FAZ 05.06.2026
18:49 Uhr

Nach ZDF-Doku: Jobcenter kündigt Mitarbeiter nach Bürgergeld-Kritik


Ein Jobcenter-Mitarbeiter redet im ZDF Tacheles – und ihm wird gekündigt. Er soll seinen Arbeitgeber diffamiert haben.

Nach ZDF-Doku: Jobcenter kündigt Mitarbeiter nach Bürgergeld-Kritik

Nach einem Interview in der ZDF-Doku „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ hat die Stadt Bremen Konsequenzen gezogen: Die Kommune hat dem Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken fristlos gekündigt, weil er das Jobcenter „diffamiert“ habe, so der Vorwurf der Kommune. Das ergibt sich aus dem Kündigungsschreiben an Göcken, das der F.A.Z. vorliegt. Das Jobcenter selbst wollte sich zu der Causa nicht äußern. Der ZDF-Beitrag beschreibt ein breites Spektrum an Bürgergeld-Fällen von der gelungenen Integration in den Arbeitsmarkt über Einzelbeispiele von Schwarzarbeit bis hin zum Verdacht von bandenmäßigem Betrug. Wegen der teils unverblümten Äußerungen anonymer Interviewpartner, die das System gezielt ausnutzen, hat der Beitrag große Wellen geschlagen. Der Jobcenter-Mitarbeiter Göcken hat zudem in der 44-minütigen Reportage kritisiert, die zentrale Aufgabe des Jobcenters sei das „Geldausgeben“. Würden die Mitarbeiter alle Bürgergeldempfänger in Arbeit vermitteln, wäre ihre Tätigkeit überflüssig. Er äußerte die Vermutung, zwischen 30 und 40 Prozent der Bürgergeldempfänger machten keine wahren Angaben in ihren Anträgen. Dies sei „ein offenes Geheimnis“. Ein Gericht soll die Kündigung überprüfen Offizielle Zahlen zu dieser Frage gibt es nicht. Auch Göcken behauptet das nicht, sondern bezieht sich auf die Einschätzung von Kollegen und seinen eigenen Erfahrungen als Jobvermittler. Gegenüber der F.A.Z. sagte der Jobcenter-Mitarbeiter, er gehe juristisch gegen die fristlose Kündigung vor. Die Stadt betonte in ihrem Kündigungsschreiben vom 28. Mai, das Interview sei nicht genehmigt worden. Stattdessen habe sich der Jobcenter-Mitarbeiter bei der ZDF-Moderatorin Tacke gemeldet, um von Missständen zu berichten. In dem Kündigungsschreiben weist der Arbeitgeber darauf hin, dass Kritik auch Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erlaubt sei, „solange sie sachlich und konstruktiv“ sei. Das „Vertrauensverhältnis“ sei zerstört Dies sei hier jedoch anders. „Es wird der Eindruck erweckt, man würde dem gesetzlichen Auftrag, Menschen in Arbeit zu bringen, nicht nachkommen wollen. Außerdem würde man nicht ausreichend sanktionieren oder dem vermuteten Missbrauch durch Hilfeempfänger:innen nachgehen, somit unverantwortlich mit öffentlichen Geldern umgehen.“ Diese Anschuldigungen überschreiten nach Ansicht des Arbeitgebers die Grenzen der Meinungsfreiheit. „Das Vertrauensverhältnis ist damit zerstört.“ Neben Göcken kommen noch zwei Außendienstmitarbeiter des Jobcenters Berlin in dem ZDF-Beitrag ausführlich zu Wort. Die promovierte Juristin Tacke begleitet die beiden während ihrer Hausbesuche bei Bürgergeldempfängern. Das Jobcenter Bremen nahm auf Anfrage differenziert Stellung zu den Vorwürfen von Göcken. Die dargestellten Fallkonstellationen seien grundsätzlich geeignet auf reale Problemlagen hinzuweisen, heißt es in der Stellungnahme. Für die geschätzte Zahl von 30 bis 40 Prozent lägen dem Jobcenter Bremen keine belastbaren Erkenntnisse vor, wenngleich die Behörde einräumte: „Fehlerhafte Angaben, unterlassene Mitteilungen von Veränderungen oder auch Fälle individuellen Leistungsmissbrauchs kommen selbstverständlich vor.“ Diese würden durch das Jobcenter Bremen konsequent geprüft und verfolgt. Zu kurz greift nach Ansicht des Jobcenters die Aussage Göckens, die Aufgabe des Jobcenters sei in erster Linie das Ausgeben des Geldes und nicht, Menschen in Arbeit zu bringen. „Richtig ist, dass von den Jobcentern erwartet wird, die für die Arbeitsförderung bereitgestellten Mittel wirksam einzusetzen.“ Die Ausschöpfung der Eingliederungsmittel sowie die Unterstützung von Menschen auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit seien daher wichtige Bestandteile der Steuerung von Jobcentern. Es sei nachvollziehbar, dass bei der Betrachtung der Steuerungs- und Finanzierungslogik von Jobcentern der Eindruck entstehen könne, der Mittelsatz nehme einen besonders hohen Stellenwert ein, räumte die Behörde ein. Im Mittelpunkt stehe jedoch die Frage, welche Unterstützung im jeweiligen Einzelfall geeignet sei, die Integrationschancen eines Menschen zu verbessern. „Förderentscheidungen werden deshalb auf Grundlage der individuellen Situation getroffen.“ Göcken jedenfalls muss jetzt bei seinen Kollegen vorstellig werden. Drei Tage hat er Zeit, um sich beim Jobcenter arbeitssuchend zu melden.