Das oberste Verwaltungsgericht der norditalienischen Region Emilia-Romagna hat das Verkehrsprogramm „Città 30“ der Hauptstadt Bologna für rechtswidrig erklärt und mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit darf in Bologna ungeachtet der vorerst fortbestehenden Beschilderungen und Beschriftungen wieder mit Tempo 50 gefahren werden. Die vom sozialdemokratischen Bürgermeister Matteo Lepore geführte Mitte-links-Regierung der Universitätsstadt hatte im Juli 2023 die Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme von Schnellstraßen verfügt. Strafen für Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit wurden seit Jahresbeginn 2024 verhängt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Stadtverwaltung „zu allgemeine“ und zu wenig spezifizierte Begründungen für die weitreichende Maßnahme vorgelegt habe. Tempo 30 sei pauschal für etwa 70 Prozent des Stadtgebiets verfügt worden, ohne besondere lokale Gegebenheiten zu berücksichtigen. Auch positive Effekte wie der vom Rathaus angeführte Rückgang von Unfällen mit Verletzten oder Toten im Stadtgebiet reichten nicht aus, um über die rechtlichen Mängel der Verordnung hinwegzusehen, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Stadt Bologna könne grundsätzlich neue Geschwindigkeitsregelungen verfügen, müsse sich dabei aber an die landesweit geltenden gesetzlichen Vorgaben halten, etwa an die Straßenverkehrsordnung. Zunächst klagten die Taxifahrer Gegen Tempo 30 fast im gesamten Stadtgebiet hatten zunächst Taxifahrer geklagt. Später schlossen sich Vertreter der rechtskonservativen Partei Brüder Italiens unter Führung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni der Klage an. Meloni und ihre Partei führen zwar seit Oktober 2022 in Rom eine Mitte-rechts-Regierung, in der „roten“ Emilia-Romagna mit der stark studentisch geprägten Hauptstadt Bologna ist die Regierungspartei aber in der Opposition. Die rechten Oppositionsparteien in Bologna begrüßten die Entscheidung ebenso wie Verkehrsminister Matteo Salvini von der rechtsnationalen Partei Lega. Salvini sagte, die Geschwindigkeitsbegrenzung sei vom Magistrat unter Bürgermeister Lepore „aus ideologischen Gründen“ verfügt worden, statt „mit gesundem Menschenverstand“ eine Verbesserung der Verkehrssicherheit anzustreben. Auch Vertreter der Brüder Italiens sagten, Verkehrspolitik dürfe nicht „als Propaganda“ betrieben werden. Bürgermeister Lepore sagte nach dem Urteil, das Programm „Città 30“ werde fortgeführt: „Verkehrsopfer und ihre Angehörigen fordern uns dazu auf.“ Der Magistrat werde die Verfügungen zu Tempo 30 gemäß dem Richterspruch modifizieren, um Bolognas Rolle als Vorreiter für verkehrsberuhigte Städte in Italien zu bekräftigen. „In diesen zwei Jahren haben wir bewiesen, dass es möglich ist, Leben im Straßenverkehr zu retten und Unfälle zu reduzieren und zu verhindern“, sagte Lepore und bezeichnete das Urteil als „bürokratische Angelegenheit“. Den rechten Oppositionsparteien warf er vor: „Anstatt bei der Verkehrssicherheit zusammenzuarbeiten, haben sie alles getan, um unsere Bestimmung zu unterminieren.“ Was bedeutet das für Rom und Mailand? Dem Beispiel Bolognas waren in den vergangenen Jahren weitere italienische Großstädte gefolgt. In Mailand gilt Tempo 30 auf etwa 100 Straßen der Innenstadt. Die Hauptstadt Rom hat Mitte Januar für die meisten Straßen des historischen Stadtzentrums Tempo 30 verfügt. Schon seit Längerem gilt für die oft gepflasterten Gassen des „Centro Storico“ eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Von der neuen Regelung sind nun auch wichtige Verkehrsadern entlang der verkehrsberuhigten Innenstadtzone betroffen. Ziel der Maßnahme ist nach Auskunft des ebenfalls von einem sozialdemokratischen Bürgermeister regierten Rathauses der Hauptstadt, die Zahl der Verkehrsunfälle und der Verletzten und Toten zu reduzieren. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Bologna ist fraglich, ob die ebenfalls weitreichenden Maßnahmen in Städten wie Mailand und Rom einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Verkehrsminister Salvini ist der Ansicht, Tempo-30-Zonen in Städten sollten auf besondere Gefahrenbereiche, etwa in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern, beschränkt sein statt pauschal für ganze Stadtbezirke verfügt zu werden.
