FAZ 17.12.2025
09:26 Uhr

Nachlass von Claus Wisser: Verzwickter Erbstreit


Ein Rechtsstreit um seinen Willen und sein Erbe, das passt für viele nicht zu Claus Wisser, dem Mäzen und Gründer der Wisag. Trotzdem ist es so gekommen. Das wird kein leichter Fall für das Landgericht Frankfurt.

Nachlass von Claus Wisser: Verzwickter Erbstreit

Niemand weiß genau, was Claus Wisser bewogen hat, kurz seinem Tod in der Frankfurter Uniklinik seinen mehrere Monate zuvor ausformulierten Letzten Willen noch mit einer „vollumfänglichen Testamentsvollstreckung“ zu verbinden. Schließlich hatte er zu diesem Zeitpunkt seinen Sohn längst als Alleinerben eingesetzt und ihm sein Lebenswerk, das Unternehmen Wisag, übertragen. Dass das Landgericht Frankfurt die Motive Wissers nachträglich erhellen kann, scheint nur schwer vorstellbar. Dass sich das Gericht überhaupt mit der Angelegenheit befassen muss, ist bedauerlich und unverständlich. Wer Wisser persönlich kannte, hegt keinen Zweifel, dass der Mäzen, Musik- und Rheingau-Freund die Konsequenzen dieser im Krankenhaus gefällten Entscheidung zu seinem Nachlass keinesfalls in Kauf nehmen wollte. Dass der Testamentsvollstrecker zwei Jahre nach Wissers Tod seiner früheren Frau die notariell zugesicherten Unterhaltszahlungen streicht und sich mit seinem Sohn in einen – vermutlich langwierigen – Rechtsstreit stürzen wird, hätte Wisser tunlichst zu vermeiden gesucht. Dass die Testamentsvollstreckung einen Millionenbetrag kosten wird, der viel besser in einer gemeinnützigen Wisser-Stiftung aufgehoben wäre, hätte den Erblasser geärgert. Und dass das Kloster Johannisberg wieder zum Pflegefall wird; dass der sorgsam und mit viel Geld hergerichtete Klostergarten zuwuchert; dass der fertig sanierte Teil des Ensembles nicht genutzt wird und dass der für den Weiterbau vorgesehene Hoteltrakt Ende 2025 noch immer im Dornröschenschlaf liegt: All das hätte Wisser so nicht gewollt. Davon sind zumindest viele seiner Wegbegleiter und Freunde überzeugt. Der Blick zurück und Spekulationen führen indes nicht weiter. Die Hoffnung bleibt, dass das Landgericht eine ähnlich schnelle und klare Entscheidung trifft wie das Amtsgericht im Fall der Unterhaltszahlungen. Ansonsten droht die Gefahr, dass Wissers „Geschenk an die Region“ auf dem Johannisberg zum Mahnmal eines hochgradig überflüssigen Erbstreits wird.