Nach dem Tod einer Vierjährigen in einer Zahnarztpraxis in Kronberg muss das Verfahren gegen den Narkosearzt neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen den Mann aus Bensheim am Mittwoch aufgehoben. Die künftigen Richter würden sich eingehender als bisher mit der Frage zu befassen haben, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht gehandelt habe oder sonst niedrige Beweggründe ausschlaggebend, für sein Handeln gewesen seien, hieß es in der Entscheidung. Die Frankfurter Richter hatten den Mann im November 2024 zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt. Zudem untersagte das Gericht ihm, drei Jahre lang als Arzt zu praktizieren. Nach Überzeugung der Kammer hatte sich der Mann der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag, der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen und des versuchten Totschlags in drei Fällen schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes beziehungsweise wegen versuchten Mordes gefordert. Der 2. Strafsenat hob die Entscheidung der Frankfurter Richter nun mit Ausnahme der Feststellung zum äußeren Tathergang auf. Das Landgericht Frankfurt habe „die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes beziehungsweise versuchten Mordes überspannt“.
