Freiheit ist für die meisten vor allem die eigene Freiheit. Die eigene Art der Freiheit. Nicht die des Anderen. Das schimmert auch in der nationalen Sicherheitsstrategie der USA durch. Was transnational ist, wie die Europäische Union, bedroht demnach Freiheit und nationale Identität – dabei kann man sich auch in souveräner Freiheit und um der Freiheit willen binden. Die freie Rede ist angeblich in Europa bedroht. Dabei wird sie in Amerika vor allem anders verstanden. Man darf dort mit dem Hakenkreuz marschieren, aber für Europäer harmlose Kraftausdrücke sind öffentlich geächtet und werden zensiert. Und auch im vermeintlichen Land der Freien hat Freiheit Grenzen – wenn etwa zu Gewalt aufgerufen wird oder andere verbal unmittelbar bedroht werden. Schutz der Ehre Anders ist es mit dem strafrechtlichen Schutz der persönlichen Ehre, wie er etwa in Deutschland eine lange Tradition hat, wie auch mit dem Schutz und Tabuisierung von Symbolen. Das hat in Amerika so keine Entsprechung. Eine berechtigte Frage ist, inwieweit der Staat vor vermeintlichen Missachtungen überhaupt schützen kann und sollte. Und inwieweit er dadurch wiederum in die Meinungsfreiheit eingreift. Der freiheitliche Staat setzt auf freie und friedliche Auseinandersetzung. Das heißt auch, dass jeder selbst erst einmal Schutzpatron seiner eigenen Ehre ist. So kann man sich gut auf den Standpunkt stellen, in abfälligen Zeichen im Straßenverkehr oder in grenzdebilen Posts in sogenannten sozialen Medien eben nur das zu sehen: Blödsinn. Man kann sich als – jedenfalls von solchen Zeitgenossen – gar nicht angreifbar erachten. Oder man sieht darin zwar Beleidigungen, findet aber, dass das kein Grund für einen Strafantrag ist; Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte haben womöglich Wichtigeres zu tun. Und ohne Strafantrag wird eine Beleidigung oder Verleumdung grundsätzlich nicht verfolgt. Hass kann aufstacheln Natürlich kann man das auch anders sehen, denn Beleidigungen, insbesondere in großer Zahl, können gleichsam zur Delegitimierung eines Daseins beitragen und auch zu Gewalt. Hass als solcher ist natürlich kein Straftatbestand, aber er kann aufstacheln. Niemand muss die Kundgabe von Missachtung in strafbarer Relevanz dulden – auch der Bundeskanzler nicht, von dem nun bekannt wurde, dass er sich systematisch gegen Beschimpfungen zur Wehr setzte. Aber auch der Staat, wenn er in solchen Fällen aktiv wird, muss im Zweifel für die Freiheit entscheiden und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten, der in Amerika in dieser Form unbekannt ist. Problematisch ist, wie im Fall Merz, der besondere strafrechtliche Schutz von Politikern, genauer: von „im politischen Leben des Volkes“ stehenden Personen. Ihr privilegierter Schutz hat im Einzelfall einen ernsten Hintergrund: massive öffentliche Diffamierung im Netz und auf der Straße. Allerdings ist Voraussetzung für Strafbarkeit auch, dass die Tat geeignet sein muss, das öffentliche Wirken des Betroffenen erheblich zu erschweren. Darüber kann man streiten, wie generell über diese noch recht junge Strafnorm. Meldestellen haben ein Geschmäckle Entscheidend ist, dass letztlich alle ihrer Verantwortung gerecht werden – die Bürger, die Politiker zum Abschuss freigeben und dabei letztlich auf sich selbst zielen; die großen Plattformen, auf denen sich fast alles abspielt und die nur scheinbar öffentlich und erst recht nicht neutral sind. Und müssen wirklich staatlich geförderte „Nichtregierungsorganisationen“ Politikern dabei helfen, rechtlich gegen „Hass und Hetze“ im Netz vorzugehen? Meldestellen haben in einer freien Grundordnung mehr als ein Geschmäckle. „Hass und Hetze“ gibt es zweifellos zuhauf. Ausprägungen davon sind längst strafbar, etwa als Volksverhetzung. Aber genauso wie viele sinnfrei im stillen Kämmerlein ungezügelt Dinge in die Welt blasen, als ob man insbesondere im Netz von jeder Verantwortung frei wäre – so wenig darf die Politik, darf der Staat mit solchen Begriffen den Eindruck erwecken, es gehe ihm um die Unterdrückung unliebsamer Äußerungen. Schließlich müssen auch Staatsanwaltschaften im Fall von Äußerungsdelikten im Zweifel für die (Meinungs-)Freiheit entscheiden. Hausdurchsuchungen bei Äußerungen sind, wenn nicht Weiteres hinzukommt, unverhältnismäßig. Dafür darf sich auch kein Richter hergeben – das ist eines Rechtsstaats unwürdig und hat einen einschüchternden Effekt. Und es ist peinlich, wenn zugleich über eine Überlastung der Justiz geklagt wird. Politiker sind kein Freiwild. Bürger aber auch nicht. Das ist letztlich eine Gemeinschaftsaufgabe in Zeiten zunehmender Individualisierung. Die freie Rede hochzuhalten und Verrohung zu verhindern – das kann uns kein Algorithmus abnehmen.
