FAZ 31.07.2026
13:44 Uhr

Neues Sterbehilfe-Gesetz: „Ein schwerwiegender Bruch in Frankreichs Geschichte“


Macron ist beim „selbstbestimmten Sterben“ vorgeprescht, katholische Einrichtungen geraten in Bedrängnis. Wird der Papst bei seinem Frankreich-Besuch klare Worte finden?

Neues Sterbehilfe-Gesetz: „Ein schwerwiegender Bruch in Frankreichs Geschichte“

Als ihre Kräfte schwanden, wollte die ständige Sekretärin der Académie française, Hélène Carrère d’Encausse, unbedingt ins Maison Jeanne Garnier ziehen. So heißt die katholische Einrichtung für Palliativmedizin in Paris, für deren sternförmigen Bau Kardinal Jean-Marie Lustiger 1994 den Grundstein gelegt hatte. Sanft sterben, in einer ruhigen, fürsorglichen Umgebung, vom Glauben begleitet, lautet das Versprechen des Maison Jeanne Garnier. Der Schriftsteller Emmanuel Carrère beschreibt in seinem jüngsten Roman „Kolchose“, wie seine berühmte Mutter dort ihre letzten Tage verbrachte, mit Aromatherapie und Massagen und ihrem persönlichen Beichtvater. Papst Leo wollte ursprünglich während seines Frankreichbesuchs im September einen Halt in der Einrichtung einlegen, in der sich Pflegepersonal rund um die Uhr um die achtzig Kranken kümmert. Eine Delegation aus dem Vatikan war dort zu einer Vorbesichtigung empfangen worden. Aber auf den Programmpunkt verzichtet der Papst nach Informationen der Zeitung „La Croix“, nachdem das französische Parlament am 15. Juli ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe verabschiedet hat. Gebilligt wurde das Gesetz nach langer Debatte mit 291 Ja- und 241 Neinstimmen. Es sieht ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ vor, das aber erst greift, wenn der Patient unheilbar erkrankt und der Tod „kurz- oder mittelfristig“ unausweichlich ist. Sterbehilfe können demnach nur Erwachsene in Anspruch nehmen, die über ihre uneingeschränkte Urteilsfähigkeit verfügen. Alzheimerpatienten und andere Demenzerkrankte werden ausgeschlossen. Zudem müssen die Patienten französische Staatsbürger sein, um „Sterbetourismus“ auszuschließen. Verfassungsgericht soll das Gesetz prüfen Weitere Bedingungen sind, dass ein Kollegium von Ärzten hinzugezogen wird und es keine wirksamen Schmerzmittel gibt, um die Leiden der Kranken zu mindern. Bislang galt ein 2016 verabschiedetes Gesetz, das eine tiefe Sedierung von unheilbaren Kranken erlaubt, nicht aber eine aktive Sterbehilfe. Sowohl Premierminister Sébastien Lecornu als auch Senatspräsident Gérald Larcher hatten das höchste Verfassungsgericht, den Conseil constitutionnel, angerufen, um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens zu klären. Sollte das Gericht nicht einschreiten, könnte mit Inkrafttreten des Gesetzes auch im Maison Jeanne Garnier das Leben der Todkranken verkürzt werden. Denn bislang sieht das Gesetz keine kollektive oder institutionelle Gewissensklausel für Einrichtungen der Palliativmedizin vor, deren gesamte Philosophie der aktiven Sterbehilfe zuwiderläuft. Ärzte und Pflegekräfte können nur eine individuelle Gewissensklausel in Anspruch nehmen, die sich an der Regelung bei Abtreibungen orientiert. Kardinal spricht von „schwerwiegendem Bruch“ Vertreter der katholischen Kirche kritisierten das Gesetz. „Es ist zumindest wünschenswert, dass die Verpflichtung für medizinische Einrichtungen aufgehoben wird, in ihren Räumlichkeiten den Tod zu verabreichen“, sagte der Bischof von Nanterre, Matthieu Rougé. Der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Kardinal Jean-Marc Aveline, sprach von einem „schwerwiegenden Bruch“ in der Geschichte Frankreichs. „Diese Entscheidung bricht mit der langen Tradition der Pflege, deren Aufgabe es ist, Leiden zu lindern und jeden Menschen bis zum natürlichen Ende seines Lebens zu begleiten“, schrieb Aveline in einer Stellungnahme. Vom Papstbesuch erhoffen sich die Bischöfe eine klare Botschaft, wie sie mit der neuen Rechtslage umgehen sollen. Geplant ist die Reise im September, sie steht unter der Devise „Damit die Welt das Leben habe“. Im Marienwallfahrtsort Lourdes will sich Leo dem Vernehmen nach zur christlichen Fürsorge für Kranke und Sterbende äußern. Zuvor soll er in Paris von Präsident Emmanuel Macron empfangen werden, der die Reform zur aktiven Sterbehilfe angeschoben hat. Bischof Rougé beklagte, Macron spreche verharmlosend von einem „selbstbestimmten Sterben“, dabei handele es sich klar um eine Form der Euthanasie. Der Zeitung „La Croix“ zufolge will Leo sich aus der politischen Debatte heraushalten. Der Papstbesuch soll mehrere Tage dauern. Zum Auftakt am 25. September will Leo eine Rede bei der UNESCO in Paris halten und eine Vesper in der Kathedrale Notre-Dame feiern. Am Abend wird er im Fußballstadion Stade de France zu einer Begegnung mit Jugendlichen erwartet. Am zweiten Besuchstag will er das Institut Catholique de Paris besuchen, eine katholische Hochschule, und eine Messe auf dem Place de la Concorde und den Champs-Élysées feiern. Der Papst und das europäische Friedensprojekt Danach wird der Papst in Lourdes erwartet, wo eine Messe auf der Wiese vor der berühmten Grotte von Massabielle geplant ist. Zum Abschluss besucht er Lothringen, wo Robert Schuman geehrt werden soll, bekennender Christ und einer der Gründungsväter der Europäischen Union. Geplant ist eine Messe in der Kathedrale von Metz. Die Stadt sei „ein Symbol für die Versöhnung mit dem ehemaligen Feind“, sagte der Erzbischof von Dijon, Antoine Hérouard. Der Papst habe darum gebeten, eine Europa und dem Frieden gewidmete Station einzuplanen. Der Besuch des Heiligen Vaters diene dem Ziel, das europäische Projekt als Friedensprojekt wiederzubeleben, sagte Sébastien Maillard vom Jacques-Delors-Institut. Schuman sei ein Beispiel dafür, wie Christen auf positive Weise die Gesellschaft verändern könnten. Im Kongresszentrum, das den Namen Robert Schumans trägt, will Leo nach Informationen der Zeitung „Le Figaro“ mit europäischen Staats- und Regierungschefs zusammenkommen. Auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ist eingeladen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat seine Präsenz in Metz noch nicht bestätigt, aber in Paris wird davon ausgegangen, dass er nach Lothringen kommen wird.