Schon zwei Monate liegt der Tag der Gründung der neuen Jugendorganisation der AfD in den Hessenhallen in Gießen zurück. Dennoch können sich viele Gemüter in der Uni-Stadt an der Lahn und ihrem Umland nicht beruhigen. So tief sitzt der Unmut über die mit dem Ereignis verbundenen wirtschaftlichen Verluste zu Lasten von Händlern in der Innenstadt und die Einschränkungen für Tausende Stadtbürger. Zu sehr nagt der Ärger über den Imageschaden für die weltoffene Kommune und die als unverständlich empfundene Haltung der privat geführten Messe an vielen Vertretern von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Die Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg bezieht nun Position. Sie dürfte die Aufregung kaum dämpfen. Die IHK will auch weiterhin an Messen in Gießen teilnehmen. Begründung: Die Vermietung der Hessenhallen an die AfD zu bewerten, sei eine rechtliche Frage. Sie richte sich nach dem bestehenden Rechtsverhältnis zwischen der Stadt Gießen und dem Messebetreiber. Der IHK Gießen-Friedberg liegen bisher keine Erkenntnisse vor, wonach der Messebetreiber gegen seine Vertragspflichten verstoßen hätte, wie es heißt. Das Gegenteil hat aber auch niemand behauptet. Selbstredend darf die Beteiligungsgesellschaft der in Dresden ansässigen Zwerenz-Gruppe an die AfD vermieten. Doch sie muss es keineswegs tun, wie etwa der Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg schlüssig dargelegt hat. Und nicht alles, was dem geltenden Recht entspricht, ist auch berechtigt. Messe Gießen muss sich wegen Vermietung an AfD erklären Die Legitimität der Vermietung an die AfD wird in Gießen von einem breiten Bündnis angezweifelt. Es reicht von der Linkspartei bis zur FDP, von den „Omas gegen Rechts“ bis zur Lebenshilfe und der Jüdischen Gemeinde. Das kommt nicht von ungefähr. Es hängt mit dem Mieter der Hessenhallen am ersten Adventswochenende zusammen und mit Erfahrungen zweier Gewaltexzesse, die sich nach der Vermietung an die Veranstalter des Eritrea-Festivals ereigneten. Ohne diese Veranstaltungen hätte es die Krawalle jeweils nicht gegeben, nicht die negativen Schlagzeilen zulasten von Gießen, nicht die wirtschaftlichen Schäden im Handel. Um nicht missverstanden zu werden: Diese Einsicht legitimiert in keiner Weise die Ausschreitungen am 29. November. Mit ihrer Entscheidung verpasst die IHK eine Chance. Sie vergäbe sich nichts dabei, auf Händler zu hören und als Teilnehmer an Messen zu pausieren. Dies hätte nichts mit einem plumpen Boykottaufruf gemein, der sich schon aufgrund des Neutralitätsgebots verbietet. Ob die Handwerkerschaft anders entscheidet, wird sich weisen. Die Messe sollte derweil endlich die Möglichkeit nutzen, sich der Öffentlichkeit zu öffnen. Sie sieht sich im Recht, bleibt aber den Nachweis schuldig.
