Eine 25 Jahre alte Frau aus Südhessen muss sich vor dem Landgericht Darmstadt verantworten, weil sie ihre Mutter mit Messerstichen getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft der Deutschen Mord vor, weil sie die Mutter überraschend und damit heimtückisch angegriffen habe. Das Opfer habe mit dem Angriff nicht rechnen können. Allerdings leidet die Angeklagte an einer seelischen Störung, wie es in der Anklage heißt, die am Montag verlesen wurde. Wegen dieser Störung habe die Tochter das Verhalten ihrer Mutter nicht realistisch einordnen können. Unter dem Einfluss einer verzerrten Wahrnehmung sei die Angeklagte aggressiv gegen die Mutter geworden. Deshalb habe sie im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit getötet, trug Staatsanwältin Elena Danch vor. Der Anklage zufolge kam die Tochter im April 2025 zur Wohnung der Mutter in Bensheim und brachte ein Springmesser mit, das sie im Internet bestellt hatte. Nachdem die Mutter die Terrassentür geöffnet hatte, fasste die Angeklagte sie zunächst am Kopf und versuchte, sie durch ein Verdrehen des Kopfes zu töten, wie die Staatsanwältin sagte. Weil das nicht gelungen sei, habe die Tochter das Springmesser aus der Hosentasche genommen. Mehrere Stiche hätten den Rücken und den Brustkorb getroffen und dabei die Lunge und die Hauptschlagader verletzt. Bei einem weiteren Stich sei die Klinge durch die rechte Schläfe in den Kopf eingedrungen. Junge Frau zeigt keinerlei Einsicht Die junge Frau muss nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, weil zu erwarten ist, dass sie weiter an der seelischen Störung leide und damit zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werde. Die Angeklagte sagte in einer kurzen Einlassung, sie habe sich so verhalten, wie ein unreligiöser Mensch sich verhalte. Das solle aber nicht heißen, dass alles so passiert sei wie in der Anklage beschrieben. Weiter wollte sie sich am Montag im Gerichtssaal zur Sache nicht äußern. Wie der Vorsitzende Richter Volker Wagner berichtete, liegt dem Gericht ein Brief der Angeklagten vor, den diese an das Oberlandesgericht in Frankfurt geschickt hatte. Darin stehe sinngemäß, es sei in Ordnung gewesen, die Mutter zu töten. In dem Schreiben zeige die junge Frau keinerlei Einsicht, ein Unrecht begangen zu haben, sagte der Richter. Am Montagvormittag wurden zwei Schülerinnen befragt, die zur Tatzeit in der Nachbarwohnung gewesen waren. Die Zeuginnen berichteten von Schreien. Die ältere Frau habe auf dem Boden gekniet, die junge Frau habe ein Messer in der Hand gehabt und der anderen den Mund zugehalten. Andere Zeugen, die am Montagvormittag Auskunft geben mussten, wurden ausführlich zum Verhältnis zwischen Mutter und Tochter befragt. Dabei hieß es einerseits, die beiden hätten sich gut verstanden. Sie seien „ein Herz und eine Seele“ gewesen, die Mutter habe alles für ihr erwachsenes Kind getan. Der Vater der Angeklagten, der von dem späteren Opfer geschieden war, sagte, für ihn sei unvorstellbar, wie es zu der „Gewaltexplosion“ gekommen sei. Auf der anderen Seite war von Spannungen zwischen den Frauen die Rede. Die Tochter habe bei der Mutter gewohnt, und der Streit habe begonnen, als ein neuer Partner der Mutter eingezogen sei. Die Tochter habe es der Mutter übel genommen, dass diese im Streit zu sehr für ihren Freund Partei ergriffen habe. Eine Kollegin der Mutter berichtete, schon einige Jahre vor der Tat habe es Konflikte mit der Tochter gegeben, die sich von der Mutter eingeengt gefühlt habe. Schließlich habe die Tochter der Mutter gedroht und ihr geschrieben, wenn sie sich nicht selbst das Leben nehme, werde das ein anderer tun.
