Wir sind Zeugen eines Epochenwandels. Ein Angriffskrieg gegen einen EU-Nachbarn, Spionage, Sabotage, hybride Angriffe, die Neubewertung amerikanischer Interessen – wir müssen unsere Sicherheitsarchitektur aktiv an eine sich verändernde Welt anpassen. Vor dem Hintergrund einer Zeitenwende haben wir das Ziel formuliert, die Bundeswehr konventionell zur stärksten Armee Europas zu machen. Einen vergleichbaren Anspruch müssen wir auch an unsere Nachrichtendienste richten. Wir können es uns schlicht nicht leisten, in diesem Feld hinter den Möglichkeiten derjenigen zurückzubleiben, die uns schaden wollen. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb vereinbart, die Möglichkeiten bei Aufklärung und Bekämpfung von Bedrohungen zu stärken. In der Welt der Nachrichtendienste, in der „Information“ und „Wissen“ die einzig harte Währung sind, können wir dem BND nur auf diese Weise eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit unseren Freunden und Partnern garantieren. Jenseits reiner Informationsbeschaffung Dies erfordert einen Paradigmenwechsel. Wir müssen regeln, unter welchen Voraussetzungen der BND jenseits reiner Informationsbeschaffung tätig werden kann. Wenn es die Sicherheitslage erfordert, Bestand und Sicherheit unseres Landes auf dem Spiel stehen, braucht es mehr als einen reinen Nachrichtendienst, der Informationen erhebt und auswertet. Dann muss der BND auch aktiv in die Verteidigung unserer Sicherheit eingebunden sein. Nicht, um in James-Bond-Manier zu agieren, und schon gar nicht in der Tradition der Geheimdienste zweier deutscher Diktaturen. Aber wir können Bedrohungen aus dem Ausland nicht hinnehmen. Dies gebietet die Pflicht des Staates, sich schützend vor seine Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Der BND kann hier einen wertvollen Beitrag leisten, etwa durch die Störung von Funkverkehr zur Drohnenabwehr oder durch die Ausschaltung von Krypto-Wallets feindlicher Agenten. Für viele unserer Partner sind solche Maßnahmen eine Selbstverständlichkeit. Der Zugriff auf ein privates Handy Ebenso müssen die Aufklärungsbefugnisse des BND erweitert werden. Die Erhebung von Daten aus informationstechnischen Systemen ist für die Auslandsaufklärung unverzichtbar. Die digitale Welt ist vielfältig, die Befugnisse müssen diese Vielfalt abbilden. Wir müssen dem BND auch eingriffsintensive Zugriffe ermöglichen. Der Zugriff auf ein privates Handy ist von ungleich größerer Eingriffstiefe als der Zugriff auf den Server einer halbstaatlichen Söldnergruppe. Dies gilt es bei einer Regelung zu berücksichtigen. Wir können hierbei an den deutschen Grenzen nicht haltmachen. Der BND muss seine Auslandsaufklärung auch dann weiter durchführen können, wenn jemand regelmäßig nach Deutschland einreist, um Sabotageakte vorzubereiten. Auch die technische strategische Aufklärung muss umfassend reformiert werden. Mit diesem Instrument, das in Deutschland nur der BND nutzen darf, werden Telekommunikationsnetze auf sehr spezifische Daten durchsucht. Damit dies zielführend ist, muss eine vorübergehende Speicherung der erhobenen Daten möglich sein. Der BND muss Leitungsstränge, die relevante Kommunikation etwa aus und nach Russland enthalten, auch rückwirkend durchsuchen können. Nur so ist er nach einem Attentat wie dem Tiergartenmord in der Lage, einen Datenbestand sofort nach möglichen Informationen zu filtern. Speicherdauer von sechs bis zwölf Monaten Mit einer moderaten Speicherdauer von sechs bis zwölf Monaten wären wir noch immer ein Sonderfall an Zurückhaltung. Nicht vergessen werden darf auch, dass der BND durch die strategische Aufklärung einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Angriffen aus dem Cyberraum leisten kann. Fakt ist: Wir sind täglich Ziel ausländischer Cyberangriffe. Um diese frühzeitig zu erkennen, muss der BND auch inländische Verkehre erfassen können. Die Erhebung von Daten ist nur eine Seite der Medaille. Die für die erfolgreiche nachrichtendienstliche Arbeit erforderlichen großen Datenmengen müssen sinnvoll gefiltert und verarbeitet werden. Dafür sind zeitgemäße Technologien Künstlicher Intelligenz nötig. Für andere Nachrichtendienste ist das schon längst keine Frage des „ob“, sondern des „wie“. Wenn durch solche Prozesse Erkenntnisse generiert werden, deren Verwendung in erhöhtem Maße in Grundrechte eingreift, gilt es, entsprechende rechtliche Absicherungen vorzusehen. Zugleich dürfen wir den BND nicht durch überzogene Verfahren bei der Nutzung essenzieller Tools behindern. Kontrolle bündeln Wir sind zu Recht stolz auf ein starkes Verfassungsgericht, das den Nachrichtendiensten einen klaren Rahmen setzt. Mit dem Unabhängigen Kontrollrat haben wir eine zentrale Kontrollinstanz für den BND geschaffen. Diese Kontrolle möchten wir stärken, um das „Mehr“ an Befugnissen verfassungsrechtlich abzusichern. Ein Element dieser Stärkung ist, dass wir diese beim Unabhängigen Kontrollrat als künftig einzigem Kontrollorgan bündeln. So steigern wir die Effektivität und vermeiden widersprüchliche Entscheidungen verschiedener Kontrollorgane. Deutschland ist ein Rechtsstaat, der den Diskurs um die Zukunft des BND selbstbewusst führen kann. Als Bundesregierung sind wir verpflichtet, die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie zu sichern. Es geht um nicht weniger als den Schutz unseres Landes und um ein Leben in Freiheit und Sicherheit für jeden Einzelnen. Der Autor ist Bundesminister und Chef des Bundeskanzleramts
