FAZ 02.02.2026
06:04 Uhr

Nachweis bei Diebstahl: Darum ist eine Inventarliste für das Schließfach so wichtig


Ist mein Schließfach ausreichend versichert? Das fragen sich Bankkunden nach dem spektakulären Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Inhalte zu dokumentieren.

Nachweis bei Diebstahl: Darum ist eine Inventarliste für das Schließfach so wichtig

Die Bilder waren eindrucksvoll. Mit einem Spezialgerät hatten unbekannte Täter am Wochenende nach Weihnachten ein großes Loch in die Stahlbetonwand des Tresorraums der Sparkasse Gelsenkirchen gebohrt und mehr als 3000 Schließfächer aufgebrochen. Schätzungen zufolge wurden zwischen 30 und 100 Millionen Euro erbeutet. Der Überfall, bei dem die Ermittler inzwischen von Hilfe durch Bank-Insider ausgehen, wird wohl als einer der spektakulärsten Einbrüche in die Kriminalgeschichte der Banküberfälle eingehen. Ein Grund, Schließfächer als Aufbewahrungsort für Wertgegenstände infrage zu stellen, besteht allerdings nicht. Polizei, Versicherer und Verbraucherschützer weisen übereinstimmend darauf hin, dass Tresorräume deutlich sicherer sind als das eigene Zuhause. Die Hausratversicherung ersetzt Bargeld, das ungesichert in den eigenen vier Wänden aufbewahrt wird, nur in geringer Höhe. Bei einem Tresor ist in Absprache mit dem Versicherer auch eine höhere Summe versichert. Verbraucherschützer warnen aber: je höher der Betrag, desto riskanter die Aufbewahrung zu Hause. Hohe Nachfrage nach Schließfächern Ohnehin steht fest: Der Überfall in Gelsenkirchen hat das Vertrauen in Schließfächer nicht erschüttert. Nach Aussage von Banken, Sparkassen und Unternehmen, die in Rhein-Main Schließfächer vermieten und teilweise ausgebucht sind oder nur noch wenig Kapazitäten haben, gab es seit Gelsenkirchen keine Kündigungen. Institute berichten vielmehr von einer seit Jahren konstant hohen Nachfrage. „Die Wertentwicklung sowie das gestiegene Interesse an Edelmetallen wie Gold und Silber haben diesen Trend zuletzt verstärkt“, sagt eine Sprecherin des Goldhandelshauses Degussa. Viele Schließfachkunden fragen sich seit Gelsenkirchen allerdings, ob Schmuck und Münzen im Wertfach ausreichend versichert sind, berichten Finanzinstitute. Laut Stiftung Warentest haftet eine Bank unbegrenzt, wenn sie den Verlust des Schließfachinhalts selbst verschuldet hat, zum Beispiel, weil der Tresorraum nicht angemessen gesichert war. Dann können vertragliche Haftungsbegrenzungen in den AGB unwirksam sein, heißt es in Rechtsanwaltsforen. Hat die Bank ihre Pflichten nicht fahrlässig verletzt, haftet sie auch nicht. In dem Fall greift die Schließfachversicherung. Einige Banken und Sparkassen bieten mit dem Schließfachvertrag automatisch eine Grundabsicherung bis zu einem festgelegten Betrag an, die  in der Regel der Haftungsobergrenze entspricht, juristisch aber nicht dasselbe ist. Bei anderen müssen Schmuck, Münzen und Bargeld extra über eine separate Zusatzversicherung gegen Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Feuer und Leitungswasser abgesichert werden. Auf die verschiedenen Möglichkeiten weisen Banken bei Abschluss eines Mietvertrags hin. Grundsätzlich kann ein Bankschließfach auch über die Hausratversicherung versichert werden. Die Mietpreise und Konditionen sind recht unterschiedlich, wie die Angebote von Finanzinstituten und privaten Unternehmen für ein Schließfach in der Größe eines Aktenordners zeigen (siehe Tabelle). In der Regel handelt es sich dabei um das jeweils kleinste Schließfach. Die Preisspanne reicht von 53 Euro Jahresgebühr bei der Sparda-Bank Hessen bis 312 Euro beim Edelmetallhändler Degussa. Bei beiden Anbietern sind 50.000 Euro mit der Jahresmiete abgesichert, Bargeld inklusive. Letzteres ist bei anderen Grundabsicherungen nicht der Fall. Die Commerzbank bietet bei einer Jahresmiete von 119 Euro eine Grundabsicherung in Höhe von 26.000 Euro, allerdings ohne Bargeld. Das muss extra abgesichert werden. Teuerster Anbieter unter den Finanzinstituten ist die Deutsche Bank mit 179 Euro Jahresmiete für das kleinste Schließfach, eine Versicherung des Inhalts ist nicht enthalten.  Anders als die anderen Unternehmen (City Safes, Degussa, Philoro) vermieten die angefragten Banken und Sparkassen ihre Schließfächer nur an Kunden. Schließfächer: Passt der Versicherungsschutz zum Wert des Inhalts? In jedem Fall sollte, wer ein Schließfach gemietet hat, regelmäßig prüfen, ob die Versicherungssumme noch zum deponierten Inhalt passt, und den Vertrag gegebenenfalls an den tatsächlichen Wert angleichen. Bei der Sparkasse Gelsenkirchen war der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse bis zu 10.300 Euro abgesichert. Eine Zusatzversicherung für Beträge darüber hinaus hatten rund 100 Kunden. Im Ernstfall stehen Kunden jedoch vor der Herausforderung, dass sie beweisen müssen, was überhaupt im Schließfach lag und wie hoch der Inhalt zu bewerten ist. „In der Praxis scheitern Ansprüche häufig nicht an der Haftungsfrage, sondern am Nachweis des Schadens“, informiert die Onlineplattform anwalt.de. Was genau im Schließfach aufbewahrt wird, wissen nur die Mieter selbst. Sie müssen den Inhalt nicht offenlegen. Genau hier liegt laut anwalt.de das Problem: Die Beweislast liegt beim geschädigten Kunden. Verlangt eine Person Schadenersatz, muss sie den Schaden und dessen Höhe darlegen und beweisen. Pauschale Angaben wie „Schmuck im Wert von 30.000 Euro gestohlen“ reichen in der Regel nicht aus. Eher zum Ziel kommen Kunden mit einer sorgfältig geführten Inventarliste. Gerichte bewerteten die Liste häufig als „starkes Indiz“, heißt es bei anwalt.de, vor allem dann, wenn die Aufstellung der Wertgegenstände bereits vor dem Schadensfall existierte und regelmäßig aktualisiert wurde. Konkret wird bei Schmuck etwa die Beschreibung individueller Merkmale, ebenso Angaben zu Gewicht, Feingehalt und Steinbesatz empfohlen. Bei Uhren und Münzen sollte man Hersteller, Modell, Seriennummern und Prägejahr notieren. Aussagekräftige Fotografien von Gegenständen und Details wie Seriennummern und Gravuren, Kaufbelege, Zertifikate und Sachverständigengutachten oder Juwelierschätzungen sind ebenfalls wichtige Beweismittel, um Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Die Inventarliste sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, denn im Schließfach nützt sie nichts, wenn dieses aufgebrochen und geleert wird. Bei Bargeld ist der Nachweis über die Summe und die seriöse Quelle besonders schwierig. Finanzinstitute empfehlen, Betrag, Stückelung und Zeitpunkt der Einlagerung zu dokumentieren. Helfen kann auch ein Beleg der Bank, die das Geld ausgezahlt hat. Bei größeren Summen oder hohen Einzelwerten sollten außerdem die Seriennummern der Geldscheine protokolliert werden. Bei Dokumenten wie Zeugnissen, Stammbüchern und Testamenten, die im Schließfach aufbewahrt werden, empfiehlt es sich, eine Kopie zu Hause zu behalten.