Jede Woche unterhalten sich die beiden Geschäftsführer des Hamburger Mittelständlers Zippel Group auf dem firmeneigenen Youtube-Kanal über die Herausforderungen in der Logistikbranche. Schon mehrfach haben sich Axel Plaß und Axel Kröger dort über das sogenannte Lkw-Kartell unterhalten. Denn im Ergebnis zahlten Zehntausende Unternehmen, Kommunen und Spediteure wie die Zippel Group über Jahre hinweg überhöhte Preise für Nutzfahrzeuge, ohne davon zu wissen. Und Bußgeldzahlungen der Kartellmitglieder flossen Wettbewerbsbehörden zu, Lastwagenkäufer gingen dabei leer aus. Zwischen 1997 und 2011 hatten MAN, Volvo/Renault, Daimler (heute Daimler Truck), Iveco und DAF ihre Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lkw untereinander abgestimmt. Zudem koordinierten sie, wann sie neue, teurere Abgastechnologien einführen und wie sie die Mehrkosten an ihre Kunden weitergeben würden. Im Juli 2016 verhängte die Europäische Kommission dafür ein Rekordbußgeld von knapp drei Milliarden Euro. MAN kam straffrei davon, da das Unternehmen das Kartell als Kronzeuge selbst aufgedeckt hatte. Die übrigen Hersteller einigten sich mit der Kommission auf einen Vergleich. Scania wehrte sich bis 2024 mit juristischen Mitteln gegen die Strafe, musste aber ein Bußgeld von 880 Millionen Euro akzeptieren. Kläger müssen viel Geduld aufbringen Für die Geschädigten begann im Sommer 2016 der lange Weg, um zu ihrem Recht zu kommen. Bußgeld floss an Behörden, Lastwagenkäufer müssen ihren Schaden vor Zivilgerichten in ganz Europa einklagen. Vor einigen Monaten fragten sich die Zippel-Geschäftsführer, ob sie als Geschädigte von Scania jemals Geld sehen werden. „Reich“ werde sein Unternehmen dadurch sicher nicht, sagte Geschäftsführer Axel Kröger nüchtern. „Es ist nicht so, dass wir sagen: Davon können wir uns jetzt einen weiteren Lkw kaufen.“ Das Beispiel der Zippel Group macht deutlich: Die Ungeduld in der Branche wächst. In Deutschland stehen sich die Betroffenen und die verklagten Hersteller seit Jahren vor den Gerichten erbittert gegenüber. Neben Individualklagen hat sich ab 2017 eine andere Konstruktion etabliert. Branchenverbände ermutigten betroffene Spediteure und Flottenbetreiber, ihre Ansprüche an einen Rechtsdienstleister mit einer Inkassolizenz abzutreten. Der macht die Ansprüche gebündelt in einer Klage geltend. Prozessfinanzierer flankieren das Ganze, tragen das Kostenrisiko und erhalten im Erfolgsfall der Schadenersatzklage einen Anteil der erstrittenen Summe – für sie ist es ein lukratives Geschäft, denn die Forderungen gegen das Lkw-Kartell werden auf einen Milliardenbetrag geschätzt. Spediteure fordern mehr als 560 Millionen Euro An diesem Dienstag steht das Konstrukt des Sammelklage-Inkassos auf dem Prüfstand. Der Kartellsenat am Bundesgerichtshof (BGH) will sein Urteil verkünden, ob Massenforderungen durch einen Inkassodienstleister eingefordert werden können oder ob ein Sammelklagen-Inkasso gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt (Az. KZR 6/24). Im Ausgangsfall macht der Rechtsdienstleister Financialright Claims Ansprüche von mehr als 3000 Spediteuren geltend, die ihm diese Ansprüche abgetreten haben. Die Forderung beläuft sich auf 560 Millionen Euro samt Zinsen für knapp 149.000 Kaufvorgänge. Als Prozessfinanzierer agiert Omni Bridgeway, der früher als Roland Prozessfinanz firmierte. Von der Einschätzung des Kartellsenats hängt nicht nur dieser Rechtsstreit ab: In vielen Branchen gehen Unternehmen, Einkaufsverbünde oder Kommunen gegen Hersteller vor. So sehen sich diverse Chemiekonzerne wegen Preisabsprachen beim Gas Ethylen, das in der Kunststoffproduktion benötigt wird, mit Milliardenforderungen konfrontiert. Vor dem Landgericht Dortmund verlangen 3200 Landwirte Schadenersatz von Pflanzenschutz-Großhändlern. Auch die öffentliche Hand steht am Pranger. Mehrere Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, müssen sich wegen ihrer wettbewerbswidrigen Praxis bei der Vermarktung von Rundholz verantworten. Karlsruhe muss eine Linie in der Rechtsprechung finden Im Fall des sogenannten Rundholzkartells heißt das Klagevehikel „Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie“ und wird seit Jahren von Rüdiger Lahme, Partner der US-Kanzlei Wilkie Farr & Gallagher, vertreten. Vor wenigen Wochen, Monate nach der mündlichen Verhandlung im Lkw-Kartell im Dezember 2025, beriet der gleiche Senat in Karlsruhe über den Holz-Rechtsstreit. Dass der BGH seinen Verkündungstermin nach der mündlichen Verhandlung im Rundholzkartell angesetzt hat, wertet Lahme als bewusstes Signal. Der Kartellsenat wolle die Argumente beider Verfahren gemeinsam abwägen, bevor er seine grundsätzliche Linie festlege. „Der BGH entscheidet nicht nur Fälle, sondern dient auch der Fortbildung des Rechts“, erklärt er. Für den Kartellrechtler bleibt die Frage der wirksamen Abtretung der zentrale Streitpunkt im Lkw-Kartell – und die Antwort des Senats werde über die Zukunft des kollektiven Rechtsschutzes im deutschen Kartellrecht entscheiden. In der ersten Instanz hatte das Landgericht München 2020 die massenhafte Abtretung an Finacialright für nichtig erklärt. Das Oberlandesgericht München hob das Urteil 2024 auf und betonte, dass die Abtretungen in den Kartellverfahren nicht wegen behaupteten Verstoßes gegen das RDG unwirksam seien. Kann der Zielkonflikt gelöst werden – oder besteht er überhaupt? Zwischenzeitlich hat der BGH in anderen Massenverfahren, in denen es allerdings um Verbraucherinteressen geht, eine Linie entwickelt, die Inkassodienstleister und das Geschäftsmodell der Abtretung stützt. Eine Unwirksamkeit soll nur in Fällen der offensichtlichen Überschreitung der Inkassobefugnis vorliegen. Darauf angesprochen, betont Kartellrechtler Lahme, dass selbst ein unterstellter konkreter Interessenkonflikt im Innenverhältnis zwischen Prozessfinanzierer, Klagevehikel und Rechtsuchendem nicht auf die Wirksamkeit der Abtretung durchschlagen dürfe. Dies entspreche der anerkannten Rechtsprechung im anwaltlichen Berufsrecht. „Das hat nichts in diesem Prozess zu suchen. Wofür haben wir denn das Abstraktionsprinzip? Genau für solche Konstellationen.“ Ein Interessenkonflikt wäre in einem separaten Prozess zwischen den Beteiligten zu klären. Andere Prozessbeobachter bringen weitere Varianten ins Spiel. In einem juristischen Fachblog weist der Münchner OLG-Richter Gregor Vollkommer neben der Vorlage zum Europäischen Gerichtshof auch auf eine Aufspaltung der gebündelten Forderungen in zahlreichen Einzelverfahren hin. Es könne aber schlicht auch bei einer Inkassosammelklage bleiben, so Vollkommer. Das Landgericht München müsste sich dann, knapp neun Jahre nach der Erhebung der Klage, auch tatsächlich mit den Ansprüchen befassen.
