FAZ 28.01.2026
15:30 Uhr

Ministerpräsident der CDU: Chemnitzer Universität erkennt Mario Voigt den Doktorgrad ab


Der thüringische Ministerpräsident wehrt sich gegen die Entscheidung der Universität. Seine Dissertation stelle eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit dar.

Ministerpräsident der CDU: Chemnitzer Universität erkennt Mario Voigt den Doktorgrad ab

Die TU Chemnitz hat dem thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) den Doktorgrad entzogen. Voigt war im Jahr 2008 mit einer Dissertation „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf. George W. Bush gegen John F. Kerry“ von der Philosophischen Fakultät der TU promoviert worden. Am Mittwochnachmittag kündigte Voigt an, dass er gegen die Entscheidung der Fakultät verwaltungsrechtlich vorgehen will. Einen Rücktritt von seinem Amt lehnte er ab. Er wolle sich weiterhin mit voller Kraft auf seine Arbeit konzentrieren, sagte er. Am 14. August 2024 hatte der österreichische Plagiatsjäger Stefan Weber der TU Plagiate angezeigt. Der Dekan der Fakultät beauftragte daraufhin den Promotionsausschuss, die Vorwürfe zu prüfen. Gemeinsam mit dem Fakultätsrat beschloss er, ein externes Gutachten in Auftrag zu geben. Das Gutachten entkräftete im Februar 2025 die Vorwürfe und stellte fest: „Die Lektüre der Arbeit zeigt eine selbstständige wissenschaftliche Leistung, die den Ansprüchen an eine Doktorarbeit genügt. Umfang und Qualität der Verfehlungen sind nicht bedeutend genug, um den akademischen Titel abzuerkennen“. Voigt verweist auf vier Jahre Forschung Im März 2025 entwarf der Vorsitzende des Promotionsausschusses dann neue „Grundlagen und Kriterien zur Bewertung von Plagiatsvorwürfen“. Mitte Mai beschloss der Fakultätsrat, die neuen Grundlagen auf eine abermalige Überprüfung der Dissertation anzuwenden. Der Promotionsausschuss wiederum entschied daraufhin, eine neue interne Bewertung auf der Basis der neuen Grundlagen zu beauftragen. Im Juni legte der Vorsitzende des Promotionsausschusses dem Fakultätsrat ein internes Gutachten vor und empfahl den Entzug des Doktorgrades. Erst Ende August 2025, nachdem beide Gremien die Entscheidung zum Entzug des Doktorgrades getroffen hatten, wurde Voigt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im Oktober nahm Voigt mit Hilfe seiner Anwälte auf 34 Seiten Stellung und wehrte sich gegen den Täuschungsvorwurf, der die Voraussetzung für einen Entzug ist. „In einem laufenden Verfahren die Spielregeln nachträglich und einschneidend zu verändern, ist – zurückhaltend formuliert – höchst ungewöhnlich“, schrieb der Ministerpräsident nun am Mittwoch in einer Erklärung. Die von der Fakultät beanstandeten Stellen bezögen sich auf 2,58 Prozent der Wörter der Arbeit. Weder Voigt selbst noch die drei ursprünglichen Gutachter seiner Dissertation seien im Verfahren persönlich angehört worden. Er warf der Fakultät vor, ihm kein faires Verfahren zu gewähren. Mit dem gesamten Verfahren der TU Chemnitz wird sich, sollte Voigt wie angekündigt klagen, das Verwaltungsgericht befassen müssen. Voigt erinnerte daran, dass er mehr als vier Jahre für die Arbeit geforscht und mehr als dreißig Interviews in den Vereinigten Staaten geführt habe. „Der wissenschaftliche Kern meiner Arbeit, die ich vor fast 20 Jahren abgegeben habe, ist unstrittig“, so Voigt. Die Vorwürfe beziehen sich nicht auf unbelegte Textübernahmen, sondern auf Quellen, die der Doktorand ungelesen und ungeprüft übernommen haben soll.