Bis zur letzten Minute hat die Europäische Kommission um zentrale Punkte gerungen. Am Ende aber haben sich die Befürworter neuer „Made in EU“-Auflagen durchgesetzt. Wer in Europa von Steuererleichterungen oder Prämien profitieren oder sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen will, muss einen Großteil seiner Produkte auch hier fertigen. So sieht es das neue Industriebeschleunigergesetz vor, das Industriekommissar Stéphane Séjourné am Mittwoch in Brüssel vorgestellt hat. Profitieren sollen davon drei Gruppen, die nach EU-Angaben 15 Prozent der heimischen Industrie entsprechen: die Autohersteller, energieintensive Unternehmen sowie die für die Energiewende benötigten Schlüsseltechnologien von Windturbinen über Elektrolyseure bis zu Wärmepumpen und Solarpaneelen. Anders als ursprünglich geplant gilt das Gesetz nicht für andere Schlüsselbranchen wie die Künstliche Intelligenz oder die Biotechnologie. Für diese könnten aber später ähnliche Auflagen folgen. Séjourné will mit dem Gesetz zwei Ziele erreichen: Die Industrieproduktion in Europa halten und gefährliche Abhängigkeiten verhindern. „Der heutige Tag markiert einen wichtigen Schritt, um die Union für das 21. Jahrhundert zu rüsten“, betonte er. Angesichts beispielloser globaler Unsicherheit und unlauteren Wettbewerbs helfe das Gesetz der heimischen Industrie, die Nachfrage anzukurbeln. Es schaffe widerstandsfähige Lieferketten in strategischen Sektoren. „Es wird Arbeitsplätze schaffen, Steuergelder in die europäische Produktion lenken, unsere Abhängigkeiten verringern und unsere wirtschaftliche Sicherheit und Souveränität stärken“, sagte der Franzose weiter. Komplexe Vorgaben Die Vorgaben sind komplex: Für Autohersteller gilt etwa, dass bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden abgesehen von der Batterie 70 Prozent der Fahrzeugteile aus der EU stammen müssen. Zudem sollen erst drei zentrale Komponenten der Batterie, darunter die Zellen, in Europa gefertigt werden. Später werden die Vorgaben verschärft. Behörden müssen bei öffentlichen Ausschreibungen darauf achten, dass fünf Prozent des verwendeten Zements und 25 Prozent des Aluminiums aus der Europäischen Union stammen. Außerdem muss ein bestimmter Anteil „grün“ sein, also CO₂-arm. Für Stahl gibt es keine Made-in-EU-Auflagen, weil die EU die Einfuhr aus Drittstaaten bereits einschränkt. 25 Prozent des verwendeten Stahls müssen aber „grüner Stahl“ sein. Ignorieren können Behörden und Staaten die Vorgaben nur, wenn ein Anbieter mehr als 25 Prozent billiger ist. Die „Made in EU“-Auflagen waren heftig umstritten. Die Vorstellung des Gesetzes wurde mehrfach verschoben. Streit gab es insbesondere darum, ob auch befreundete Staaten von dem Label „Made in EU“ profitieren können. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte das gefordert. Es wollte alle Staaten automatisch einbeziehen, mit denen die EU Freihandelsabkommen hat. Die falsche Medizin für die Patientin EU? Außerdem wollte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) die Vorgaben zeitlich befristen. In der Kommission stellte sich unter anderem der für Bürokratieabbau verantwortliche Valdis Dombrovskis gegen zu strikte Vorgaben. Brüssel verschreibe der Patientin EU mit dem Gesetz die völlig falsche Medizin, heißt es aus dessen Umfeld. Die Vorgaben seien zu bürokratisch, sie würden der Industrie nicht helfen und sendeten das Signal, dass die Europäer sich vom offenen Handel verabschiedeten. Industriekommissar Séjourné argumentiert, dass nicht nur die USA und China, sondern auch EU-Handelspartner wie Kanada die heimische Industrie bevorzugten. Die EU dürfe nicht naiv sein und sich einseitig öffnen. Wenn die EU strikte Vorgaben habe, könne sie anschließend mit Ländern wie Kanada über einen besseren Zugang zu deren Märkten verhandeln. Zudem müsse die EU sicherstellen, dass zumindest ein Mindestanteil an wichtigen Produkten in der EU gefertigt werde. Für strikte Vorgaben hatten sich auch Industrievertreter, etwa viele Zulieferer für die Autoindustrie, starkgemacht. Kommission reagiert auf Berliner Kritik Der Gesetzesvorschlag geht auf die Bedenken der Kritiker nun zumindest teilweise ein. Alle Partnerländer, die europäischen Unternehmen freien Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen oder Prämien erlauben, gelten als „Made in EU“. Darunter fallen viele Staaten, mit denen die EU einen Handelsvertrag hat, etwa Japan oder Südkorea, nicht aber Indien. Das kürzlich vereinbarte Handelsabkommen mit Indien enthält kein Kapitel zu öffentlichen Ausschreibungen. Kanada wiederum müsste seine „Buy Canadian“-Regeln für europäische Unternehmen öffnen. Vorgesehen ist ein Zwei-Stufen-Ansatz: Die Partnerländer sollen zunächst freien Zugang zum europäischen Markt behalten. Brüssel soll dann aber eine Liste mit Ländern erarbeiten, denen er wieder entzogen wird. Die Debatte dürfte im Gesetzgebungsprozess weitergehen. Sowohl der Ministerrat als auch das Europäische Parlament müssen das Gesetz annehmen, damit es in Kraft treten kann. Joint-Venture-Zwang nach chinesischem Vorbild Die Kommission will mit dem Gesetz zudem ausländische Direktinvestitionen in Schlüsselbranchen wie Elektroautos, Batterien, Solaranlagen und kritische Rohstoffe einschränken. Das richtet sich faktisch ausschließlich gegen Unternehmen aus China. Die Vorgaben gelten für Unternehmen aus Ländern, die in einem Sektor einen Anteil von mehr als 40 Prozent an der Produktion auf der Welt haben. Das trifft nur auf chinesische Unternehmen zu. Wenn sie in der EU Werke betreiben, müssen sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Das gilt für alle Investitionen mit einem Wert von mehr als 100 Millionen Euro. Kern des Ansatzes ist ein Joint-Venture-Zwang nach chinesischem Vorbild. Chinesische Konzerne dürfen in der EU nur noch maximal 49 Prozent der Anteile an einem Werk oder Unternehmen erwerben. Sie können das aber umgehen, wenn sie stattdessen eine Reihe anderer Auflagen erfüllen. Dazu gehört, dass sie 30 Prozent ihrer Vorprodukte aus der EU beziehen, die Hälfte der Arbeitsplätze mit Europäern besetzen oder ein Prozent ihres globalen Jahresgewinns in der EU in die Forschung investieren. Ziel ist es, zu verhindern, dass Unternehmen aus Drittstaaten Made-in-EU-Vorgaben oder Zölle umgehen, indem sie die Produktion nach Europa verlagern, ohne dort einen Mehrwert zu schaffen. Die EU dürfe nicht zur Werkbank Chinas werden, heißt es aus dem Umfeld von Séjourné. Es gebe zahlreiche Beispiele dafür, dass chinesische Unternehmen mit Tausenden chinesischen Arbeitern nach Europa kämen, ohne Wert vor Ort zu schaffen. Schließlich will Brüssel die Genehmigungsverfahren für Industrieprojekte beschleunigen. Das war ursprünglich der Kern des Gesetzes. Deshalb der Name Industriebeschleunigergesetz. Die Mitgliedstaaten sollen dafür sogenannte Industrieproduktions-Beschleuniger-Regionen schaffen, in denen Projekte leichter und schneller genehmigt werden können. Kritik an dem Vorschlag übte der Außenhandelsverband BGA. „Die vorgesehene Beschleunigung der Verfahren – den eigentlichen Beschleunigergedanken – begrüßen wir ausdrücklich“, sagte Präsident Dirk Jandura. Aber die Ausgestaltung sei völlig falsch. „Statt echter Beschleunigung droht am Ende zusätzliche Bürokratie“, warnte er. Einen „Industrial Bureaucracy Act“ brauche niemand.
