180 Personen pro Jahr. Für ihn als Liftbesitzer habe sich nicht viel geändert. „Wir sind verpflichtet, gut sichtbar auf die Helmpflicht aufmerksam zu machen.“ Sie seien aber nicht dafür verantwortlich, wenn jemand ohne Helm in den Lift oder die Gondel einsteige, „denn für die Beförderung gibt es keine Helmpflicht“. Auf der Piste werde es von Polizeikräften kontrolliert, die auch wegen der Alkohol-Promillegrenze von 0,5 unterwegs seien. Ihn persönlich betreffe es nur beim Skitourengehen. „Wenn ich zwar im freien Gelände aufsteige, dann aber auf der Piste abfahren möchte, muss ich einen Helm mitnehmen. Aber das ist ja ohnehin gescheiter so.“ Insgesamt sei das Ganze aber kein Tagesgespräch in Südtirol, „ich nehme das gar nicht als Thema wahr“.
