Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft am Dienstag ist ein Schlüsselmoment im Berufungsprozess Marine Le Pens. Es verlief nicht nach dem Wunsch der 57 Jahre alten Rechtspopulistin, die am Morgen bekundete, „an Wunder zu glauben“. Generalstaatsanwalt Thierry Ramonatxo sagte gleich eingangs, wie wenig er von den Verteidigungsversuchen Le Pens und der zehn Mitangeklagten in den vergangenen vier Wochen überzeugt worden sei. Er wolle jetzt keine falsche Spannung erzeugen, führte er aus. Die Staatsanwaltschaft sehe die Schuld aller Angeklagten als erwiesen an und werde unter anderem für den Entzug des passiven Wahlrechts einiger Angeklagter plädieren. Das Plädoyer sollte mehr als fünf Stunden dauern. Das Berufungsgericht muss über den Straftatbestand der Veruntreuung öffentlicher Gelder befinden. Le Pen war als ehemalige EU-Abgeordnete und als ehemalige Parteivorsitzende Ende März 2025 zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro, zu vier Jahren Haft und zum sofortigen Entzug des passiven Wahlrechts für einen Zeitraum von fünf Jahren verurteilt worden. Sie wurde schuldig befunden, mit EU-Steuergeldern Parteimitarbeiter entlohnt zu haben, die nicht für das EU-Parlament tätig wurden. Insgesamt wurden mehr als vier Millionen Euro an EU-Steuergeldern veruntreut. Im Falle einer Bestätigung ihrer Strafe im Berufungsprozess könnte Le Pen nicht ein viertes Mal bei den Präsidentenwahlen im April 2027 antreten. Es sei keine banale, sondern eine schwerwiegende Affäre Generalstaatsanwalt Ramonatxo erinnerte an die außergewöhnlich langen Ermittlungen. Le Pen habe nicht gezögert, die Polizisten während einer Hausdurchsuchung zu verhöhnen, sagte der Staatsanwalt. Er spielte damit auf eine Durchsuchungsaktion in der damaligen Parteizentrale im Februar 2016 in Nanterre an, bei der Le Pen ihr Smartphone in ihrem Büstenhalter versenkte, damit die Polizisten es nicht beschlagnahmen konnten. Wie die Presse damals berichtete, höhnte sie, die Polizisten sollten ihr Telefon herausfischen, wenn sie es unbedingt auswerten wollten. Alle Angeklagten hätten „die Ermittlungen und das Urteil“ politisch zu instrumentalisieren versucht, sagte der Generalstaatsanwalt. Er kritisierte eine „Strategie zur Delegitimierung der Justiz“. So habe Le Pen behauptet, dass die Justiz ihre Wahl in das höchste Staatsamt verhindern wolle. „Die Justiz ist die Hüterin der Gesetze und wendet diese nur an“, so Ramonatxo. Wer ein Urteil als „politische Entscheidung“ bewerte und von einer „Tyrannei der Richter“ spreche, der wolle das Justizsystem diskreditieren. Es sei keine banale, sondern eine schwerwiegende Affäre, über die sie zu richten hätten, sagte der Staatsanwalt an die Vorsitzende Richterin und die drei beisitzenden Richter gewandt. Sie müssten ermessen, was das Gesetz im Umgang mit öffentlichen Geldern erlaube. Zuvor hatte der Anwalt des Europäischen Parlaments, Patrick Maisonneuve, beklagt, dass Le Pen den Rechtsstaat angegriffen habe, als sie behauptete, der Entzug des passiven Wahlrechts sei verhängt worden, um sie an der Kandidatur zu hindern. Dabei sei es auch ihre Partei gewesen, die solche Strafen eingeführt habe. Le Pen hatte sich mit den anderen zehn Angeklagten auf eine gemeinsame Verteidigungsstrategie verständigt, die darauf hinauslief, ihre eigene Rolle herunterzuspielen und eine betrügerische Absicht zu leugnen. Der zweite Generalstaatsanwalt Stéphane Mandoz-Blanchet stellte klar, dass europäische Steuergelder wie öffentliche Gelder zu behandeln seien. Dies habe der Kassationshof in einem richtungsweisenden Urteil entschieden. Da unter den Angeklagten mehrere Juristen seien, hätte diese sich mit dieser Frage auseinandersetzen müssen. Le Pen ist ausgebildete Juristin. „Wahlmandate sind keine Zufluchtsorte, an denen das Gesetz nicht gilt“, sagte Mandoz-Blanchet.
