FAZ 24.02.2026
17:22 Uhr

Nach Flugdesaster: Was ging am Münchner Flughafen schief?


600 Passagiere mussten nachts in Flugzeugen auf dem Vorfeld ausharren. Wie konnte es dazu kommen? Und wie werden die Reisenden entschädigt? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Nach Flugdesaster: Was ging am Münchner Flughafen schief?

Warum konnten am Münchner Flughafen die Passagiere aus sechs nicht gestarteten Flugzeugen nicht aussteigen und mussten die Nacht an Bord verbringen? Lufthansa verweist auf eine „eingeschränkte Verfügbarkeit an Vorfeldbussen“, der Flughafen begründete diese in einer schriftlichen Stellungnahme vom Montag mit der „nächtlichen Uhrzeit und Defiziten bei der Kommunikation“. Wegen starken Schneefalls waren am Donnerstagabend sechs Flugzeuge, fünf von Lufthansa und eines von Air Arabia, nicht mehr gestartet, die Passagiere mussten die Nacht an Bord verbringen. Nach unbestätigten Informationen aus Branchenkreisen war nach Mitternacht, nach dem Ende der regulären Flughafen-Betriebszeit, nur ein Bus verfügbar. Warum dieser nicht zu den Flugzeugen fuhr, dürfte Gegenstand der Aufarbeitung sein, die Lufthansa und der Flughafen angekündigt haben. Dass Passagiere nicht unter Begleitung ins Terminal gehen durften, erklärt Lufthansa mit Sicherheitsvorgaben. Zumindest an einigen Flugzeugen soll eine Treppe gestanden haben. In Lufthansa-Kreisen kursiert, Piloten eines Flugzeugs hätten gemeldet, die Treppe sei in der Wartezeit zu stark eingeschneit, um sie sicher zu begehen. Wer ist für Busse und Treppen verantwortlich? Fluggesellschaften beauftragen für die ­Abfertigung sogenannte Bodenverkehrsdienste (BVD). In München gibt es drei: Aeroground, eine Tochtergesellschaft des Flughafenbetreibers, die 2025 von Lufthansa gegründete Lufthansa Ground Services und das Unternehmen Aviapartner. Für Busse und Treppen nutzt Lufthansa die Dienste des Flughafen-eigenen BVD-Anbieters Aeroground. Wie wurden die Passagiere versorgt? Nach Lufthansa-Angaben sind die Fluggäste „bestmöglich mit der an Bord vorhandenen Verpflegung“ versorgt worden. Da vier der fünf Lufthansa-Flugzeuge zu kürzeren Strecken starten sollten, auf denen standardmäßig keine vollen Mahlzeiten für alle Passagiere serviert werden, dürfte dort das Speisen- und Getränke­angebot begrenzt gewesen sein. Da innereuropäische Flüge planmäßig nicht durch die Nacht hindurch ausgeführt werden, ist auch davon auszugehen, dass nicht für jeden Reisenden eine Decke vorhanden war. Als falsch weist Luft­hansa Social-Media-Spekulationen zurück, dass Passagiere während des unfreiwilligen Aufenthalts frieren mussten. Die für die Bodenversorgung üblichen Hilfstriebwerke seien in Betrieb gewesen. Warum kamen Polizei und Feuerwehr nicht zur Hilfe? Das Geschehen umschreibt Lufthansa selbst als „unzumutbare Situation“ für die Passagiere. Eine konkrete Gefahr dürfte allerdings nicht bestanden haben. Von Lufthansa-Beschäftigten ist kein Notruf an die Feuerwehr ausgelöst worden. Die zuständige Bundespolizeistelle war nach eigenen Angaben über die Situation auf dem Vorfeld informiert. „Da jedoch zu keiner Zeit eine Gefährdung der Luft­sicherheit erkennbar war und die Betreuung sowie Abwicklung der Passagiere in der Zuständigkeit des Flughafenbetreibers liegt, ergaben sich für die Bundespolizei keine eigenen Maßnahmen“, zitierte das Luftfahrtportal „Aero“ einen Bundespolizei-Sprecher. Wie werden die Reisenden entschädigt? Starker Schneefall kann ein außergewöhnlicher Umstand sein, so dass Passagiere keine Entschädigungsansprüche haben. Allerdings geht es bei den Vorfällen am Flughafen nicht bloß um Schnee, sondern auch um mögliche Versäumnisse. Lufthansa hat daher schon erklärt, dass alle betroffenen Passagiere „entsprechende Entschädigungszahlungen“ erhalten sollen. Ob diese ­höher ausfallen als die Vorgaben der EU-Fluggastrechteverordnung, die für verspätete Kurzstreckenflüge 250 Euro zuzüglich der Verpflegungskosten während der Verzögerung vorsehen, ist offen. Haben die Vorfälle rechtliche Folgen? Nach den Vorfällen sind Diskussionen aufgekommen, ob sich aus dem stundenlangen unfreiwilligen Festsitzen in einem Flugzeug ein Verdacht auf Nötigung oder Freiheitsberaubung ergibt. Die für den Flughafen zuständige Polizeiinspektion erstellte einen Bericht für die Staatsanwaltschaft Landshut. Ob es dabei um die Prüfung von Straftatbeständen geht und ob danach weitere Ermittlungen eingeleitet werden, ist offen. Strafanzeigen von Passagieren soll es nach Polizeiangaben nach den Vorfällen zunächst nicht gegeben haben. Ein „wohl unbeteiligter Dritter“ habe eine Prüfung der Vorgänge ­angeregt.