FAZ 16.12.2025
14:20 Uhr

Nach Kritik: EU-Parlament segnet schwächeres Lieferkettengesetz ab


Mit dem nun weniger strengen Lieferkettengesetz sollen die Menschenrechte geschützt werden. Auch das Abkommen der EU mit südamerikanischen Staaten erhält eine Mehrheit.

Nach Kritik: EU-Parlament segnet schwächeres Lieferkettengesetz ab

Das Europaparlament hat grünes Licht für ein abgeschwächtes EU-Lieferkettengesetz gegeben. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg für einen entsprechenden Kompromiss, der zuvor von Unterhändlern des Parlaments und der EU-Staaten ausgehandelt worden war. Die Vorgaben gelten künftig nur noch für wenige große Unternehmen. Die EU-Staaten müssen der Änderung auch noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Konkret sind künftig Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro von dem Gesetz erfasst. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeiter und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen. Nach Angaben des Verhandlungsführers des EU-Parlaments, Jörgen Warborn, fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen aus dem Anwendungsbereich. Es gebe Schätzungen, dass noch rund 1.500 Firmen betroffen seien. Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Das Vorhaben wurde von Firmen vehement kritisiert. Sie kritisierten vor allem, die bürokratische Belastung sei unzumutbar, wenn entlang der teils komplexen Lieferketten potentielle Regelverstöße überprüft werden müssten. Merz forderte komplette Abschaffung Den vereinfachten Regeln zufolge werden Firmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung unterliegen, wodurch für Opfer von Menschenrechtsverstößen eine Klagemöglichkeit entfällt. Wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben halten, soll eine Strafe von maximal drei Prozent ihres globalen Nettoumsatzes verhängt werden können. Zudem wird es künftig keine Pflicht mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten. Dem jetzt erfolgten Schritt war ein heftiger politischer Schlagabtausch vorausgegangen. Die konservative Europaparlamentsfraktion um CDU und CSU hatte vor knapp einem Monat mit der Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien den Weg für eine Abschwächung des Regelwerks freigemacht. Zuvor hatten sich auch die EU-Staaten für weniger strenge Vorschriften ausgesprochen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel sogar eine komplette Abschaffung der Richtlinie gefordert. Als ein erster Kompromiss zur Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes im Europaparlament scheiterte, nannte Merz dies „inakzeptabel“ und forderte eine Korrektur. Stärkerer Schutz von Bauern Darüber hinaus hat das Parlament in der Debatte um ein EU-Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten für einen stärkeren Schutz europäischer Bauern vor der Konkurrenz aus Südamerika gestimmt. Die Abgeordneten sprachen sich am Dienstag in Straßburg für einen verschärften Mechanismus aus, mit dem die EU die mit dem Abkommen abgeschafften Zölle notfalls wieder einführen kann. Der endgültige Abschluss des Abkommens steht noch aus. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will die Vereinbarung mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay am Samstag bei einem Gipfel in der brasilianischen Stadt Foz do Iguaçu unterzeichnen. Dafür muss sie zuvor grünes Licht im Rat der 27 EU-Länder einholen. Insbesondere Frankreich knüpft die Zustimmung an den Schutz seiner Landwirte und fordert, die Unterzeichnung auf das kommende Jahr zu verschieben. Das Handelsabkommen erlaubt der EU grundsätzlich, einen Schutzmechanismus einzuführen. Er soll für Rindfleisch, Geflügel, Eier und Honig sowie für Reis, Zucker, Ethanol und Knoblauch gelten. Steigen die Einfuhren dieser Produkte aus den Mercosur-Staaten stark an und drücken in der EU die Preise, kann die Kommission die Zölle wieder einführen. Voraussetzung für ein Eingreifen der Kommission soll nach Vorstellung des Europaparlaments sein, dass die Preise für ein bestimmtes Produkt in den Mercosur-Staaten mindestens fünf Prozent niedriger sind als in der EU. Außerdem müssen im Schnitt der vorausgegangenen drei Jahre entweder die Einfuhrpreise um mindestens fünf Prozent gesunken oder die Einfuhrmenge um mindestens fünf Prozent gestiegen sein. Die Abgeordneten sprechen sich damit für einen schärferen Mechanismus aus als die Kommission selbst, die alle drei Schwellen bei zehn Prozent festsetzen wollte. Das Parlament will außerdem die Fristen für eine Entscheidung in einem solchen Fall verkürzen. Vertreter aus dem Parlament müssen nun mit dem Rat der 27 EU-Staaten über den Schutzmechanismus verhandeln. Dafür bleiben ihnen nur wenige Tage, wenn die Regelung vor der geplanten Unterzeichnung am Samstag feststehen soll. Dies ist theoretisch zwar nicht notwendig, gilt aber als Voraussetzung, um Frankreich womöglich doch noch zu überzeugen.