FAZ 24.11.2025
16:46 Uhr

Nach Verurteilung: Spaniens Generalstaatsanwalt tritt zurück


Wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen wurde Álvaro García Ortiz vom Obersten Gerichtshof in Madrid verurteilt. Nun zieht er Konsequenzen.

Nach Verurteilung: Spaniens Generalstaatsanwalt tritt zurück

Nach der Verhängung eines zweijährigen Berufsverbots durch den Obersten Gerichtshof in Madrid ist der spanische Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz am Montag zurückgetreten. „Mit der Bekanntgabe des Urteils ist der Zeitpunkt gekommen, die Verantwortung für ein so hohes Amt abzugeben“, schrieb García Ortiz in einem Brief an den Justizminister. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er in einem laufenden Gerichtsverfahren Informationen an die Presse durchgestochen hat. Die Urteilsbegründung steht aber noch aus; sie sollte in dieser Woche folgen. García Ortiz bestreitet die Vorwürfe. Es geht um zwei Steuerhinterziehungsverfahren gegen Alberto González Amador, den Lebensgefährten der konservativen Oppositionspolitikerin und Regionalpräsidentin von Madrid, Isabel Díaz Ayuso. Eine E-Mail mit einem Schuldbekenntnis des Anwaltes von González Amado hat der Generalstaatsanwalt nach Auffassung des Gerichts an die Öffentlichkeit durchgestochen. Deshalb verurteilten die Richter García Ortiz am vergangenen Donnerstag zu einem befristeten Berufsverbot, einer Geldstrafe von 7200 Euro sowie einer Schadensersatzzahlung an González Amador in Höhe von 10.000 Euro. García Ortiz äußerte nun, er wolle die Staatsanwaltschaft schützen und habe deswegen beschlossen, seinen Rücktritt einzureichen, „ohne auch nur die Begründung für das Urteil abzuwarten.“ Demonstrationen gegen das Urteil in Madrid Am Wochenende hatten in Madrid Hunderte Demonstranten gegen das Urteil protestiert. Die Journalisten, die die E-Mail veröffentlicht hatten, bestreiten, dass García Ortiz ihre Quelle ist. Auch der sozialistische Ministerpräsident Pedro Sánchez, der den Generalstaatsanwalt einst ernannt hatte, hielt am Sonntag an seiner Unschuld fest. Die Regierung respektiere die Urteile des Obersten Gerichtshofs und halte sich daran. „In einer demokratischen Gesellschaft wie Spanien steht es uns jedoch frei, unsere Ablehnung der Richtung dieses Urteils zum Ausdruck zu bringen“, äußerte Sánchez. Die fünf konservativen Richter des Obersten Gerichtshof hatten für die Verurteilung gestimmt, die zwei progressiven dagegen. García Ortiz kann in Berufung gehen und vor das Verfassungsgericht ziehen – dort gibt es eine linksgerichtete Richtermehrheit.