FAZ 24.01.2026
08:58 Uhr

NS-Symbole in der Schule: Wenn es an Bildung und Erziehung fehlt


Über das Strafrecht als Mittel kann man streiten. Aber jedem sollte klar sein, dass Hakenkreuz und Hitlergruß Zeichen der Menschenverachtung sind.

NS-Symbole in der Schule: Wenn es an Bildung und Erziehung fehlt

Es gibt – hoffentlich – keinen Streit zwischen Sachsen und Thüringen darüber, dass Hakenkreuz und Hitlergruß in Schulen nichts verloren haben. Die Frage freilich, wie man diesen mancherorts offenbar neuen Volkssport des Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole wirksam unterbindet, ist berechtigt. Zum einen ist das Strafrecht das letzte Mittel; es soll aber auch, gerade für Jugendliche, der Besserung dienen. Allerdings sind ein Teil der Schüler, die sich auf diese Weise verhalten, noch gar nicht strafmündig. Die Schule selbst hat auch Mittel der Disziplinierung. Gezielte Botschaften? Zum anderen setzt jede Ahndung im Grunde voraus, dass der Täter wusste, was er tat. Wer NS-Symbole gezielt als Botschaften verwendet, dem fehlt es vor allem an Bildung und Erziehung, ganz gleich, ob es sich um Kinder oder Geschichtslehrer handelt. Mit gutem historischem Grund steht die öffentliche Verwendung von Zeichen unter Strafe, die für Gewaltherrschaft und Völkermord stehen. Das ist nicht zwingend. Aber auch wenn man das Strafrecht hier, auch aus guten Gründen, nicht weiter ausdehnen will, so sollte klar sein, dass an den Schulen nicht menschenverachtende Symbole und Inhalte zelebriert werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft wäre hier allenfalls ein Reparaturbetrieb. Auch die Schule muss durchsetzen, was zuvor zu Hause versäumt wurde. Und was sich eigentlich von selbst verstehen sollte.