FAZ 26.11.2025
12:29 Uhr

Neues Gesetz: In Italien ist Femizid offiziell eine Straftat


Von rechts und links hat das neue Gesetz zu Tötungsdelikten an Frauen im Parlament in Rom Zustimmung erhalten. Die Debatte über weitere Präventivmaßnahmen läuft weiter.

Neues Gesetz: In Italien ist Femizid offiziell eine Straftat

Das italienische Parlament hat am Dienstag – dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen – den Straftatbestand des Femizids in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Das Gesetz war von der Regierungsmehrheit der Mitte-rechts-Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni eingebracht worden, es fand auch die Unterstützung der wichtigsten linken Parteien, namentlich der von Oppositionsführerin Elly Schlein geführten Sozialdemokraten. Im neuen Artikel 577b heißt es: „Wer den Tod einer Frau verursacht und die Tat begangen wurde aus Gründen der Diskriminierung oder des Hasses gegen die Betroffene, weil sie eine Frau ist, oder um die Ausübung der Freiheitsrechte und der Entfaltung der Persönlichkeit der Betroffenen zu unterbinden, wird mit lebenslanger Haft bestraft.“ Der Gesetzentwurf war bereits im März vom Kabinett und im Juli vom Senat verabschiedet worden. Regierungschefin Meloni begrüßte den Schritt und sprach von einer wichtigen Maßnahme „im Kampf gegen die barbarische Gewalt gegen Frauen“ und „zur Verteidigung der Freiheit und Würde jeder Frau“. Auch Oppositionsführerin Schlein begrüßte die Aufnahme des Straftatbestands Femizid ins Strafgesetzbuch, mahnte aber zusätzliche Maßnahmen wie den verpflichtenden Sexualkundeunterricht in den Schulen an. Die Repression von Straftaten allein reiche nicht aus, Prävention könne „nur in den Schulen beginnen“, sagte Schlein. Nun würden die „wahren Motive der Täter“ offengelegt Derzeit wird im Parlament über die Einführung eines verpflichtenden Sexualkundeunterrichts in allen Schulstufen debattiert. Die Parteien der Mitte-rechts-Koalition wollen es den Eltern überlassen, ob deren Kinder in den öffentlichen Schulen Sexualkundeunterricht erhalten oder nicht. Italien sei „eines von nur sieben Ländern in Europa, in denen Sexualkundeunterricht an Schulen noch nicht verpflichtend“ sei, sagte Schlein: „Wir fordern daher, dass er in allen Schulstufen verpflichtend wird.“ Die Strafverfolgerin Paola Di Nicola Travaglini, Mitverfasserin des nun verabschiedeten Gesetzestextes und Mitglied einer Expertenkommission zur Untersuchung der Ursachen von Femizid, kritisierte einen verfehlten gesellschaftlichen Umgang mit Frauenmorden in der Vergangenheit. „Von solchen Verbrechen zu sprechen, als seien sie auf verzweifelte Liebe oder starke Eifersucht zurückzuführen, ist eine Verzerrung. Eine solche Darstellung bedient pseudoromantische, in der Alltagskultur akzeptable Begriffe“, sagt Di Nicola Travaglini. Mit dem neuen Gesetz würden implizit die „wahren Motive der Täter“ offengelegt: das Festhalten an überkommenen „Begriffen von Hierarchie und Macht“. Mit der Aufnahme des Straftatbestands des Femizids folgt Italien EU-Staaten wie Kroatien, Malta und Zypern, die in den vergangenen Jahren ebenfalls ihre Strafgesetzbücher entsprechend ergänzt hatten. Doch bei einigen europäischen Ländern wie Deutschland ist das noch nicht der Fall. Allermeistens sind die ehemaligen Partner die Täter In Italien hatte der Mord an der 22 Jahre alten Studentin Giulia Cecchettin vom November 2023 die Debatte über den Femizid neu entfacht. Die junge Frau war von ihrem gleichaltrigen ehemaligen Partner und Kommilitonen Filippo Turetta erstochen worden. Die Leiche des Opfers wurde in einer Schlucht aufgefunden, der Täter nach tagelanger Flucht in Deutschland festgenommen. Im Dezember 2024 wurde Turetta zu lebenslanger Haft verurteilt. Giulia Cecchettins Vater Gino hat im Januar 2025 eine Stiftung zum Kampf gegen jede Form von Gewalt gegen Frauen „durch Bekämpfung von Stereotypen und geschlechtsspezifischer Diskriminierung“ gegründet. Nach Angaben des Innenministeriums in Rom wurden seit Jahresbeginn in Italien 85 Femizide registriert, im gesamten Vorjahr waren 102 Opfer gezählt worden. In 80 bis 90 Prozent wurden die ehemaligen Partner der Opfer als Täter identifiziert. In der vergangenen Woche hatte das Parlament in Rom mit einem weiteren Gesetz den Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt gestärkt. Danach gelten sexuelle Handlungen an einer Person ohne deren ausdrückliche Zustimmung als Gewalttat. Ähnlich wie bei der Abstimmung zum Femizid-Paragraphen stimmten Parlamentarier aller Parteien für die Verschärfung des Sexualstrafrechts. Straftat der sexuellen Gewalttat deutlich verschärft Nach bisheriger Gesetzeslage gemäß Artikel 609b des Strafgesetzbuches wurde eine sexuelle Gewalttat nur dann als solche betrachtet, wenn es zu einer nachweisbaren Gewaltanwendung, zu einer Drohung oder zum Missbrauch bei Bewusstlosigkeit oder Beeinträchtigung des Opfers durch Drogen gekommen war. Künftig wird jede Person, „die sexuelle Handlungen an einer anderen Person ohne deren freie und aktuelle Zustimmung vornimmt oder vornehmen lässt oder diese Person dazu zwingt, mit einer Freiheitsstrafe von sechs bis zwölf Jahren bestraft“. Die Abgeordnete Renate Gebhard von der christdemokratischen Südtiroler Volkspartei (SVP) sagte, nun entspreche die italienische Rechtsprechung „endlich europäischen Standards“ und folge zudem jüngsten Urteilen des Obersten Gerichts Italiens. Während bislang in der Regel das Opfer habe nachweisen müssen, dass es sich körperlich gewehrt oder Widerstand geleistet habe, werde dieses Prinzip nun vom Kopf auf die Füße gestellt, sagte Gebhard: „Ohne eine klare, ausdrückliche Zustimmung gilt die Handlung als nicht einvernehmlich und somit als sexuelle Gewalt.“ Mit diesem Rechtsverständnis folge Italien der Istanbuler Frauenrechtskonvention und vollziehe einen „kulturellen und rechtlichen Wandel“, sagte die Südtiroler Abgeordnete.