FAZ 02.01.2026
13:37 Uhr

Neue Regeln: Ohne Helm auf der Piste kann es teuer werden


Italien hat zur aktuellen Wintersaison als erstes europäisches Land die generelle Helmpflicht für Skifahrer eingeführt. Die meisten Wintersportler tragen ohnehin freiwillig Helm – aus gutem Grund.

Neue Regeln: Ohne Helm auf der Piste kann es teuer werden

Seit dem 1. November 2025 gilt in Italien: Alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer (ausgenommen sind Langläufer) müssen einen Helm tragen, informiert das Europäische Verbraucherzentrum. Zuvor war dies nur für Personen unter 18 Jahren verpflichtend. Wer sich nicht an die neue Regelung hält, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro. Im Wiederholungsfall kann der Skipass für ein bis drei Tage entzogen werden. Der Helm muss ein zertifiziertes CE-Modell sein. Zusätzlich ist eine private Haftpflichtversicherung für alle Alpin- und Snowboardfahrer Pflicht. Bei Kontrollen muss eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden können. Der Versicherungsschutz kann auch direkt beim Kauf des Skipasses abgeschlossen werden. Auch hier drohen bei Verstoß eine Verwaltungsstrafe und der Entzug des Skipasses, schreibt das Verbraucherzentrum. 0,8 Promille: In Italien eine Straftat Ebenso streng zeigt sich Italien beim Thema Alkohol: Wer mit über 0,5 Promille auf der Piste unterwegs ist, dem droht eine Geldstrafe zwischen 250 und 1000 Euro. Ein Wert über 0,8 Promille gilt sogar als Straftat. Nicht nur in Italien, sondern generell sollten Skifahrer vorsichtig mit Alkohol sein. Denn wie im Straßenverkehr gilt auch auf der Piste: Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Viele Versicherungen stufen Unfälle unter Alkoholeinfluss als grob fahrlässig ein und können Leistungen entsprechend kürzen. Pistenaufsichten können Alkoholkontrollen durchführen. In einigen europäischen Ländern gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht für Kinder und Jugendliche. Doch auch ohne gesetzliche Vorgaben können einzelne Skigebiete eigene Regeln erlassen. So geben zum Beispiel in Schweden manche Skilifte vor, dass Kinder nur mit Helm befördert werden, heißt es. Fahren ohne Helm kann als Mitverschulden eingestuft werden Deutschland, Frankreich, Tschechien und die Schweiz haben generell keine gesetzliche Helmpflicht fürs Skifahren. Aus Sicherheitsgründen wird das Tragen eines Helmes jedoch dringend empfohlen. Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) tragen in der Schweiz rund 95 Prozent der Wintersportler freiwillig einen Helm. Das Fahren ohne Helm erhöht nicht nur das Verletzungsrisiko, es kann auch dazu führen, dass eine Versicherung bei einem Skiunfall die Übernahme der Kosten verweigert oder Leistungen kürzt – unabhängig davon, ob im Urlaubsland eine gesetzliche Helmpflicht besteht. Denn das Fahren ohne Helm kann als fahrlässiges Verhalten und damit als Mitverschulden eingestuft werden. Wichtig für den Skiurlaub ist eine private Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, die man Dritten zufügt, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Auslandskrankenversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Wintersportler, die jenseits der deutschen Grenzen unterwegs sind. Sie übernimmt im Notfall hohe Kosten wie Bergungen per Helikopter oder einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt im EU-Ausland medizinisch notwendige Behandlungen ab. Allerdings müssen Kosten oft vorgestreckt werden; die Erstattung ist dann im Anschluss zu beantragen. Zudem sollten Wintersportler nach Meinung des Europäischen Verbraucherzentrums über eine private Unfallversicherung nachdenken. Diese sichert dauerhafte Unfallfolgen finanziell ab und kann – je nach Tarif – auch Rettungs-, Bergungs- und Reha-Leistungen umfassen.