FAZ 17.12.2025
14:51 Uhr

Liveblog Bundespolitik: Bundeswehr in die Ukraine? Merz weicht aus


Befragung des Kanzlers im Bundestag +++ Kanzler für Reparationsdarelehen mit russischem Staatsvermögen +++ Kabinett billigt Reform des Bürgergelds +++ Rentenkommission besetzt: Diese 13 Mitglieder wurden benannt +++ alle Entwicklungen im Liveblog

Liveblog Bundespolitik: Bundeswehr in die Ukraine? Merz weicht aus

In bekannter AfD-Manier versucht der Abgeordnete René Springer, einen Keil zwischen die Koalitionspartner CDU und SPD zu treiben, indem er Merz dafür kritisiert, dass er die „Einwanderung in die Sozialsysteme“ nicht begrenze – und die Schuld dafür der SPD gibt. Springer sagt: „Wir wissen, dass das schwierig ist, wenn man eine Fußfessel namens SPD hat. Aber es drängt sich inzwischen eine Frage auf, nämlich die Frage: Wer regiert hier eigentlich? Regieren Sie oder werden Sie regiert von der SPD? Und wenn Sie regieren, warum setzen Sie Ihre angekündigte Versprechen nicht um?“ Merz entgegnet, man habe die Zahl der nach Deutschland kommenden Asylbewerber innerhalb der letzten acht Monate halbiert. „Wir wollen dafür sorgen, dass die Zahlen weiter runtergehen. Und wir sind auf einem guten Weg.“Auch in der nächsten Frage an Merz geht es um Einwanderung, sie kommt allerdings aus einer völlig anderen Richtung. Agnieszka Brugger, stellvertretende Vorsitzende der Grünenfraktion, kritisiert, dass Aufnahme-Zusagen für hunderte afghanische Ortskräfte, die in Pakistan auf ihre Ausreise nach Deutschland warten, zuletzt zurückgenommen wurden. „Die Bundesregierung steht nicht nur gegenüber diesen Menschen im Wort, sondern auch gegenüber dem Staat Pakistan“, sagt Brugger. „Und was sollen die Menschen eigentlich denken, die unser Engagement im Ausland unterstützen, wenn sie sich auf unser Wort nicht verlassen können? Und was ist Deutschlands Wort in der Welt wert?“Merz erwidert, man werde sich an die Zusagen halten, „wenn sie rechtsverbindlich ergangen sind“. Gleichzeitig müsse man auch genau hingucken, „wer da nach Deutschland kommt und wer hier auf Dauer einen Aufenthaltsstatus bekommt“. Im Übrigen wisse er die Ausführung all dessen bei Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) in guten Händen.

Der Grüne Konstantin von Notz befragt Merz zu hybriden Angriffen aus Russland. Der Kanzler verweist unter anderem auf die Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrats und sagt, es werde geprüft, „ob wir weitere Möglichkeiten haben, Rechtsgrundlagen zu schaffen, um uns gegen solche Angriffe in Zukunft noch besser zu wappnen“. Zur Frage aus seiner eigenen Fraktion, wie die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee Europas werden solle, sagt Merz: Wenn es nicht gelinge, „die Zahlen, die wir brauchen für die Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr jetzt schnell zu erreichen, so wie wir es gemeinsam miteinander verabredet haben, dann werden wir nicht umhinkommen, auch über eine verpflichtende Dienstzeit bei der Bundeswehr zu sprechen“.

Janine Wissler, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, attackiert Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Mit Forderungen wie der, das Renteneintrittsalter zu erhöhen und die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren schneller abzuschaffen, stelle sie den Koalitionsvertrag infrage. „Was gilt denn jetzt und gilt der Koalitionsvertrag auch für Frau Reiche?“ Merz gibt sich gelassen und entgegnet, wenn Reiche Vorschläge mache, „wie wir aus der Stagnation herauskommen, dann sind das Vorschläge, die der Sache dienen und die wir in der Koalition im besten kollegialen Geiste miteinander diskutieren“. Er wirkt entspannt und ausgeruht – auch, als er als nächstes eine AfD-Kritik zum Verbrenner-Aus pariert. Etwas emotionaler klingt er, als Carmen Wegge von der SPD ihn fragt, was er jenseits von Paritätsgesetzen unternehmen wolle, damit der Frauenanteil im Parlament nicht noch weiter sinke. Seit er CDU-Vorsitzender sei, bemühe er sich „unermüdlich“ um mehr Frauen in der Politik. Das sei aber sehr schwierig. Er wolle das an einem Beispiel erläutern: „Der große Teil der Kolleginnen und Kollegen, die in meiner Bundestagsfraktion sitzen, sind direkt gewählte Abgeordnete aus ihren Wahlkreisen, nicht über eine Liste gewählt worden, sondern direkt gewählt in den Wahlkreisen. Schlagen Sie mal vor, wie wir, wie Sie so was regeln mit paritätischer Besetzung der Wahlkreise. Wenn Sie dazu einen Vorschlag haben, bin ich interessiert, ihn zu hören, Frau Kollegin.“ Dazu habe er allerdings bisher nichts gehört, weder von Wegge, noch von jemand anderem.

Die AfD wirft Merz vor, Hunderttausende Arbeitsplätze zu vernichten, weil er nicht endlich die Steuern und Energiekosten spürbar senke. Merz entgegnet, man habe im Bereich der Steuern schon vor der parlamentarischen Sommerpause ein „umfangreiches Entlastungspaket“ beschlossen. „Wir haben im zweiten Halbjahr 2025 umfangreiche Entlastungen bei den Energiepreisen vorgenommen und werden zum Beginn des Jahres 2026 eine Absenkung der Energiekosten in Deutschland von etwa zehn Milliarden Euro sehen. Wir wissen, dass das alles noch nicht genug ist. Wir werden deswegen einen Industriestrompreis in Deutschland ermöglichen“. Außerdem werde man eine Kraftwerksstrategie mit neuen Gaskraftwerken umsetzen. Weitere Fragen zur föderalen Modernisierungsagenda, zur Mietrechtsnovelle und zum Bürokratierückbau folgen. Merz erklärt, sein Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) treibe die Modernisierung voran, beim Wohnen kümmere man sich darum, dass der Bestand größer werde und für Bürokratieabbau müsse man nicht zuletzt in Brüssel sorgen. Die Wortmeldungen aus der Unionsfraktion sind dabei eher Lobeshymnen – „Werden Sie mit der gesamten Bundesregierung weiter so kraftvoll und entschlossen, diesen Entlastungskurs halten? Und auf welche Entlastungen dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr 2026 freuen?“ – als kritische Fragen.

Es gibt eine kleine Änderung der Tagesordnung: Bevor Kanzler Merz seine Regierungserklärung zum Europäischen Rat abgibt, gedenkt Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (ebenfalls CDU) der Opfer des antisemitischen Terroranschlags in Sydney am Wochenende. Sie begrüßt Vertreter der australischen und der israelischen Botschaft im Bundestag. Das deutsche Parlament trage eine besondere Verantwortung gegenüber Jüdinnen und Juden, so Klöckner, „aus unserer Geschichte, aus unserer Erfahrung“. Daraus ergebe sich der Auftrag, die Stimme zu erheben, wenn Juden bedroht, beleidigt und angegriffen würden. „Aber wie viel mehr müssen wir dies noch tun, wenn Juden gar ermordet werden, weil sie ihren Glauben leben?“ Klöckner sagt: „Wir trauern um die Toten, denken an ihre Familien und an alle, die noch um ihre Liebsten bangen.“  Antisemitismus nehme weltweit zu; Sydney hätte auch in Deutschland liegen können, so die Bundestagspräsidentin. 

 In Apotheken sollen künftig mehr Leistungen zu bekommen sein – von Impfungen über Vorsorge-Angebote bis zu mehr Medikamenten auch ohne ärztliches Rezept. Das sehen Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Warken sagte, in Apotheken vorhandene Kompetenzen sollten breiter genutzt werden, um ein möglichst niedrigschwelliges Versorgungsangebot zu machen. Für viele Menschen seien Apotheken schon erste Anlaufstellen in Gesundheitsfragen. Bei den vorgesehenen neuen Aufgaben gehe es keinesfalls um komplexe Diagnosen oder einen Ersatz für ärztliche Begutachtungen. Diese Neuregelungen sieht der Gesetzesplan von Union und SPD im Einzelnen vor:Vorsorge – Apotheken sollen neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können – etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen.Impfungen – Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit „Totimpfstoffen“ in Apotheken angeboten werden können – also zum Beispiel auch gegen Tetanus oder Virusinfektionen, die Zecken übertragen (FSME).Schnelltest – Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen Patienten auf Selbstzahlerbasis Schnelltests zu bestimmten Erregern bekommen können – etwa auf Influenza-, Noro- oder Rotaviren. Das soll Infektionsketten schneller unterbrechen.Medikamente – Apotheken sollen in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Präparate ohne eine sonst nötige ärztliche Verordnung abgeben können. Gehen soll das zum einen, wenn Patienten ein bekanntes Langzeitmedikament einnehmen. Erlaubt werden soll unter bestimmten Voraussetzungen die einmalige Abgabe der kleinsten Packung, wenn das Fortführen der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Erlauben kann das Ministerium dies außerdem bei „akuten, unkomplizierten Formen bestimmter Erkrankungen“. Dazu soll es einen Katalog dieser Erkrankungen geben, ausgenommen sein sollen aber „systemische wirkende Antibiotika“ und Mittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial. Patienten müssten das Medikament dann auch selbst bezahlen. Austauschmöglichkeiten – Wenn beim Rezepteinlösen ein Medikament nicht da ist, soll es leichter werden, Alternativen zu bekommen. Apotheken sollen dann auch ein anderes, direkt bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen – bisher muss es beim Großhandel verfügbar sein. Vorgesehen ist dies zunächst als befristete Regelung. Öffnungszeiten – Wann sie öffnen, soll in die Eigenverantwortung der Apotheken gestellt werden. So könnten sie vor allem in ländlichen Regionen Geschäftszeiten besser an den Bedarf anpassen, erläuterte das Ministerium. Geregelt werden soll das in einer noch geplanten Verordnung. Bisher sind Apotheken zur „ständigen Dienstbereitschaft“ mit Befreiungen verpflichtet, aus denen sich feste Öffnungszeiten ergeben, zum Beispiel werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr.Vergütung – Mit bundesweiten Protesten wollten Apotheken am Mittwoch Druck für höhere Vergütungen machen – mit einer Aktion, bei der zeitweise das Licht aus- und nur eine Notbeleuchtung angeschaltet werden sollte. Grund ist, dass Warken eine im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigte Anhebung vorerst nicht umsetzen kann – wegen erwarteter Mehrkosten von einer Milliarde Euro. Es geht darum, einen lange nicht erhöhten Fix-Bestandteil der Vergütung von 8,35 Euro pro Medikamentenpackung einmalig auf 9,50 Euro anzuheben. Warken sagte, die politische Zusage dazu gelte, und eine Anhebung werde „im kommenden Jahr zügig wieder auf die Tagesordnung kommen“. Dies sei daher auch bei generellen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen „einzupreisen“, die im kommenden Jahr vorgenommen werden sollten. Eine vom Ministerium eingesetzte Expertenkommission soll bis März 2026 erste Vorschläge zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge ab 2027 vorlegen. 

Die AfD-Fraktionsspitze hat offenbar ein Ordnungsverfahren gegen ihren verteidigungspolitischen Sprecher, Rüdiger Lucassen, eingeleitet. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. In einem Schreiben des Fraktionsvorstands, aus dem der „Spiegel“ zitiert, heißt es, Lucassen habe „eine aktuell intensiv geführte innerfraktionelle Debatte in einer Plenarrede zur öffentlichen Kritik der auch innerfraktionell vertretenen Gegenposition gemacht und damit absehbar erhebliche negative Presse ausgelöst“. Lucassen hat demnach bis Freitag Gelegenheit zur Stellungnahme. Hintergrund ist eine Bundestagsrede von Lucassen am 5. Dezember, in der er den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke wegen einer Rede zur Wehrpflicht im Thüringer Landtag scharf kritisierte. Lucassen hatte an Höcke gerichtet gesagt: „In dieser Rede kommt er zu dem Schluss, dass Deutschland es nicht mehr Wert sei, dafür zu kämpfen. Was hätten wohl die Männer und Frauen der Befreiungskriege gesagt? Sie wären diesem Befund niemals gefolgt.“ Während Höcke eine Wehrpflicht derzeit ablehnt, spricht sich Lucassen für eine Wiedereinführung aus. Höcke hatte in der betreffenden Rede unter anderem gesagt, dass sich eine Verteidigung der Bundesrepublik aus seiner Sicht heute gar nicht lohne. Erst müsse das Land wieder ein Staat der Deutschen werden, bevor ein junger Mann „zwangsweise wieder in Uniform antreten soll“.  Zwar steht die Wiedereinführung der Wehrpflicht im Grundsatzprogramm der AfD, die Partei ist bei diesem Thema aber zerstritten. Auf Lucassen könnten laut „Bild“ nach einem internen Strafkatalog der AfD nun unter anderem Rügen, ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 bis 5000 Euro oder ein Auftrittsverbot bei Fraktionsveranstaltungen von bis zu drei Monaten zukommen.

Die Bundesregierung hat die maximale Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld für ein weiteres Jahr von zwölf auf 24 Monate verlängert. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Verordnung von Arbeitsministerin Bärbel Bas. „Mit der Verlängerung geben wir Betrieben in Deutschland in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken Planungssicherheit für die kommenden Monate“, sagte die SPD-Ko-Chefin. „Wir schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre Einkommen.“Die Regelung soll bis Ende 2026 gelten. In dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Verordnungsentwurf werden als Risiken konkret die „sprunghafte Handels- und Sicherheitspolitik der USA“ und der „restriktivere Export von Seltenen Erden seitens Chinas“ genannt. Die Mehrausgaben für die Bundesagentur für Arbeit (BA) werden auf etwa 180 Millionen Euro beziffert.Die bisherige Regelung, die ebenfalls eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten vorsah, wäre ohne die Verlängerung Ende 2025 ausgelaufen. Im September erhielten nach BA-Angaben 209.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Betriebe können damit Auftragsflauten ohne Entlassungen überbrücken.

Die Bundesregierung hat eine Beschleunigung wichtiger Infrastrukturprojekte auf den Weg gebracht, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Das Kabinett billigte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Größere Projekte zur Modernisierung der Infrastruktur sollen künftig von „überragendem öffentlichem Interesse“ sein. Dadurch sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller werden. Zudem sollen Doppelprüfungen wegfallen und Verfahren digitaler werden.Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz dürfte nach den parlamentarischen Beratungen in etwa ab Mitte 2026 greifen. Dann sollen vor allem Engpässe im Straßen- und Schienennetz sowie bei den Wasserwegen beseitigt werden. Dazu gehört beispielsweise der Neubau von Autobahnbrücken. Vorrang sollen auch Straßen von militärischer Relevanz bekommen. Das Klagerecht von Umweltverbänden soll eingeschränkt werden. Dies wird allerdings nächstes Jahr in einem eigenen Gesetz geregelt.Die schwarz-rote Koalition hat einen 500 Milliarden Euro schweren Sondertopf zur Sanierung der Infrastruktur geschaffen. Bislang dauern große Projekte in der Umsetzung teilweise über ein Jahrzehnt. Hier will das Verkehrsministerium ansetzen und eine erhebliche Beschleunigung erreichen. „Marode Brücken, überlastete Schienenwege und sanierungsbedürftige Wasserstraßen treffen bislang auf langwierige und komplexe Genehmigungsprozesse.“ Das werde sich nun ändern, versprach Schnieder: „Wir beenden die Zeit der Dauerverfahren.“ Verbindliche Fristen sollten Stillstand durch Nichtentscheidungen der Behörden verhindern.Projekte, die als „überragendes öffentliches Interesse“ oder der „öffentlichen Sicherheit“ dienend eingestuft sind, bekommen bei Abwägungsentscheidungen in Behörden oder vor Gericht ein höheres Gewicht. Dann geht es in der Regel schneller, was auch Kosten spart. Umstritten ist, dass auch der Bau fehlender LKW-Parkplätze in diese Kategorien fallen soll.Dem Investitionsrahmenplan des Verkehrsministeriums zufolge gibt es eine Finanzierungslücke für Fernstraßen und Schienenwege im Zeitraum 2025 bis 2029 von rund 13,5 Milliarden Euro. Für die Bundesfernstraßen stehen in diesem Zeitraum für Investitionen 52,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Mehrbedarf wird auf elf Milliarden Euro beziffert. Bei Schienenwegen stehen 106,76 Milliarden Euro bereit. Der Mehrbedarf wird mit 2,55 Milliarden Euro angegeben. Er entfällt vor allem auf Neu- und Ausbauprojekte.Vom Regierungspartner SPD kam deswegen Kritik an Schnieder. Er müsse dafür sorgen, dass die zur Verfügung stehenden fast 170 Milliarden Euro für alle Verkehrsträger in der Amtszeit der schwarz-roten Koalition auch verbaut werden, so SPD-Faktionsvizechefin Wiebke Esdar. „Das Leben der Bürgerinnen und Bürger wird durch eine funktionierende Infrastruktur besser, nicht durch immer neue Forderungen nach und Wehklagen über fehlende Mittel.“

Die von der Bundesregierung angekündigte Rentenkommission kann mit der Arbeit beginnen. Am Mittwoch wurde das Gremium per Kabinettsbeschluss eingesetzt, berichtet der Evangelische Pressedienst. Die darin vertretenen Politiker und Experten sollen Vorschläge erarbeiten, wie der Lebensstandard Bürger im Alter künftig gesichert wird und wie das finanziert werden soll. Die Vorschläge sollen schon Mitte 2026 vorliegen.Dafür soll die Kommission laut Einsetzungsbeschluss alle drei Säulen der Alterssicherung in die Überlegungen einbeziehen, also die gesetzliche Rente sowie die private und betriebliche Altersvorsorge. Nachdenken soll sie unter anderem darüber, ob die Rentenhöhe künftig weiter an die Lohnentwicklung gekoppelt werden soll, ob ein späteres Renteneintrittsalter sinnvoll ist, und ob weitere Einkunftsarten und Gruppen bei den Beiträgen für die gesetzliche Rente herangezogen werden sollen.Die Kommission besteht aus 13 Mitgliedern. Als Vorsitzende wählten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) den früheren Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, und die Juristin Constanze Janda aus. Den Vize-Vorsitz übernehmen auf Vorschlag der Koalitionsparteien die Bundestagsabgeordneten Pascal Reddig (CDU), Annika Klose (SPD) und Florian Dorn (CSU). Außerdem haben die Fraktionen von Union und SPD jeweils vier wissenschaftliche Mitglieder benannt: Peter Bofinger, Tabea Bucher-Koenen, Georg Cremer, Camille Logeay, Monika Queisser, Jörg Rocholl, Silke Übelmesser und Martin Werding. Die Kommission soll im Januar mit der Arbeit beginnen.Beschlüsse sollen möglichst im Konsens fallen, Mehrheitsbeschlüsse sind aber möglich. Kanzler Merz hat angekündigt, dass auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission schon im kommenden Jahre eine umfassende Reform des Rentensystems angegangen werden soll. Zuletzt hatte es vor allem in seiner Partei Widerstand gegen die jüngst beschlossene Sicherung des Rentenniveaus bis 2031 gegeben. Die schwarz-rote Koalition beschloss darüber hinaus auch eine Ausweitung der Mütterrente und steuerliche Vorteile für Menschen, die über das Renteneintrittsalter hinaus weiter arbeiten.

Die Bundesregierung hat die umstrittene Reform des Bürgergelds auf den Weg gebracht. Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht eine Umgestaltung zu einer „Neuen Grundsicherung“ vor. Die Geldleistung soll künftig „Grundsicherungsgeld“ heißen. Die Reform zielt darauf ab, den Druck auf Leistungsbezieher zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen. Dazu werden die Sanktionen bei Pflichtverletzungen und Terminversäumnissen deutlich verschärft. Zudem wird der Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor Weiterbildung festgeschrieben.Nennenswerte Einsparungen sind mit den Gesetzesänderungen nicht verbunden. Diese entstünden nicht durch Sanktionen, sondern durch Integration in den Arbeitsmarkt und eine Reduzierung der Zahl der Leistungsberechtigten, hieß es im Arbeitsministerium. Die Union hatte Erwartungen geschürt, es seien Einsparungen in Milliardenhöhe möglich.Das Gesetz soll nach der Zustimmung des Bundestages zum 1. Juli nächsten Jahres in Kraft treten. Dies gilt jedoch als fraglich. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf eine längere Vorlaufzeit für die technische Umsetzung hingewiesen.Im November 2025 erhielten gut 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld, davon knapp 1,4 Millionen Kinder unter 15 Jahren. Für die monatliche Geldleistung von derzeit bis zu 563 Euro, Miet- und Heizkosten sowie Fördermaßnahmen und Verwaltung wendet der Bund mehr als 50 Milliarden Euro auf.Kern der Reform sind deutlich verschärfte Sanktionen. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, durch die er seine Hilfebedürftigkeit beenden könnte, kann für bis zu zwei Monate die komplette Geldleistung verlieren. Im Falle von anderen Pflichtverletzungen droht eine sofortige Kürzung von 30 Prozent für drei Monate. Werden Termine beim Jobcenter mehrfach versäumt, kann der Leistungsanspruch einschließlich der Mietzahlungen komplett entfallen. 

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hält Leistungskürzungen auf null bei der neuen Grundsicherung in wenigen Fällen grundsätzlich für verfassungskonform. „Das ist verfassungsfest. Wir beziehen uns da auf ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2019 aus Karlsruhe, wo klar drinsteht, dass es zu einem Zeitpunkt kommen kann, wo der Staat sieht: Da will einer nicht mitarbeiten“, sagte Linnemann im Deutschlandfunk. Weitere Details nannte er nicht.

Vor der Entscheidung des Bundestags über eine etwaige Neuauszählung der Wahl vom Februar baut das BSW Druck auf die Parlamentarier auf. Eine Ablehnung wäre „nicht weniger als ein Skandal“, sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali. „Jeder Abgeordnete, der gegen unseren Einspruch stimmt, tritt die Demokratie mit Füßen.“Die von Sahra Wagenknecht gegründete Partei war bei der Bundestagswahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Das BSW geht von Zählfehlern aus. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hält die BSW-Einsprüche jedoch für unbegründet. Erwartet wird, dass das Plenum dieser Linie bei der Abstimmung am Donnerstag folgt. Dann könnte das BSW das Bundesverfassungsgericht anrufen.