FAZ 24.02.2026
14:10 Uhr

Mädchen ist geständig: Vierzehnjährige soll Frau auf Wiener Friedhof erstochen haben


Auf einem Friedhof in Wien-Penzing wird eine Frau mit zahlreichen Stichwunden gefunden. Kurz darauf nimmt die Polizei eine Jugendliche fest.

Mädchen ist geständig: Vierzehnjährige soll Frau auf Wiener Friedhof erstochen haben

Eine Jugendliche soll eine 64 Jahre alte Frau auf einem Friedhof in Wien erstochen haben. Die Vierzehnjährige habe die Tat gestanden, teilte die Polizei mit, zudem wurde die mutmaßliche Tatwaffe bei ihr gefunden. Das Landeskriminalamt habe umfangreiche Ermittlungen aufgenommen. Am späten Montagnachmittag hatte ein Fußgänger auf dem Baumgartner Friedhof im 14. Wiener Gemeindebezirk eine blutüberströmte Frau mit schweren Stichverletzungen an einer Grabstelle entdeckt. Ein Bestatter rief darauf den Rettungsdienst, doch ein Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Zeugen berichteten daraufhin, dass ihnen ein Mädchen mit blutiger Kleidung aufgefallen war. In einer sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe unweit des Friedhofs nahm die Polizei wenig später eine Vierzehnjährige fest und stellte die Kleidungsstücke und ein Taschenmesser, das mutmaßliche Tatwerkzeug, sicher. Täterin und Opfer kannten sich offenbar nicht Noch in der Nacht wurde die Verdächtige vernommen und zeigte sich geständig. Die Motivlage ist nach Angaben eines Polizeisprechers aber weiter unklar. Offenbar kannten sich Täterin und Opfer nicht, es habe „keine vorherigen Berührungspunkte“ gegeben, hieß es seitens der Polizei. Mehrere Medien berichteten unter Berufung auf Ermittlerkreise, dass auch das Smartphone der Vierzehnjährigen ausgewertet werde. Demnach besteht der Verdacht, dass sie die Tat gefilmt habe. Im Laufe des Dienstags sollte die Obduktion des Opfers stattfinden. Ob die junge Österreicherin bei der Tat alkoholisiert war oder unter Drogeneinfluss gestanden habe, werde derzeit ermittelt, hieß es. Ebenso stellt sich die Frage nach ihrem psychischen Zustand. In Österreich sind Jugendliche wie in Deutschland ab 14 Jahren strafmündig und fallen unter das Jugendstrafrecht. Offen ist, ob das Mädchen aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein könnte. Mutter hatte die Obsorge im November abgegeben Laut den Angaben der Wiener Kinder- und Jugendhilfe wohnte die Vierzehnjährige seit November in der sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft. Die Mutter habe zuvor die Obsorge abgegeben, da sie es „zu Hause mit ihr nicht mehr“ schaffe, sagte eine Sprecherin. Polizeilich sei das Mädchen bislang nie aufgefallen. „Das Thema bei ihr war ausschließlich eigengefährdendes Verhalten“, sagte die Sprecherin. Daher sei sie mehrmals in psychiatrischer Behandlung gewesen und habe Medikamente einnehmen müssen. In der Wohngemeinschaft würden insgesamt vier Kinder und Jugendliche engmaschig versorgt, doch sie dürften sich frei in der Umgebung bewegen, hieß es. Täglich seien vier Erwachsene im Dienst, man arbeite in engem Austausch mit dem Psychosozialen Dienst der Stadt Wien und den Kinder- und Jugendpsychiatrien. Auch eine psychiatrische Tagesklinik sei eng an die WG angebunden. Die Betreuer und die übrigen Bewohner stünden derzeit unter Schock, sagte die Sprecherin.