Man muss schon fast dankbar dafür sein, dass Kriminalität und Migration besonders erfasst werden. Dabei liegt es auf der Hand, jedenfalls dann ein besonderes Lagebild auch mit Blick auf „tatverdächtige Zuwanderer“ zu erstellen, wenn es sich um eine relevante Gruppe handelt. Das ist der Fall. Es handelt sich gleichsam um den strafrechtlich bedeutsamen Teil von Migration, wie sie sich vor allem nach 2015 vollzog. An krimineller Auffälligkeit und Straftaten hängen immer mehrere Schicksale. Und doch ist das nur ein Teil des gesamten Geschehens. Man darf nicht dulden, dass aufgrund von Ausländerkriminalität gegen Mitmenschen gehetzt wird – man darf diese Kriminalität aber auch nicht ignorieren. Sondern muss Schlüsse daraus ziehen. Berechtigte Klage Die berechtigte Klage über unkontrollierte Einwanderung war denn unter aufgeklärten Staatsbürgern und Politikern nie eine aus Ressentiment, sondern eine aus Sorge um den Erhalt dieser freiheitlichen, humanitären Ordnung und ihrer Funktionen. Elementar ist es, was nun auch endlich auf europäischer Ebene begriffen wird, das Asylrecht auf seinen Kern zurückzuführen und Staat und Gesellschaft nicht zu überfordern. Dass in manchen Herkunftsländern die Lage schlimm, dass aber auch die kulturelle Kluft mitunter sehr groß ist, muss in den Blick genommen werden. Mitgefühl verdienen nicht nur Migranten, sondern auch Mitbürger, insbesondere wenn sie zu Opfern werden.
