FAZ 09.02.2026
15:10 Uhr

Mutter sperrte Kind ein: Das Mädchen durfte jahrelang nicht an die frische Luft


Es ist ein unbegreiflicher Fall: Eine Mutter soll ihre Tochter jahrelang isoliert und in einem Haus eingesperrt haben. Nun stehen sie und ihre Eltern vor Gericht. Wer tut seinem Kind so etwas an? Und warum?

Mutter sperrte Kind ein: Das Mädchen durfte jahrelang nicht an die frische Luft

Als Staatsanwältin Chris­tina Lukas am Montagmorgen im Landgericht Siegen endlich die Anklage gegen Rosemarie G. und ihre Eltern Giuseppe und Anna G. verlesen kann, wird der so rätselhafte wie bedrückende Fall von Satz zu Satz unbegreiflicher. Die 49 Jahre alte Rose­marie G. muss sich dafür verantworten, dass sie ihre heute zwölf Jahre alte Tochter mehr als sieben Jahre lang im Häuschen ihrer Eltern in Attendorn konsequent vor der Außenwelt versteckt hielt. Rosemarie G. habe ­dadurch ihre Fürsorge- und Er­ziehungspflicht „grob verletzt“, sie habe ihre Tochter „vorsätzlich gesundheitlich“ geschädigt und „böswillig vernachlässigt“. Sie habe sich nicht nur der Freiheitsberaubung schuldig gemacht, sondern auch der Entziehung von Minderjährigen, da sie dem Kinds­vater jeglichen Umgang mit ­seiner Tochter verweigerte, wie die Staats­anwältin vorträgt. Es ist der dritte Anlauf für den Strafprozess. Dem Auftakt am 7. Januar war der Großvater unentschuldigt ferngeblieben. Eine Woche später musste die Verhandlung abermals vor Verlesung der Anklage vertagt werden, weil Rosemarie G. versucht hatte, sich das Leben zu nehmen. Das Mädchen durfte nicht mal an die frische Luft Die heute 83 und 80 Jahre alten Großeltern sind wegen Beihilfe angeklagt, weil sie ihr Haus als Versteck zur Verfügung stellten, die Alltags­besorgungen erledigten und Dritten ge­genüber eisern die Lüge aufrechterhielten, Tochter und Enkelin lebten schon seit Jahren nicht mehr in Attendorn, sondern in Italien. Neben ihrer Mutter waren Oma und Opa in den für die geistige und körperliche Entwicklung eines Menschen so wichtigen ­ersten Jahren die einzigen Personen, die das Kind kannte. Zu keiner einzigen kinderärztlichen Untersuchung ging Rosemarie G. mit dem Mädchen. Es durfte nicht in den Kindergarten, nicht in die Schule. Es hatte keine Spielkameraden, keine Freunde, durfte wohl noch nicht einmal an die ­frische Luft, an die Sonne. Die erzwungene Isolation zwischen Juli 2015 und September 2022 führte zu „schwerwiegendem Erfahrungsmangel und einer erheblichen Entwicklungsverzögerung“, so Staats­anwältin Lukas. Als Mitarbeiter des Jugendamts und Polizisten am 23. September 2022 nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss in das Haus der Großeltern eindrangen, trafen sie das Mädchen in dem Raum an, in dem es mit seiner Mutter schlief. „Es wies erhebliche motorische Defizite auf, ging lediglich auf Zehen­spitzen, ein Zeichen für die soziale Unsicherheit, hatte beim Gang über die Treppe enorme Schwierigkeiten, zeigte bei einfachsten Alltagsherausforderungen Ängste und Phobien“, heißt es in der Anklage. Wegen akuten Vitamin D-Mangels waren die Un­terschenkel des Kindes nicht richtig entwickelt. Nach seiner Befreiung musste das Mädchen bis Mai 2023 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt werden. Sportliche Betätigungen mied es – aus Angst. Bis heute ist die Zwölfjährige in ambulanter Therapie. Staatsanwaltschaft geht von eigensüchtigen Motiven aus Wer tut seinem Kind so etwas an? Und warum? Nach intensiven Ermittlungen ist sich die Anklage sicher, dass es aus eigensüchtigen Motiven geschah. „Der einzige Grund war, dass Rosemarie G. ihre Tochter vor dem Kindsvater verstecken wollte.“ Sie habe ihre Tochter für sich allein haben wollen, so Lukas. Bisher haben sich weder die Mutter noch die Großeltern eingelassen. Falls sie es tun werden, wird die Öffentlichkeit von Details nichts erfahren. Denn nach Verlesung der Anklageschrift schließt die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst die Öffentlichkeit für den Rest der Hauptverhandlung aus. Zuvor lässt sie durchblicken, dass die Kammer das ursprünglich nur mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte des zwölfjährigen Opfers vorhatte, nicht aber pauschal. Doch nach dem Suizidversuch der Hauptangeklagten, der nicht im Affekt passiert sei, sondern nach intensiver Abwägung, weil Rosemarie G. sich von den Medien verfolgt und als Monster dargestellt gesehen habe, müsse das berechtigte öffent­liche Interesse zurücktreten. Sodann referiert Metz-Horst die Ergebnisse eines Erörterungsgesprächs vom 7. Januar. Demnach steht im Raum, dass die Schuldfähigkeit von Rosemarie G. „erheblich gemindert“ sein könnte. Den Großeltern wie­derum machte die Staatsanwaltschaft klar­, dass sie nur dann mit einer Bewährungsstrafe davonkommen könnten, wenn sie umfangreich aussagen. „Reines Einräumen reicht nicht. Motivation und Hintergründe müssen ausführlich dargelegt werden“, trägt die Richterin den Standpunkt der Anklage vor.