FAZ 02.03.2026
17:27 Uhr

Nach Messerattacke in Würzburg: Mutmaßlicher Angreifer begeht Suizid in Haftraum


Nach der Messerattacke im Würzburger Hauptbahnhof hat der Tatverdächtige in der Haft Suizid begangen. Es gibt immer noch keine konkreten Hinweise für das Motiv seiner Tat, bei der vor einer Woche drei Männer verletzt wurden.

Nach Messerattacke in Würzburg: Mutmaßlicher Angreifer begeht Suizid in Haftraum

Der Mann, der vor einer Woche am Würzburger Hauptbahnhof drei Personen mit einem Messer angegriffen hat, ist tot in seinem Haftraum in der Justizvollzugsanstalt Würzburg aufgefunden worden. Das hat die Staatsanwaltschaft Würzburg am Montag bestätigt. Bislang wird von einem Suizid ausgegangen, ein Todesermittlungsverfahren wird eingeleitet. Der 35 Jahre alte Afghane befand sich in Untersuchungshaft, gegen ihn wurde wegen versuchten Mordes und der versuchten gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Nach bisherigem Ermittlungsstand hatte er am 23. Februar in der Eingangshalle des Hauptbahnhofs gegen 7.50 Uhr an einem Stand der Zeugen Jehovas drei Männer mit einem Messer attackiert. Laut Polizeipräsidium Unterfranken trat der Mann an den Stand heran und führte „mehrere Stichbewegungen“ in Richtung eines 68 Jahre alten Manns aus. Dann sei er auch einen 55 Jahre und einen 51 Jahre alten Mann „körperlich“ angegangen. Er wurde von Passanten überwältigt, unter ihnen war auch ein Polizist in Zivil. Die drei angegriffenen Männer erlitten leichte Verletzungen, jedoch keine Schnitt- oder Stichverletzungen. Keine Erkenntnisse zu möglicher psychischer Erkrankung Nach der Tat wurde die Wohnung des Afghanen durchsucht. Ob es einen islamistischen Hintergrund für seine Attacke auf die Zeugen Jehovas gab, dazu konnte die Staatsanwaltschaft am Montag keine Angaben machen. Es gebe noch „nichts Gefestigtes“ zum möglichen Motiv. Auch zu einer möglichen psychischen Erkrankung gibt es keine Erkenntnisse. Wie es zu dem Suizid in seinem Haftraum kommen konnte, werde nun untersucht, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. Das bayerische Justizministerium teilte auf Anfrage der F.A.Z. mit, dass die Suizidprävention in den Haftanstalten eine „sehr hohe Bedeutung“ habe. So werde schon bei Haftantritt im Rahmen des Zugangsgesprächs und der ärzt­lichen Untersuchungen besonderes Augenmerk darauf gelegt, ob eine Suizidgefahr bestehe. Zudem ist demnach jeder Bedienstete, der eine Gefahr für die Gesundheit des Häftlings zu erkennen glaubt, verpflichtet, „diese unverzüglich zu melden“.